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Oliver Brandt

GRÜNE 19.11.2025 Sitzungen 20/102

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemäß unserer Landeshaushaltsordnung ist ein Nachtragshaushalt bei überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Ausgaben aufzustellen. Das ist beim jetzt hier vorliegenden 2. Nachtragshaushalt 2025 der Fall. Am 17. Oktober 2025 hat der Bundesrat das Ausführungsgesetz zur Grundgesetzänderung bei der Schuldenbremse beschlossen. Damit steht dem Land für 2025 ein zusätzlichen Spielraum zur Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zur Verfügung. Diese Möglichkeit nimmt das Land in Anspruch, um den vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Notkredit aus dem Jahr 2024 – wie bereits angekündigt – noch in diesem Haushaltsjahr vollständig zurückzuführen. Damit setzen wir die mit dem Urteil auferlegte Verpflichtung zeitnah um. (Beate Raudies [SPD]: Na ja!) Was ich vor einigen Monaten in diesem Haus bereits gesagt habe, gilt auch für diesen Nachtrag: Wir respektieren das Urteil des Landesverfassungsgerichts und handeln danach. (Annabell Krämer [FDP]: Was anderes geht ja wohl auch nicht! – Beate Raudies [SPD]: Alles andere wäre ja auch ein Skandal!) Andere Aspekte aus dem Nachtragshaushalt: Es führen erhebliche Kostensteigerungen aufgrund gesetzlicher Leistungszusagen im Sozialbereich zu erhöhten Ausgaben, die zu berücksichtigen sind. Das betrifft insbesondere die Eingliederungshilfe, die Sozialhilfe, die Investitionskosten im Pflegebereich sowie die Kostenerstattung für Träger der Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige. Dem stehen erfreulicherweise größere Minderbedarfe gegenüber. Darauf ist die Ministerin ja bereits detailliert eingegangen. Im Ergebnis reduziert sich der Handlungsbedarf im laufenden Haushalt deutlich. Es bleibt noch eine Minderausgabe – auch darauf ist bereits eingegangen worden – von rund 55 Millionen Euro, die bis zum Jahresende aufgelöst werden muss. (Annabell Krämer [FDP]: 1 Milliarde sind das!) Dies ist aber auch realistisch und machbar. Insbesondere die hohen Kostensteigerungen bei den gesetzlichen Leistungen zeigen, dass unsere Haushaltslage weiter angespannt bleiben wird. Daran ändert auch die aktuelle Steuerschätzung nichts, auch wenn es im Vergleich zur letzten Schätzung im Mai leicht positive Signale gibt. Die erwarteten Steuermehreinnahmen führen allerdings im laufenden Haushalt nur zu einer Tilgungsverpflichtung von etwa 10 Millionen Euro, da das Land weniger konjunkturbedingte Kredite aufnehmen darf. Eine Reduzierung der globalen Minderausgabe erfolgt damit nicht. Eine Berücksichtigung der Ergebnisse der Steuerschätzung in diesem Nachtrag ist daher aus unserer Sicht nicht erforderlich. Wenn wir einmal in die Zukunft schauen, zeigt die aktuelle Finanzplanung für die nächsten Jahre, dass (Oliver Brandt) sich die finanziellen Spielräume für eigene haushaltspolitische Gestaltung immer weiter verengen: durch hohe Kostensteigerungen beispielsweise im Baubereich und beim Personal, neue Ausgaben im Sicherheitsbereich, steigende Sozialausgaben und in der Konsequenz höhere Zinslasten. Das betrifft nicht nur den Landeshaushalt in Schleswig-Holstein, sondern alle öffentlichen Haushalte. Der Bundesrechnungshof verwendet für den Bundeshaushalt in diesem Zusammenhang den Begriff „versteinerter Haushalt“. Das bedeutet, dass ein immer größerer Teil der Haushaltsmittel praktisch von vornherein gebunden ist. Die derzeitige Entwicklung der Steuereinnahmen reicht nicht aus, um Schritt zu halten mit den hohen finanziellen Mehrbelastungen, von denen viele auf Landesebene kaum oder gar nicht beeinflussbar sind. (Annabell Krämer [FDP]: Na klar!) Ich glaube, wenn wir das auf Bundesebene sehen, brauchen wir eine konstruktive Diskussion, wenn wir sehen, dass ein Drittel des Bundeshaushalts mittlerweile an die Rentenversicherung fließt. Es gibt sicherlich unterschiedliche Auffassungen, aber ich glaube, es hilft nicht, das Thema immer nur weiter in Kommissionen zu verschieben, sondern wir brauchen jetzt eine konstruktive öffentliche Debatte, wie wir diese Probleme angehen. Das hilft nicht nur dem Bundeshaushalt, sondern allen öffentlichen Haushalten, auch in den Ländern und in den Kommunen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW]) Aktuell tut sich da aber leider nichts, sondern – im Gegenteil – durch politische Entscheidungen des Bundes wie die Erhöhung der Pendlerpauschale und die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer werden zusätzliche Steuereinnahmen fehlen. Diese Maßnahmen können wir uns eigentlich gerade nicht leisten, zumal dadurch keine positiven Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung zu erwarten sind. Das hat auch die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, bei der Vorlage des Herbstgutachtens in der letzten Woche noch einmal betont. Die Wirtschaftsweisen sehen gleichzeitig Reformbedarf bei der Erbschaftsteuer, die bekanntlich ausschließlich den Ländern zusteht. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Diese Forderung kann ich nur unterstützen, denn dies ist ein Schritt gegen die Vermögensungleichheit in Deutschland und stabilisiert gleichzeitig unseren Landeshaushalt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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