Dr. Heiner Garg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde noch nicht einmal versuchen, so zu tun, als könne ich mir vorstellen, was in den Wochen und Monaten während einer Schwangerschaft mit einer Frau passiert, wie sie sich fühlt. Nein, ich werde überhaupt nicht so tun, als ob. (Beifall ganzes Haus – Beate Raudies [SPD]: Sehr gut!) Aber wovon ich ein bisschen etwas verstehe, ist unser Gesundheitssystem. Ich verstehe auch ein bisschen, wie die Selbstverwaltung funktionieren sollte. (Heiterkeit Ministerpräsident Daniel Günther [CDU]) – Warum Sie jetzt gerade lachen, weiß ich nicht. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist im Sozialgesetzbuch V in § 134a klar geregelt, was ein Hebammenhilfevertrag ist und wozu er führen soll. Als sich die Partner der Selbstverwaltung auf den Weg gemacht haben, diesen Hebammenhilfevertrag nach Jahren endlich einmal wieder anzufassen und zu novellieren, hatten sie zwei grundsätzliche Aufgaben vor der Nase: erstens, die Arbeitsbedingungen für die Hebammen zu verbessern, zweitens, die Einkommensbedingungen für die Hebammen zu verbessern. Was ist am Ende für die freiberuflich tätigen Hebammen dabei herausgekommen? – Erstens. Die Arbeitsbedingungen sind, jedenfalls nach der Anhörung im Sozialausschuss – da möchte ich noch einmal bei allen Kolleginnen und Kollegen, aber besonders bei den Vertreterinnen und Vertretern der Hebammen herzlich bedanken – mitnichten verbessert worden, sondern den freiberuflich tätigen Hebammen sind eher zusätzliche Steine in den Weg gelegt worden. (Dr. Heiner Garg) (Beifall FDP, SPD und SSW) Zweitens. Bereits zwei Monate nach Inkrafttreten des neuen Hebammenhilfevertrags – ich formuliere das einmal vorsichtig –, zeichnen sich Einkommenseinbußen von mindestens 20 Prozent ab. Ich würde angesichts eines solchen vorläufigen Fazits sagen: Da ist etwas gründlich schiefgegangen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben das von den Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums auch während der Anhörung gehört. Sie haben durchklingen lassen: Das ist eine Sache der Selbstverwaltung. – Ja, Frau Ministerin. Ich bin der allerletzte, der die Funktionsweise der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen infrage stellt oder sich ständig einmischen will, ganz im Gegenteil, ich habe schon auf Ärztetagen erklärt: Ihr könnt nicht immer das hohe Lied auf die Selbstverwaltung singen – ich verteidige die tapfer –, und immer, wenn was nicht funktioniert, rufen wir nach der Politik. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Aber ich sage an dieser Stelle, da das Land den Sicherstellungsauftrag hat: Es muss für ein auskömmliches, anständiges Angebot der Geburtshilfe sorgen und das Wunsch- und Wahlrecht der Frauen beachten. Es gehört sich an dieser Stelle, dass die Politik sich hier auf den Weg macht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie haben mitbekommen, dass es nach einigen Anläufen einen interfraktionellen Antrag gibt, der die eine oder andere Nuance sehr deutlich macht: Liebe Partnerinnen und Partner der Selbstverwaltung, macht euch bitte noch einmal auf den Weg und bessert nach, damit die eigene Zielsetzung erfüllt wird, nämlich die Qualität in der Geburtshilfe, Einkommenssituation der Hebammen und selbstverständlich auch Arbeitsbedingungen der Hebammen zu verbessern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist deutlich geworden, dass FDP, SPD und SSW sich auch einen etwas robusteren Ton gegenüber der Selbstverwaltung hätten vorstellen können. Aber sei es drum, Frau Ministerin, Sie werden mir glauben, dass ich mit Sicherheit nicht die Selbstverwaltung infrage stelle. Ich will auch gar nicht für Aufregung bei Ihnen im Haus sorgen. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen am Ende bedanken – also ausdrücklich auch bei den regierungstragenden Fraktionen –, dass es uns am Ende gelungen ist, einstimmig ein klares Signal an die Partnerinnen und Partner der Selbstverwaltung zu senden, dass hier Nachbesserungsbedarf besteht, dass Nachbesserung dringend notwendig ist. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
