landtag.ltsh.de ↗

Ole-Christopher Plambeck

CDU 29.01.2026 Sitzungen 20/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Midyatli, sagen Sie doch gleich, worum es geht. Der SPD geht es um Umverteilung. Das muss man einfach mal ganz klar so sagen. (Beifall SPD – Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Es geht um knallharte Umverteilung und, wie wir das von der SPD kennen – das war ja auch der Beginn Ihrer Rede –, erst mal darüber zu sprechen, wofür man das ganze Geld ausgibt, ohne dass es überhaupt eingenommen worden ist. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Von der Warte her sage ich: Wieder typisch SPD! (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Waren Sie nicht gegen die Reform der Schuldenbremse?) Aber in einer Sache sind wir uns tatsächlich einig. Kaum eine Steuer ist so kompliziert, so streitanfällig und so häufig Gegenstand verfassungsrechtlicher Verfahren wie die Erbschaftsteuer. (Beifall CDU und FDP) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2006 und 2014 einschneidend eingegriffen. Jetzt steht erneut eine Entscheidung bevor. Auf dem Prüfstand sind die Begünstigungen beim Betriebsvermögen. Auch dort werden wir wieder grundlegende Änderungen bekommen beziehungsweise auf das Urteil reagieren müssen. Was wir jetzt aber brauchen, ist alles andere als Symbolpolitik, sondern eine grundsätzliche und ehrliche Reform. Der SPD-Vorschlag, der hier vorliegt, spricht von Fairness, von Einfachheit, von Zukunftsfähigkeit. Mein Eindruck ist aber, dass die SPD-Vorschläge lediglich an der Oberfläche kratzen und keine echte Vereinfachung darstellen. Die SPD schlägt einen Lebensfreibetrag von 1 Million Euro und die Abschaffung der Steuerklassen vor. Das mag auf den ersten Blick einfach klingen, aber das ist es nicht. Ein Lebensfreibetrag müsste durchaus aufwendig dokumentiert werden, und ein Freibetrag für Betriebe von 5 Millionen Euro ist, wenn ich mir so den Mittelstand mit Betriebsvermögen, mit Immobilien anschaue, sehr schnell erreicht. Ob wir da von Superreichen sprechen: Da mache ich wirklich mal ein Fragezeichen dran. Der Punkt ist doch: Die eigentliche Komplexität der Erbschaftsteuer liegt ganz woanders. Sie liegt nicht bei Freibeträgen und Steuerklassen, sondern bei der Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen und der Vielzahl an Ausnahmeregelungen. (Beifall CDU und FDP – Serpil Midyatli [SPD]: So ist es!) Es müssen Vergleichswerte, Sachwerte, Ertragswerte ermittelt werden. Hinzu kommen die Lohnsummeregelungen, die Behaltensfristen, und wir reden über Verwaltungsvermögen, junges Verwaltungsvermögen, schädliches Vermögen und vieles mehr. Das sind all diese Dinge, die mittlerweile das Erbschaftsteuer-, das Schenkungsteuerrecht gar nicht mehr beherrschbar machen. Das ist gerade für den steuerberatenden Beruf schon ein Risikobestand, und man berät eher defensiv und schaut: Was macht die Haftpflichtversicherung. Es ist wirklich hoch komplex, und das muss geändert werden. Ob ein Unternehmen steuerlich begünstigt wird, hängt von zahlreichen Details ab: von Quoten, (Ole-Christopher Plambeck) Fristen, rechtlichen Abgrenzungen. Nur kleine Unterschiede können dazu führen, dass eine Steuerbefreiung vollständig entfällt. Das ist definitiv kein gerechtes Steuersystem. Es ist ein juristisches Minenfeld. Lassen Sie mich die Komplexität an einem ganz konkreten Beispiel verdeutlichen. Finanzmittel gelten im Erbschaftsteuerrecht grundsätzlich als sogenanntes Verwaltungsvermögen. Zum Verwaltungsvermögen zählt der Gesamtbestand aller Kontoguthaben und Forderungen eines Unternehmens nach Abzug der Schulden, soweit dieser 15 Prozent des Gesamtwertes ausmacht. Doch selbst das ist noch nicht alles. Finanzmittel, die dem Betrieb am Bewertungsstichtag weniger als zwei Jahre zuzurechnen sind – sogenannte junge Finanzvermögen –, gelten ausnahmslos als Verwaltungsvermögen, und zwar unabhängig von der 15- Prozent-Grenze. Welchem Unternehmer soll ich das erklären? (Heiterkeit CDU) Ein falscher Stichtag, kurzfristige Liquiditätsreserve und die Begünstigung von Betriebsvermögen ist plötzlich weg. (Zuruf: Ja, so ist das bei Stichtagen!) Oder ein anderes Beispiel: Wir sind das Land der Energiewende. Wenn ein übergebener aktiver landwirtschaftlicher Betrieb Flächen für die Photovoltaiknutzung verpachtet, was ja durchaus mittlerweile sehr viel im Land passiert, wird die Behaltensfrist gerissen und die Steuerfreiheit kippt nachträglich. Für Betriebe bedeutet das Planungsunsicherheit, für Steuerberater Dauerstreit und für die Finanzverwaltung sind das teilweise kaum handhabbare Prüfungen. Wenn wir sagen, dieses System ist zu komplex, dann gibt es nur eine ehrliche Konsequenz: weg mit den Ausnahmen. (Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Aber wer alle Ausnahmen abschafft, muss vor allem über eines sprechen, und da hält sich die SPD im Moment noch bedeckt. Da reden wir dann über die Steuersätze. Ein progressiver Steuersatz verschärft die Probleme, statt sie zu lösen. Wir als CDU sagen klar: Keine weitere Belastung der Substanz. Vor allem müssen wir die Familienunternehmer im Blick haben. Es ist ein Unterschied, ob wir über fünf Prozent oder über 50 Prozent Steuersatz sprechen. (Zuruf SPD) Bereits bei einem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis zu 600.000 Euro reden wir je nach Steuerklasse über 15, 25 oder 30 Prozent. Das ist zu viel. Wenn wir wirklich vereinfachen wollen, dann brauchen wir eine radikale Vereinfachung, die Abschaffung der Ausnahmetatbestände, aber vor allem klare, niedrige und verständliche Steuersätze. (Beifall CDU) Ich bin jetzt mal so mutig und schlage – vielleicht schlagen Sie dort ein – ein Prozent für alle vor. Flattax, warum nicht? Darüber können wir diskutieren. Aber klar ist: Wir müssen das Thema Schlupflöcher, Bewertungsakrobatik und vor allem die Existenzrisiken, die unplanbar sind – darum geht es –, beseitigen. Erst dann haben wir ein Erbschaftsteuerrecht, das planbar, einfach und ehrlich ist. Darüber müssen wir sprechen. (Beifall CDU)

Alle Reden von Ole-Christopher Plambeck Protokoll ↗