Jette Waldinger-Thiering
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es, genau wie mein Kollege Christopher Vogt, echt schade, dass wir uns alle, wenn wir schon über Novellierungen des Hochschulgesetzes sprechen, an den Verwaltungskosten festsaugen. Denn eigentlich ist es nur das, wovon wir reden, anstatt davon, dass wir wirklich eine Novellierung des Hochschulgesetzes mit zukunftsweisenden Punkten haben, die unseren Hochschulstandort Schleswig-Holstein wirklich voranbringen. Ich muss wie Christopher Vogt sagen: Von einer Verwaltungsgebühr ist man zu Verwaltungskosten gekommen, weil man bei einer Verwaltungsgebühr auch hätte erwarten müssen und können, dass damit eine Leistung erbracht werden soll. Ich erinnere nur an dieses komplizierte BAföG-Antragsverfahren, an das monatelange Warten, an die immer wieder neu zu stellenden Folgeanträge. Es ist ein wahnsinniger Apparat, der im Studentenwerk abgeht, und ich muss sagen: Ich finde das echt schwierig. Es wurde auch schon ganz viel dazu gesagt, dass es unseren Studierenden finanziell einfach nicht gut geht. Wieso geht es ihnen nicht gut? – Weil wir immer noch kein elternunabhängiges BAföG haben. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, dass ganz viele Studierende nebenbei einfach so viel arbeiten müssen, damit sie das überhaupt bewerkstelligen können, damit sie es finanziell überhaupt hinkriegen können. Schauen wir uns an, was in der Anhörung die Initiative „ArbeiterKind“ genau zu diesen Verwaltungskosten gesagt hat: Das kommt wieder on top. Damit werden wir noch mehr junge Leute davon ausschließen, in Schleswig-Holstein studieren zu können. – Das finde ich echt bedauerlich. Unsere Hochschulen bieten so gute Studiengänge an, dass junge Menschen wirklich eine Chance haben, nachfolgend eine gute Arbeit zu finden und vor allem dazu beizutragen, unser Land voranzubringen. Da finde ich diese 60 Euro pro Semester, was schlussendlich 120 Euro im Jahr sind, einfach tiefgrundschade und ganz schön happig, denn wenn man kein Geld hat, sind auch zehn Euro im Monat einfach zu viel. (Beifall SSW, SPD und FDP) Dann haben wir darüber gesprochen, und das war auch in der Anhörung ein Thema: Na ja, man kann ja auch mal beantragen, dass man das Mittagessen gratis kriegt. – Das darf man dann dreimal während des Studiums oder des Semesters tatsächlich machen. Ich muss sagen: Ein kostenfreies Mittagessen für Studierende reißt es nun nicht noch mal raus. Das ist vielleicht eine kleine Hilfe, aber das ist dann tatsächlich ja auch nur dreimal. Insofern ist das, wie ich finde, auch sehr schwierig. Der Kollege Malte Krüger hat gerade noch einmal die Härtefallregelung angesprochen. Ich glaube, mittlerweile ist im Haushaltstitel ja auch drin, dass das Studentenwerk mehr Geld kriegen soll, um das ausgleichen zu können. Was ich im Nachhinein eigentlich spannend fand, ist ein Posten darin. Es gab diese Berechnung, diese 7,2 Millionen oder wie auch immer. Dieses Haushaltsloch sollte dann durch die Verwaltungskosten gefüllt werden. Das sollte damit ausgeglichen werden. Aber das waren Zahlen von Studierenden von 2021. Das war also mitten in Corona, wo noch richtig viele studiert haben. Wir wissen, dass die Studierendenzahl zurückgeht. Das heißt, es gibt einen Haushaltsposten, der sagt: Na ja, wir müssen mal gucken. Wenn nicht so viele Studierende da sind und die Härtefallregelung greift, dann müssen wir dieses Loch irgendwie ein bisschen füllen. (Jette Waldinger-Thiering) Ich gehe mal davon aus, dass der Haushaltstitel einfach nicht ausreichen wird, und, wie gesagt: Ich finde es echt schade, dass die Landesregierung so weit gehen will, dass sie Verwaltungskosten bei den Studierenden erheben will, ohne genau zu sagen, was man dafür am Ende des Tages eigentlich kriegt. Das ist keine gute Warendeklaration, denn wenn man für irgendwas Kosten erhebt, dann muss auch dranstehen, was man dafür erwarten kann. Insofern: Wir werden das Gesetz auf alle Fälle ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, SPD und FDP)
