Anne Riecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Völkermord in digitaler Finsternis“, so beschreibt die britische Zeitung The Times das, was sich derzeit im Iran abspielt und was leider immer noch kein Ende gefunden hat. Seit der ersten durch eine Wirtschaftskrise ausgelösten Protestwelle im Dezember 2025 gehen dort mutige Frauen und Männer auf die Straßen, um für Freiheit, Menschenwürde und Selbstbestimmung zu kämpfen. Sie tun dies weitgehend abgeschnitten vom Rest der Welt. Durch massive Internetsperren hat das Regime das Land in eine digitale Isolation gezwungen, um Verbrechen unsichtbar zu machen und Stimmen des Widerstandes zum Schweigen zu bringen. Berichten zufolge wurden in den Nächten des 8. und 9. Januar 2026 in Teheran mutmaßlich tausende demonstrierende Menschen getötet, darunter viele Minderjährige. Die iranischen Medien werden so zensiert wie in kaum einem anderen Land, sodass es kaum möglich ist, eine verlässliche Information hinsichtlich der Zahl der Todesopfer und der Verletzten zu erlangen, und in den wenigen verlässlichen Informationsquellen wird ihre Arbeit durch das Abschneiden des Internets wesentlich erschwert. Die iranische Journalistin Elaheh Mohammadi, die über ein VPN kurzzeitig auf ihre sozialen Medien zugreifen konnte, berichtete: Teheran riecht nach Tod. – Eine Aussage, die im Gedächtnis bleibt. Dennoch entscheiden sich tausende Menschen Tag für Tag, sich gegen das Mullahregime zu stellen und ihr Leben für die Freiheit zu riskieren. Diese mutigen Menschen im Iran verdienen unsere vollste Solidarität. (Beifall ganzes Haus) Für uns als Freie Demokraten steht deshalb außer Frage: Der vom Sozialministerium verhängte dreimonatige Abschiebungsstopp ist ein wichtiges Signal und eine richtige Entscheidung. Niemand darf (Anne Riecke) in ein Land zurückgeschickt werden, in dem eine derart katastrophale Menschenrechtslage herrscht und in dem die Regierung mit unerbitterlicher Brutalität gegen die eigene Bevölkerung vorgeht. Da uns die konkreten Ausgestaltungen der Anordnung nach § 60a Aufenthaltsgesetz nicht im Detail bekannt sind, erwarten wir zugleich, dass die konsequente Abschiebung von Straftätern und Gefährdern davon unberührt bleibt. Das dürfte zwar nur die allerwenigsten der derzeit 608 geduldeten Iranerinnen und Iraner betreffen. Doch eines muss klar sein: Wer hier Schutz sucht und schwere Straftaten begeht, verwirkt dieses Schutzversprechen. Im Grundsatz aber gilt: Die aktuelle Sicherheits- und Menschenrechtslage gebietet es, allen Geflüchteten aus dem Iran Schutz zu gewähren, solange sich die Situation dort nicht grundlegend verbessert hat. Hier kommen wir auch zum Bund. Die aktuelle Zurückhaltung hilft der Bevölkerung im Iran wenig. Wir erwarten, dass hier Kooperationen sowohl wirtschaftlich als auch diplomatisch hinterfragt und gegebenenfalls abgebrochen werden. Die Bundesregierung muss sich auch in der EU für schärfste Sanktionen einsetzen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, unseren humanitären Verpflichtungen in diesen Zeiten nachzukommen und die Demokratie und die Menschenrechte weltweit einzufordern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
