Jan Kürschner
Herr Timmer, ich wollte fragen, ob die Zahlen, die Sie jetzt gerade aus Nordrhein-Westfalen zitiert haben, vielleicht in Zusammenhang zu setzen sind mit der Gerichtsstrukturreform dort. Da sollen ja die Gerichtsstandorte von 33 auf 17 reduziert werden. Sehen Sie da einen Zusammenhang? – Das könnte durchaus sein. Nordrhein-Westfalen ist tatsächlich mit 5,4 Prozent an der Spitze, und Schleswig-Holstein ist Vorletzter in diesem Ranking. Es gibt neben Nordrhein-Westfalen noch andere Beispiele, die relativ weit oben liegen und ei- (Marc Timmer) nen großen Unterschied zu den Zahlen von Schleswig-Holstein ausmachen. Immer vorausgesetzt, diese Zahlen sind zutreffend, beziehungsweise ansatzweise zutreffend, beziehungsweise geben eine Tendenz wieder, ist das vorliegende Gesetz zur Fachgerichtsstrukturreform umso unverständlicher. Denn es wird krampfhaft an einem Sparbeschluss des Kabinetts vom September 2024 festgehalten. Gestartet war es als große Reform. Die Zusammenlegung aller Fachgerichte an einem Standort war die Absicht. Die Beschäftigten, Rechtsuchenden, Richter und Sozialverbände wurden nicht eingebunden und haben, wie die Opposition in diesem Haus auch, dagegen aufbegehrt. Jetzt ist von den größeren Plänen fast nichts mehr übrig. Das Einsparpotenzial ist zusammengeschrumpft und tatsächlich in dem Gesetzentwurf nicht wirklich plausibel dargelegt. Der mit Abstand größte Posten der behaupteten Einsparungen soll perspektivisch durch Personaleinsparungen erfolgen. Erstens sind die behaupteten Synergieeffekte in den Serviceeinheiten durch die Zusammenlegung der Gerichte aus meiner Sicht nicht dargelegt. Zweitens leidet die Justiz wahrlich nicht unter zu viel Personal. Drittens steigt bei größeren Gerichten sogar die Anzahl der weiteren aufsichtsführenden Richterinnen und Richter, was zu Mehrbedarfen führt. Ich weiß nicht, was unterm Strich dabei herauskommt. Ich glaube aber, dass die angedeuteten Einsparpotenziale so nicht haltbar sind. Der Gegenbeweis ist nach wie vor offen. Die umzugsbedingten Kosten sind deutlich unterschätzt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Die sind ja nicht kalkuliert!) Die GMSH ist jetzt erst mit weiteren Kostenermittlungen beauftragt. Allein der Umbau des Verwaltungsgerichts in Schleswig wird mehrere Millionen Euro kosten. Das wage ich zu prophezeien. Aus einem Raum mach zwei – das heißt: neue Elektrik, neue Wärmeeinheit, neue Jalousiesysteme. Zu dem bedarf es noch zweier zusätzlicher Gerichtssäle. Tauchen diese Kosten irgendwo im Gesetzentwurf auf? – Nein, tun sie nicht. (Tobias Koch [CDU]: Ungewöhnlich! –
