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Christian Dirschauer

SSW 29.01.2026 Sitzungen 20/109

Kære fru formand! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erbschaftsteuer ist kein technisches Randthema für Steuerexpertinnen und Steuerexperten. Sie berührt den Kern unseres Verständnisses von Gerechtigkeit, Verantwortung und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Ich glaube, das haben die Beiträge meiner Vorredner eben auch schon ein Stück weit dokumentiert. Es geht um die Frage, wie Vermögen in unserem Land weitergegeben wird und wer am Ende welchen Beitrag zum Gemeinwesen leistet, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und SPD – Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Uns liegen heute zwei Anträge vor, die sehr unterschiedliche Antworten auf dieselbe Realität geben. Genau deshalb sage ich gleich zu Beginn: Beide Anträge gehören in den Ausschuss, meine Damen und Herren; (Beifall SSW und SPD) nicht, weil sie gleichwertig wären, sondern weil die Fragestellung zu wichtig ist, um sie heute mit einfachen Parolen zu beantworten und hier im Zweifel niederzuschmettern. (Beifall SSW und SPD) Der Antrag der FDP stellt den Mittelstand in den Mittelpunkt. Das ist grundsätzlich richtig. (Beifall SSW und FDP) Schleswig-Holstein ist geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen, von Familienbetrieben, vom Handwerk, von Landwirtschaft und eben regionaler Wertschöpfung. Unternehmensnachfolge darf nicht dazu führen, dass Betriebe zerschlagen werden oder Arbeitsplätze verloren gehen, meine Damen und Herren. Diese Sorge nehmen wir ernst, und sie ist real. (Beifall SSW und FDP) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit dürfen wir es tatsächlich nicht bewenden lassen. Wer ehrlich auf das bestehende Erbschaftsteuerrecht blickt, sieht auch: Es ist heute vor allem für sehr große Vermögen erstaunlich gnädig, meine Damen und Herren – erstaunlich gnädig! –, und genau das ist das Problem. Der SPD-Antrag benennt diese Schieflage deutlich und aus SSW-Sicht zu Recht. Es kann nicht sein, dass kleinere Erbschaften im Verhältnis stärker belastet werden, während sehr große Vermögen durch komplizierte Ausnahmeregelungen, Verschonung oder Gestaltung faktisch kaum zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen. Das ist weder gerecht noch dauerhaft vermittelbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich sage deshalb ganz klar und deutlich: Große Erbschaften müssen stärker besteuert werden, meine Damen und Herren – nicht aus Neid, nicht aus Ideologie, sondern aus Verantwortung. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Wer sehr große Vermögen erbt, übernimmt nicht nur Eigentum, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung. Dazu gehört ein fairer Beitrag für Bildung, Infrastruktur, soziale Sicherheit und eben den Zusammenhalt in unserem Land. Gleichzeitig – das ist genauso wichtig – dürfen wir normale Erbinnen und Erben nicht belasten. Wer das Elternhaus übernimmt, wer einen kleinen Betrieb weiterführt oder einen landwirtschaftlichen Hof fortsetzt, darf nicht das Gefühl haben, vom Staat bestraft zu werden. Genau hier liegt der richtige Ansatz: hohe Freibeträge, klare Regeln und echte Planungssicherheit. Aus SSW-Sicht geht es deshalb um Differenzierung, um ein System, das klar trennt zwischen normalen Erbschaften und sehr großen Vermögen, zwischen regional verankerten (Christian Dirschauer) Familienbetrieben und Vermögenskonzentrationen, die mit der Lebensrealität der meisten Menschen nichts mehr zu tun haben. Der FDP-Antrag bleibt an dieser Stelle in Teilen zu grob. Eine pauschale Ablehnung von Reformen oder gar die Abschaffung der Erbschaftsteuer in direkter Linie würde vor allem sehr vermögende Haushalte entlasten und nicht die breite Mitte der Gesellschaft. Das wäre dann eben kein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit, den Sie ja dem Grunde nach auch wollen, wenn ich Ihre Rede richtig verstanden habe. Der SPD-Antrag geht in der Zielrichtung weiter, spricht wichtige Punkte an und macht konkrete Vorschläge. Aber auch hier gilt: Die Ausgestaltung entscheidet. Freibeträge, Stundungsregelungen, branchenspezifische Besonderheiten – all das muss sauber geprüft werden, gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein mit sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Strukturen. Genau deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, plädiert der SSW dafür, beide Anträge in den Finanzausschuss zu überweisen und dort intensiv weiter zu beraten, mit Sachverstand, mit Anhörungen, mit Blick auf unsere regionale Realität. Unser Ziel muss eine Erbschaftsteuer sein, die verständlich ist, gerecht ist und eben auch trägt, eine Steuer, die kleine und mittlere Betriebe schützt und große Vermögen endlich angemessen beteiligt, (Beifall SSW und SPD) eine Steuer, die also nicht spaltet, sondern Akzeptanz schafft. Gute Steuerpolitik braucht keine Schlagworte, sondern klare Prinzipien. Eines dieser Prinzipien ist für den SSW nicht verhandelbar: Wer viel erbt, kann und muss auch mehr beitragen. (Beifall SSW und SPD) Lassen Sie uns diese Debatte dort weiterführen, wo sie hingehört: im Ausschuss, und zwar ernsthaft, differenziert und mit dem Ziel, am Ende zu einer Lösung zu kommen, die Schleswig-Holstein gerecht wird. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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