Dr. Bernd Buchholz
Mit Verlaub, Frau Kollegin, dieser Generalverdacht, von dem Sie hier sprechen, der in der gesamten Gesellschaft gegen alle Projekte, die von „Demokratie leben!“ unterstützt werden, bestünde, kann ich so nicht wahrnehmen. Ich sehe das zum Beispiel nicht bei der Jüdischen Gemeinde, die als eines der Projekte unterstützt wird, bei Vereinen gegen Antisemitismus, bei der Türkischen Gemeinde Schleswig-Holstein, die unterstützt wird, dass die derzeit durch irgendetwas in Generalverdacht gestellt würden, in irgendeiner Form Steuergelder unsinnig auszugeben. Sind Sie bereit einzuräumen, dass es in der Tat gegen einige so etwas gibt, aber doch nicht in dieser Generalität gegen alle, die von „Demokratie leben!“ unterstützt werden? – Das kann ich einräumen beziehungsweise nachvollziehen. Ich habe auch nicht gesagt, dass im Grundsatz in der Gesellschaft ein Generalverdacht gegen alle diese Organisationen besteht; ich werde noch zu dem kommen, worauf sich der Generalverdacht bezieht. Der Generalverdacht bezieht sich darauf, dass man meint, jetzt alle Organisationen auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu wollen – ausgelöst von Organisationen, die sich nicht verfassungstreu verhalten haben. Ich bin der Meinung: Wenn man einen Verdacht hat, dann muss man an die Organisation ran und muss gucken, wie man das lösen kann. Das darf aber nicht auslösen, dass ganz viele Organisationen, die das ordentlich machen und die tagtäglich eine tolle Arbeit leisten, mit ihrer Arbeit unter Generalverdacht geraten. Das ist in den Medien in manchen Fällen sehr stark passiert. Nun noch einmal zu Schleswig-Holstein, zu den Angeboten. Die Beratung ist mobil, was im Flächenland Schleswig-Holstein natürlich optimal ist. Diese gute Arbeit der Aufklärung an Schulen und in den Betrieben wird derzeit mit der – zuerst in der Presse veröffentlichten – Förderkürzung konfrontiert. Ministerin Prien kündigte an, bundesweit alle 3.000 Projekte auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen – das kann man in sehr vielen Artikeln, auch aus den bei uns gängigen Medien, nachvollziehen –, bevor es in die nächste Förderperiode gehen soll. Ich fürchte, dass dieses Geraune um Steuerverschwendung, Parteilichkeit und der Generalverdacht nur der einen Seite dient, nämlich den rechtsextremen Verfassungsfeinden. Die lachen sich ins Fäustchen, denn genau das war sicherlich ihr Ziel, als sie bestimmte Informationen verbreitet haben. Wir Demokratinnen und Demokraten müssen Sorge dafür tragen, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Leben erfüllt wird. Wir müssen Teilhabechancen eröffnen und das vielfältige Miteinander fördern. All das sind übrigens die Grundprinzipien des Bundesprogramms, und das finden wir ja alle gut. Natürlich sollte die jeweilige Bundesregierung die Möglichkeit haben, die Förderrichtlinien an neue Entwicklungen anzupassen. Vor allen Dingen eine Sache, die avisiert ist, nämlich dass man sich mehr auf die Verstärkung der Arbeit im Netz stützt, kann ich ausdrücklich unterschreiben. Denn das ist ja genau der Knackpunkt, mit dem ich eingeleitet habe. Andererseits ist es aber nicht hinnehmbar, dass die Projektfinanzierung das Vehikel wird, mit dem die Projektträger an die Kette gelegt werden. Die Kürzung von 5 Millionen Euro auf 186,5 Millionen Euro mag uns vielleicht wenig vorkommen, aber es ist trotzdem so, dass es damit einigen Projekten an den Kragen geht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist doch mehr als im Vorjahr!) In den Zeiten, in denen wir sehr deutlich sagen, dass wir gegen Rechtsextremismus als die größte Gefahr in unserer Gesellschaft kämpfen müssen, dürfen wir an gar keiner Stelle, was die Demokra- (Sybilla Nitsch) tieförderung angeht, kürzen. Darauf zielt ja der Antrag am Ende des Tages ab. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
