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Dr. Heiner Garg

FDP 29.01.2026 Sitzungen 20/109

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf diese Rede für den erkrankten Kollegen Buchholz halten. Ihm wünsche ich von hier aus von Herzen alles Gute! (Beifall ganzes Haus) Ich hoffe, er beschäftigt sich gerade mit etwas Netterem und kontrolliert nicht, ob ich jetzt nur Mist mache. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren heute bei aller Bedeutung für den Journalismus in Schleswig-Holstein zunächst einmal eine verfahrensrechtliche Feinheit. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig vom 17. Oktober des letzten Jahres wird in juristischen Fachkreisen sehr kontrovers diskutiert. Ob seine dogmatischen Herleitungen letztlich überzeugen, ist aber keine politische Frage. Es steht einem Gericht frei, auch mal von der bisherigen Rechtsprechung oder der herrschenden Literatur oder im vorliegenden Fall von beidem abzuweichen. Das Gericht hat seinen Beschluss ausführlich begründet, und es gibt – bei aller Kritik – durchaus positive Stimmen, die in der Einstufung der presserechtlichen Auskunft als Verwaltungsakt eine Steigerung der Rechtssicherheit für Journalistinnen und Journalisten sehen. Schleswig-holsteinische Behörden müssen künftig nämlich begründen, warum sie ein Auskunftsbegehren ablehnen, und den Journalisten auf seine Rechtsbehelfsmöglichkeiten hinweisen. Auch wenn der Vorwurf, es handele sich um einen direkten Angriff auf die Pressefreiheit, aus unserer Sicht zu kurz greift, bleibt eines völlig unbestritten: Journalistischer Arbeit wohnt häufig eine besondere Dringlichkeit inne. Themen, die in der Presse behandelt werden, sind in der Regel schnelllebig und die Journalistinnen und Journalisten daher darauf angewiesen, dass sie in kurzer Zeit die nötigen Informationen erhalten. Eine kritische, unabhängige und gut informierte Presse ist unverzichtbar, um Missstände aufzudecken und demokratische Prozesse transparent zu machen. In Zeiten von Desinformation, sozialen Medien und gezielter Manipulation leisten sie einen maßgeblichen Beitrag zur Meinungsbildung und zur Stärkung des Vertrauens in staatliches Handeln. Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD, der das Widerspruchsverfahren entfallen lässt, ist aus unserer Sicht daher ein guter Schritt in die richtige Richtung. Er kann helfen, Verfahren zu beschleuni- (Dr. Heiner Garg) gen, wenn Auskunftsbegehren scheitern, und so die Rechtsstellung der Presse insgesamt zu stärken. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Ich bedanke mich für die Geduld und fürs Zuhören. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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