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Oliver Brandt

GRÜNE 29.01.2026 Sitzungen 20/109

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in dieser Legislaturperiode bereits sehr ausführlich mit der Erbschaftsteuer befasst. Vordergründig ging es um einen Antrag der FDP – ist schon angesprochen worden – betreffend die Freibeträge. Aber im Rahmen dieser schriftlichen und mündlichen Anhörung haben wir auch viele andere Aspekte der Erbschaftsteuer umfangreich beleuchtet. Wir können natürlich jetzt alle interessante Vorschläge machen, aber ich bin sehr dafür, das anhand von Leitlinien zu machen, denn ich finde, es wäre sinnvoll, wieder mehr Sachlichkeit in die Debatte zu bekommen. Dazu könnte sicherlich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beitragen. Deswegen halte ich es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für den richtigen Weg, einzelne Vorschläge zu beraten, auch nicht im Finanzausschuss. Ich bin gerne bereit, wenn wir ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht vorliegen haben, auf dieser Basis zu sprechen, denn – das möchte ich auch noch mal sagen – es wird bei der Konstellation in Bund und Ländern sehr schwierig werden, eine gemeinsame Lösung für ein neues Erbschaftsteuergesetz hinzubekommen. Das hat das letzte Gesetzgebungsverfahren gezeigt, wo leider das Land Bayern eine sehr unrühmliche Rolle gespielt hat. Vorschläge sind viele in der Luft, aber ich denke, wir müssen uns an den Realitäten orientieren, und dafür kann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine gute Grundlage bilden. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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