Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen erreichte mich über mehrere Nachrichtenportale eine Meldung mit folgendem Inhalt: Familie verkauft Firmenanteile in (Oliver Brandt) Milliardenhöhe, um Erbschaftsteuer zu begleichen. – Das war allerdings nicht in Deutschland, sondern in Südkorea, wo die Familienerben des SamsungKonzerns umgerechnet 8,1 Milliarden US-Dollar Erbschaftsteuer zahlen, (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) und zwar bei einem Steuersatz von 50 Prozent. (Beate Raudies[SPD]: Oh, wie viel bleibt denn davon dann noch übrig? – 50 Prozent!) – Nein, 8,1 sind gezahlt worden. 8,1 Milliarden bleiben übrig. (Beate Raudies[SPD]: Genau!) Anders sieht es in Deutschland aus. Wie eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag offenbarte, hat es im Jahr 2024 bei 41 Schenkungen und vier Erbschaften Steuererlasse nach der Verschonungsbedarfsprüfung – § 28a des Erbschaftsteuergesetzes – gegeben. Dabei wurden insgesamt Steuerzahlungen von 3,4 Milliarden erlassen; bei Erbschaften von 11 Milliarden Euro. Die verbleibende Steuer betrug bei diesen 45 Fällen danach ganze 182 Millionen Euro. Das zeigt, dass Gestaltung bei der Erbschaftsteuer gerade die allergrößten Vermögen betrifft und eben nicht den Handwerksmeister, der seinen Betrieb weitergeben möchte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Stichwort Ungleichheit: Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Milliardärinnen und Milliardäre in Deutschland auf 172 gestiegen. Ihr Gesamtvermögen beläuft sich auf etwa 720 Milliarden Euro. Das Vermögen dieser Reichsten der Reichen stieg damit in nur einem Jahr um 30 Prozent an. Das hat die Oxfam in ihrem aktuellen Bericht zur sozialen Ungleichheit ermittelt. So wird die Vermögensungleichheit Generation für Generation verfestigt und vergrößert. (Beifall Marc Timmer [SPD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist auch ein Problem für unsere Demokratie, weil die zunehmende Ungleichheit dazu beiträgt, das Vertrauen in den Staat gerade bei den Menschen zu untergraben, die wenig besitzen, und das ist ein sehr, sehr großer Teil unserer Gesellschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Ein Hauptproblem der jetzigen Erbschaftsteuer: Sie ist nur auf dem Papier progressiv. In der Praxis wirkt sie sogar regressiv. Je größer die Erbschaft, desto niedriger die Steuerbelastung. Das liegt an vielen Ausnahmen und Gestaltungsspielräumen, die bei großen Vermögen dafür genutzt werden können, insbesondere die Verschonungsregelung bei Betriebsvermögen, aber auch bei Immobilienvermögen. Mir leuchtet jedenfalls nicht ein, warum bei einem Besitz von drei Immobilien mehr Erbschaftsteuer fällig wird als bei einem Besitz von 300 Immobilien. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Ich halte die Erbschaftsteuer derzeit für ungerecht, gestaltungsanfällig und kompliziert. Das sieht offenbar auch das Bundesverfassungsgericht so. Seit 1995 wurde die Erbschaftsteuer dreimal für verfassungswidrig erklärt, weil sie nicht vereinbar war mit Artikel 3 des Grundgesetzes, dem Gleichbehandlungsgebot. Immer wieder hat der Gesetzgeber nur unzureichend nachgebessert. Das Ziel, größte Unternehmensvermögen angemessener heranzuziehen, wurde verfehlt. In diesem Jahr wird also erneut ein Urteil erwartet, das die Politik zu einer weiteren Reform zwingen wird, konkret eben bei der schon genannten Verschonung der Betriebsvermögen. Klar ist im Rahmen dieser Reform aber auch, dass es weiter möglich sein muss, Unternehmensübergänge bei kleinen und mittleren Firmen – um die geht es – möglich zu machen, ohne dass ein Unternehmen verkauft oder aufgelöst werden muss. Der Mittelstand ist das Rückgrat der Wirtschaft insbesondere in Schleswig-Holstein. Der Schutz von Arbeitsplätzen muss bei einer Erbschaftsteuerreform unbedingt berücksichtigt werden. Nach alledem kann ich sagen, dass der Vorschlag der SPD auf Bundesebene, auf dem der vorliegende Antrag hier im Parlament beruht, einige interessante Ansätze enthält. So ist die Einführung eines Lebensfreibetrages seit 2024 Beschlusslage der grünen Partei; übrigens unabhängig von Verwandtschaftsverhältnissen. (Beifall Serpil Midyatli [SPD]) Auch der Sachverständigenrat Wirtschaft unterstützt in seinem neuen Jahresgutachten diese Idee. Der Vorschlag der SPD ist aus meiner Sicht aber noch nicht zu Ende gedacht, denn er lässt eine entscheidende Frage offen. Es werden keine konkreten Steuersätze und Tarifstufen benannt. So lässt sich (Oliver Brandt) weder die Verteilungswirkung noch das Aufkommensziel konkret beurteilen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Darüber könnte man ja im Ausschuss reden!) Der Zeitpunkt – wenige Wochen vor den Landtagswahlen im Südwesten der Republik – ist daher vermutlich wohl eher dem Wahlkampf geschuldet. (Serpil Midyatli [SPD]: Na ja! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Es wird sicherlich nicht das letzte Mal sein, dass sich der Landtag mit der Erbschaftsteuer befasst. Ich erwarte zunächst mit Spannung das Urteil des Verfassungsgerichts. Dann können wir konkreter darüber reden, was genau zu tun ist. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
