Dr. Bernd Buchholz
Herr Kollege Koch, sind Sie bereit zu akzeptieren, dass ich nicht dieses Entstufungsverfahren gemeint habe, das wir gemeinsam beschlossen haben, sondern dass ich gemeint habe, dass wir auch in dem Verfahren gesehen haben, dass unterschiedliche Einschätzungen zum Beispiel unterschiedlicher Bundesregierungen zur Entstufung der Vertraulichkeit beim PwC-Gutachten geführt haben? Es hat also eine andere Abwägungsentscheidung durch das Ministerium von Frau Reiche als durch das Ministerium von Herrn Habeck gegeben. Diese Entscheidung zeigt, dass man zu unterschiedlichen Abwägungsergebnissen kommt. Wir haben das in diesem Verfahren erlebt. Um nichts anderes ging es mir. Deshalb wollte ich noch mal die Sensibilisierung der Landesregierung bei der Einstufung der Unterlagen als Vertraulich fördern, wie ich das jedes Mal in den Ausschusssitzungen extra tue. – Absolut, Herr Kollege Dr. Buchholz. Wir sind uns völlig einig, dass wir über die Frage von Einstufungen als vertraulich diskutieren können, dass wir da unterschiedlicher Meinung sein können, dass wir auch nicht alles teilen müssen, was dort von der Bundesregierung vorgegeben wird. Absolute Einigkeit. Und das tun wir auch immer – das kritisieren wir heute in diesem Antrag gemeinsam –, wenn uns Unterlagen fehlen. Der Aufregerpunkt war gerade das von Ihnen in Ihrer Zwischenfrage gewählte Beispiel der Entstufung von den Unterlagen im Aktenvorlagebegehren im letzten Jahr. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Dazu gehört das PwC-Gutachten!) (Tobias Koch) Da war dieser Weg genauso vereinbart worden. Das war die ganze Aufregung gerade. Wenn das persönlich angekommen ist, entschuldige ich mich hier direkt bei Ihnen. Es war der Versuch zu sagen, dieses Beispiel war untauglich, um Ihren eigentlichen Vorwurf zu unterlegen; denn das, was Sie als Beispiel gebracht haben, war das vereinbarte Verfahren. Das war im Interesse des Ausschusses. Das war im Interesse des Parlaments. Warum schütteln Sie jetzt den Kopf? Doch, das war genauso vorgesehen. Das hat der Kollege Kilian gesagt. Es war richtig, was der Kollege Kilian gesagt hat. Deswegen war das Beispiel untauglich. Und das war der Versuch, das hier deutlich zu machen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr schön. Dann haben wir jetzt an der Stelle wieder Einigkeit. Letzter Satz. Bei dem Verstoß gegen die Vertraulichkeit hatten wir den Bruch der Vertraulichkeit aus den Ausschusssitzungen selber heraus. Das können nur Teilnehmer der Ausschusssitzungen gewesen sein. Das sollten wir uns schon selber ans Revers schreiben. Und das sollten wir zukünftig wirklich unterlassen. Vertraulichkeit ist einzuhalten. – Herzlichen Dank.
