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Lukas Kilian

CDU 11.12.2025 Sitzungen 20/106

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wurde nach der Sitzung des Ältestenrats gebeten, eine persönliche Erklärung zu meinem Zwischenruf abzugeben. Dem komme ich gerne nach. Ich möchte zunächst einmal klarstellen, dass in der Kommentierung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtags Folgendes zum Thema Zwischenruf steht – ich zitiere –: „Zwischenrufe sind kraft parlamentarischen Gewohnheitsrechts zulässig. Sie können nur beanstandet werden, wenn sie wegen ihrer Vielzahl den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung gefährden oder wenn durch sie etwa wegen ihres beleidigenden Inhalts die Ordnung verletzt wird.“ Für mich gehören Zwischenrufe zur parlamentarischen Lebendigkeit. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Für mich auch!) Das kennen Sie von mir, und auch Sie bedenken mich ja regelmäßig mit Zwischenrufen. Ich habe in der Sitzung den Satz hineingerufen: „Heute mal nicht!“ Es war nicht meine Absicht, den Abgeordneten Stender damit zu beleidigen. Der Zwischenruf bezog sich darauf, dass mehrfach in den Ausschusssitzungen des Wirtschafts- und Finanzausschusses im öffentlichen Teil nicht öffentliche Debatten und Inhalte kundgetan wurden. Das hat der Ausschussvorsitzende in den Sitzungen auch mehrfach gegenüber den Mitgliedern des Landtages kritisiert. Auf nichts anderes war mein Zwischenruf bezogen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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