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Oliver Brandt

GRÜNE 21.11.2025 Sitzungen 20/104

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir eine Vorbemerkung; der Kollege Deckmann hat es schon angesprochen: Seit 2009 war in jedem Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein die Privatisierung der Spielbanken vereinbart. Das heißt, alle Fraktionen, die in diesem (Oliver Brandt) Landtag vertreten sind, waren in Regierungsverantwortung für den Verkauf der Spielbanken. Auch 2022 wurde – wie bereits dreimal zuvor – die Privatisierung der Spielbanken im Koalitionsvertrag verabredet. Daran fühle ich mich als Teil der schwarz-grünen Koalition gebunden. Für mich gibt es im Wesentlichen drei Themen, die im Rahmen eines Verkaufsprozesses beachtet werden müssen. Erstens: Wirtschaftlichkeit. Ein Verkauf soll sich durch die damit erzielten einmaligen Einnahmen für den Landeshaushalt möglichst als günstiger darstellen im Vergleich zur Fortführung im Landesbesitz, also unter Berücksichtigung zukünftiger Gewinne. Dabei müssen aus meiner Sicht die Erträge des geplanten fünften Standorts in Bargteheide in die Betrachtung einbezogen werden. Denn der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 der Landeshaushaltsordnung gilt auch in diesem Fall. Zweitens: Die Fortsetzung eines umfassenden Schutzes der Spielerinnen und Spieler im Rahmen der Suchtprävention sollte Bestand behalten. An den Regeln im Spielbankgesetz und in der Spielbankverordnung, den mit der Konzessionserteilung vereinbarten Bedingungen und der staatlichen Aufsicht wird im Rahmen einer Privatisierung nichts verändert. Alle Vorgaben gelten ebenso für einen privaten Betreiber. (Tobias Koch [CDU]: Genau!) Derzeit haben wir ein gutes Schulungskonzept mit externer Unterstützung hinsichtlich Suchtprävention für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vier Spielbanken. Mir ist wichtig, dass das Thema Suchtprävention bei einem möglichen privaten Betreiber eine ebenso große Bedeutung hat wie bisher. Denn in offiziell genehmigten Spielstätten können suchtgefährdete Menschen wesentlich besser erreicht werden, um einer Spielsucht in einem frühen Stadium zu begegnen. Wir dürfen nicht vergessen: Glücksspiel bietet das Potenzial zur Suchtgefährdung. Wenn Süchtige ins illegale Glücksspiel abdriften, sind sie nur noch schwer oder gar nicht für Unterstützungsangebote zu erreichen. Hier unternimmt die Spielbank Schleswig-Holstein bisher gemeinsam mit der Landestelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein große Anstrengungen. Zum Spielerschutz gehört nach meiner Auffassung auch die Begrenzung der Zahl von Spielgeräten in den Spielbanken. (Beate Raudies [SPD]: Hört, hört!) Schließlich sind auch die Interessen der Beschäftigten zu berücksichtigen. Hier sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, Vereinbarungen zur Übernahme der geltenden Tarifverträge und betrieblichen Sozialleistungen sowie für den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen für einen angemessenen Zeitraum nach der Privatisierung zu treffen. Zudem halte ich es für sehr wichtig, dass die Vertretung der Interessen der Belegschaft durch einen Betriebsrat auch an einem neuen Standort ermöglicht wird – das ist am Ende natürlich Sache der Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung. Auch das ist mir wichtig: Im jetzt laufenden Prozess muss die Belegschaft immer über den aktuellen Stand der öffentlich zugänglichen Informationen informiert sein, denn es geht ja um ihre Arbeit und Arbeitsplätze. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Schließlich ist mir wichtig, dass das Parlament beteiligt wird, selbstverständlich unter Wahrung der Vertraulichkeitspflichten für Abgeordnete in einem so sensiblen Verfahren wie diesem. Daher schlagen wir vor, abweichend von den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung die Zustimmung des Finanzausschusses zum Ergebnis der Ausschreibung einzuholen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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