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Wiebke Zweig

CDU 21.11.2025 Sitzungen 20/104

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den beiden vorliegenden Anträgen bittet die Landesregierung den Landtag um Zustimmung zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 11 des Hochschulgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029. Es handelt sich zum einen um die Vereinbarung mit den staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein, zum anderen um die spezifischen Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin zwischen dem Land, den Universitäten Lübeck und Kiel sowie dem Universitätsklinikum Lübeck. Diese Vereinbarungen sind das zentrale Steuerungs- und Finanzierungsinstrument unserer Hochschulpolitik. Sie schaffen Verbindlichkeit, Transparenz und Planungssicherheit sowohl für die Hochschulen selbst als auch für die Politik und für die Öffentlichkeit. Damit legen wir den Grundstein für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Schleswig-Holstein. Zu den Hochschulen insgesamt. Für die staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein geht es darum, Qualität in Schule, Studium und Lehre zu sichern, Forschungsprofile weiterzuentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Notwendige Voraussetzung dafür, dass sich die Hochschulen auf ihre Kernaufgaben und ‑kompetenzen konzentrieren können, sind gute Gebäude. In den letzten fünf Jahren hat das Land rund 1,3 Milliarden Euro in den Hochschulbau investiert, davon allein 1 Milliarde an der CAU. Zur Ausfinanzierung aller laufenden Baumaßnahmen werden wir mit der Nachschiebeliste noch einmal 8,7 Millionen Euro bereitstellen. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen in den kommenden Jahren einen besonderen Schwerpunkt auf die Digitalisierung, den Wissenstransfer sowie die Stärkung der Lehrerbildung. Einige Beispiele möchte ich an dieser Stelle nennen. Die Hochschulen verpflichten sich, den Anteil digital geschützter Lehrformate systematisch auszubauen. Damit wird sichergestellt, dass Lehre in Zukunft flexibel und innovativ bleibt. Erster Punkt: Lehrerbildung. Vorgesehen ist unter anderem eine engere Verzahnung zwischen pädagogischer Praxis und universitärer Ausbildung, um den Bedarf an gut ausgebildeten Lehrkräften bestmöglich decken zu können. Im Bereich des Wissenstransfers vereinbaren die Hochschulen den Ausbau von Gründungs- und Innovationszentren, damit wissenschaftliche Ideen schneller in die Wirtschaft und Gesellschaft wirken können. Zweiter Punkt: Hochschulmedizin. Ein besonderer Teil betrifft die Hochschulmedizin. Hier geht es nicht nur um exzellente Forschung und Ausbildung, (Wiebke Zweig) sondern auch um die Gesundheitsversorgung der Menschen hier bei uns in Schleswig-Holstein. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ist einer der größten Arbeitgeber und zugleich ein zentraler Versorgungsträger. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen umfassen deshalb unter anderem den weiteren Ausbau der medizinischen Studienplätze, um langfristig die ärztliche Versorgung im Land zu sichern. Auch hier hat die Landesregierung mit der Nachschiebeliste gerade erst unter Beweis gestellt, dass sie es ernst meint. (Martin Habersaat [SPD]: Sie sagen so, die anderen sagen so!) – Das stimmt. 3 Millionen Euro für weitere 61 Medizinstudienplätze in Lübeck und Kiel werden zur Verfügung gestellt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Stärkung der Krebsforschung sowie der Forschung im Bereich Infektionskrankheiten haben eine herausragende Bedeutung. Nicht zuletzt wird die Modernisierung der klinischen Infrastruktur insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung und eine patientenorientierte Versorgung in den Fokus genommen. Die Zusammenarbeit zwischen der Universität zu Lübeck und der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel und dem UKSH ist dabei ein Alleinstellungsmerkmal unseres Landes. Sie schafft Synergien, die sowohl den Patienten und Patientinnen als auch dem wissenschaftlichen Fortschritt zugutekommen. Dritter Punkt: Bedeutung für das Land. Beide Vereinbarungen sind Ausdruck einer gemeinsamen Verantwortung. Das Land stellt finanzielle Mittel bereit, die Hochschulen verpflichten sich im Gegenzug zu klaren Zielen und überprüfbaren Leistungen. Diese gegenseitige Verbindlichkeit ist ein Garant dafür, dass Steuergelder effizient eingesetzt werden und die Hochschulen zugleich die notwendige Freiheit zur Entfaltung und zur Schwerpunktsetzung haben. Sehr geehrte Damen und Herren, mit den Zielund Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2026 bis 2029 legen wir die strategische Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Hochschulen und für die Zukunft der Hochschulmedizin. Wir stärken damit Wissenschaft, Forschung und Innovation und nicht zuletzt die Gesundheitsversorgung. Ich danke der Landesregierung, und ich danke besonders den Hochschulen für die vorliegenden Vereinbarungen, die das Ergebnis sicherlich nicht immer einfacher Verhandlungen waren. Wir stimmen den Anträgen daher gern zu. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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