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Dr. Bernd Buchholz

FDP 19.11.2025 Sitzungen 20/102

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie erleben mich einigermaßen fassungslos in dieser Debatte. Das will ich einmal sagen. Seit Anfang Oktober liegt eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung vor, in der mit Zahlen gearbeitet wird. Hierzu sagt die Ministerin in diesem November-Plenum am 19. November 2025 in der entsprechenden Debatte, das könne man ja alles gar nicht miteinander vergleichen. Liebe Frau Ministerin, ich danke für Ihren Bericht, aber ich erwarte dann vom Justizministerium dieses Landes, (Zurufe Tobias Koch [CDU] und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) dass Sie nachhaltig zeigen, welche anderen Kosten oder Ausgaben Sie in den anderen Haushalten haben, damit es vergleichbar gemacht werden kann. (Beifall FDP, SPD und SSW) Denn wir, Kolleginnen und Kollegen, sind nicht diejenigen, die diese Studie zu bearbeiten haben. Sie müssen sich mit dieser Studie auseinandersetzen, und Sie hätten das im Vorfeld tun müssen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Es ist ja nicht so falsch, erst einmal zu überlegen, wie hoch denn die Pro-Kopf-Ausgaben sind und wie hoch der Anteil der Justizkosten am Landeshaushalt insgesamt ist. Das ist ja nicht so falsch. Wenn da etwas falsch herein oder nicht herein gerechnet worden ist, dann bitte: Legen Sie das vor. (Zurufe Tobias Koch [CDU] und Marc Timmer [SPD]) Entschuldigung, legen Sie das doch vor. Uns geht es nicht um diese Studie, uns geht es um die Frage: Ist die Justiz in diesem Land ein Bereich, in dem man sparen oder in dem man zulegen muss? (Beifall FDP, SPD und SSW) Wir sagen: Da müssen wir zulegen und nicht sparen, meine Damen und Herren. Jetzt verlasse ich die Studie. Der erste Satz des Gesetzentwurfs zur Reform der Fachgerichtsstruktur, den wir hier beraten und der das Ergebnis eines desaströsen Prozesses war, nachdem man den Rückzug der Sozialgerichte und der Arbeitsgerichte aus der Fläche im Land geplant hatte und das am Unmut nicht nur der Richterinnen und Richter, der Gewerkschaften, der Unternehmensverbände, sondern am Unmut der gesamten Gesellschaft gescheitert ist, lautet: Das Problem sei, zur Konsolidierung des Landeshaushaltes ist auch ein Einsparbeitrag der Justiz erforderlich. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das sehen wir anders, meine Damen und Herren. Wir sehen – und das ist in der Tat so –, dass Sie jetzt im laufenden Prozess merken: Hm, so ist es vielleicht auch nicht. Ihre Nachbesserungen im Haushalt, Ihre Nachbesserungen in der Nachschiebeliste zeigen, dass Sie die Probleme jetzt wenigstens adressiert haben. Denn die Zahlen, die die Friedrich-Ebert-Stiftung vorhält, korrespondieren genau mit dem, was in der Antwort auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion steht: überlange Verfahrensdauern, insbesondere an den Verwaltungsgerichten – einmalig in Deutschland mit dieser Länge –, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Unterbesetzung in den Staatsanwaltschaften mit einem Versorgungsbeitrag von 75 Prozent des Bedarfs – trotz der Anstrengungen, die Sie unternommen haben, Frau Ministerin, die ich überhaupt nicht kleinreden will. Ja, dafür stehen mehr Personalausgaben, und auch mit diesem Haushalt packen Sie da mehr drauf. Das ist auch richtig, dass Sie das tun. Ich befürworte, dass Sie das tun. Aber Sie dürfen im Justizbereich nicht anfangen, irgendwelche Sparbüchsen zu suchen, um diese als Einsparungspotenziale für den Landeshaushalt insgesamt zu nutzen. Deshalb ist Ihre Grundannahme, Sie müssten Strukturreformen im Bereich der Justiz aus Einspargesichtspunkten vornehmen, aus meiner Sicht grundfalsch. (Beifall FDP und SPD) Erschreckend wird es allerdings dann, wenn man sich anschaut, was dabei dann de facto herauskommt. Schauen wir uns doch einmal diese Dinge an: Aus der großen Fachgerichtsstrukturreform wird jetzt ein Beibehalten aller Standorte – bis auf das Arbeitsgericht Neumünster – mit Zweigstellen. Ich möchte Ihnen gern aus der Stellungnahme eines der Richterverbände vorlesen – Zitat –: „Zusammenfassend enthält die geplante Fachgerichtsstrukturreform mit den Zweigstellenlösungen eine Maßnahme, die zu keinem erkennbaren Nutzen, demgegenüber aber zu erheblichen Nachteilen und Unwägbarkeiten für die Beschäftigten führen wird. Gleichzeitig wird das im Ansatz durchaus (Dr. Bernd Buchholz) nachvollziehbare Ziel der Kosteneinsparung durch das ausgabenintensive Teilprojekt am Standort Schleswig konterkariert. Zur Wiedergewinnung des verloren gegangenen Vertrauens der Justizbeschäftigten ist diese Reform nicht geeignet. Das Gesetz sollte in seiner jetzigen Form gestoppt werden.“ (Zuruf Dr. Hermann Junghans [CDU]) Das ist einer der Verbände. Die anderen, das sind eher die konservativen, Herr Junghans. Ihr Richterverband, der Ihnen eher nahe steht, schreibt: Der Gesetzentwurf wird in seiner jetzigen Fassung abgelehnt. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, unseren!) Ich erzähle gern etwas über den Prozess, was da abgelaufen ist: Im Innen- und Rechtsausschuss wird eine schriftliche Anhörung vereinbart. (Tobias Koch [CDU]: Ja!) Nachdem die Anhörungsergebnisse alle in dieser Form – so kritisch wie eben zitiert – eingegangen sind, erklären die Beteiligten, dass man zu diesen Dingen gar keine Stellung mehr nehmen wolle. Dann hätten wir uns also auch schenken können, Herr Kollege Junghans, schriftliche Stellungnahmen einzuholen. Sie haben im Ausschuss gesagt: Ja, das ist nicht doll, aber es ist noch hinnehmbar. – Was ist das für eine Auseinandersetzung mit den Menschen, die sich mit diesem Gesetzentwurf kritisch beschäftigen wollen? (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich finde es beängstigend, so möchte ich es einmal nennen, dass in einer Debatte über eine Fachgerichtsstrukturreform im Innen- und Rechtsausschuss das zuständige Justizministerium nicht einmal anwesend ist. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das ist der Hammer! Tut mir leid, das ist der Hammer! Ich kann verstehen, dass Sie das weghaben wollen, aber dann müssen Sie uns doch wenigstens sagen, worin die großen Einsparungen liegen, die Sie mit diesem Gesetz erzielen wollen. (Beifall FDP, SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: Genau!) Wo sind die? Können Sie die einigermaßen beziffern? Auf Nachfrage in den Haushaltsberatungen in der letzten Woche: „Wie viel Kosten, schätzen Sie, haben Sie inzwischen angepeilt für das Thema Umzug?“, wurde geantwortet: „Das ist alles noch nicht etatreif; dazu können wir nichts sagen.“ (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Eine weitere Nachfrage war: „Wie viel haben Sie angemeldet für das nächste Haushaltsjahr, wenn Sie dieses Gesetz umsetzen wollen?“ – Die Antwort lautete: (Annabell Krämer [FDP]: Nichts!) „Nichts; wir haben nichts angemeldet dafür, weil wir es gar nicht wissen.“ Wissen Sie, wie mir das vorkommt? Früher hatte ich mit Start-up-Unternehmern zu tun, die mir ihre Businesspläne gezeigt haben. (Heiterkeit SPD) Die Besten waren diejenigen, die gesagt haben: Schau mal, wir haben so viel Erlöse; von den Kosten haben wir keine Ahnung. (Beate Raudies [SPD]: Schade!) – Schade. Das ist ein Businessplan, der nicht funktioniert. Sie können nicht losmarschieren und hier sagen: „Wir tun das aus Einspargründen“, wenn Sie nicht einmal sagen können, was das Ganze im Umzugsvolumen kostet. (Beifall FDP, SPD und SSW) Der Kollege Timmer hat es gesagt: Allein der Umbau des Verwaltungsgerichtes dürfte im Millionenbereich liegen. Sie sparen hierbei überhaupt nichts ein, und das sagen Ihnen auch alle Verbände. Im Gegenteil: Sie werden dadurch mehr Geld ausgeben, aber Sie haben die Verunsicherung der Justiz in vollem Umfang geschafft. Herzlichen Glückwunsch dafür! (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich habe volles Verständnis dafür, dass die beiden Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf hier abräumen wollen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Sie sollten das zurückziehen!) Nichts ist schlimmer, als sich mit etwas beschäftigen zu müssen, was einem so vor die Füße gefallen ist wie dieses Thema. Ehrlich gesagt, wenn Sie es hätten abräumen wollen, dann hätte ich Ihnen eins geraten: den Gesetzentwurf zurückziehen, das Thema abblasen und damit die Verunsicherung der Justiz komplett herausnehmen. (Beifall FDP, SPD und SSW) (Dr. Bernd Buchholz) Dieser Gesetzentwurf wird von Ihnen heute nur beschlossen, um das Gesicht für Ihre Ministerin zu wahren, damit das Thema Strukturreform noch irgendwo zu Buche steht. Das wird nachher bei der Amtsgerichtsstrukturreform, die darin besteht, dass ein einziges von über 20 Amtsgerichten seine Pforten schließen soll – – (Martin Habersaat [SPD]: Das finde ich nicht richtig, übrigens!) – Ich auch nicht, aber darüber können wir an anderer Stelle reden. Das wird dann zur Strukturreform umgedeutet. Lieber Herr Kollege Junghans, Sie haben uns hier einen netten Vortrag aus Kaisers Zeiten nach dem Motto gehalten: Damals, 1926, (Dr. Hermann Junghans [CDU]: Damals gab es den Kaiser nicht mehr!) als die Arbeitsgerichte eingeführt wurden, da war man nicht in der Lage, dahin zu kommen. Meine Güte, als man noch mit der Pferdedroschke unterwegs war, kann das alles anders gewesen sein. Ich sage Ihnen: Sie tun sich in der Justiz mit dem Beschluss über dieses Gesetz keinen Gefallen. Sie sorgen dafür, dass sich die Aufgebrachtheit gegenüber dieser Landesregierung in der gesamten Justiz deutlich steigert. Machen Sie das; ich kann es nicht verhindern, wenn Sie heute dafür stimmen. Dieses Gesetz ist so überflüssig wie eine weitere Körpereröffnung; niemand braucht das. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

Alle Reden von Dr. Bernd Buchholz Protokoll ↗