Jette Waldinger-Thiering
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht auch schnell, wenn jeder zuhört. Also, das Nuscheln, Haken dran. Letzten Donnerstag hatten wir die Anhörung im Bildungsausschuss, bei der ich leider nicht dabei sein konnte, weil ich das Parlament in der Landesvertretung in Berlin vertreten habe. Da ging es wieder um die Härtefallregelung, zu der es nach wie vor keinen Antrag gibt. Vielleicht ist da zwischenzeitlich etwas gekommen. Ich wüsste gern, wie die Härtefallregelung umgesetzt werden soll. Eine Härtefallregelung wird ja Einfluss darauf haben, wie viel Geld von der Verwaltungsgebühr in den Hochschulen am Ende tatsächlich ankommt. Denn wenn über die Hälfte der Studierenden die Härtefallregelung nutzen könnte, würde es in der Summe ja gar nicht den vollen Betrag von 60 Euro pro Studierenden geben. Herr Koch, gestern war ich gut in Finanzen, das will ich auch heute gerne sein. Die Koalition soll uns bitte darüber aufklären, wie die Härtefallregelung aussieht und welche finanziellen Auswirkungen sie auf die Ziel- und Leistungsvereinbarungen und das Budget der Hochschulen hat. – So weit, so gut. (Beifall SSW, SPD und FDP)
