Dr. Heiner Garg
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen. Ich erspare Ihnen jetzt einen weiteren Vortrag über die gesundheitsschädlichen Auswirkungen sowohl des Rauchens als auch des Passivrauchens. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob das Vapes, E‑Zigaretten oder Tabakerzeugnisse herkömmlicher Art sind. Das ist hinlänglich bekannt. Darauf hat der Landesgesetzgeber 2007 mit dem Nichtraucherschutzgesetz reagiert. Als das beschlossen wurde – daran möchte ich nur einmal erinnern – berichteten Medien zur Cannabissituation: Jetzt kommt auch Schuhcreme in die Tüte. – Man bezog sich damals auf gestrecktes Gras, das mit Schuhcreme, Sand, Plastik oder sogar Glassplittern gestreckt wurde, über einen völlig unregulierten Schwarzmarkt verkauft wurde, worauf damals eine ideologisch aufgeladene Debatte stattgefunden hat, in der Cannabis vor allem als Einstiegsdroge gehandelt wurde. Von legalem Cannabis war damals überhaupt keine Rede, und E‑Zigaretten und andere Tabakerhitzer waren ferne Zukunftsmusik. Heute, rund zwei Jahrzehnte später, begegnen uns Vapes, Verdampfer und Cannabisjoints an vielerlei Orten. Wenn wir den Menschen in Schleswig-Holstein glaubhaft sagen wollen: „In Krankenhäusern, in Behörden, in Schulen, in Gaststätten könnt ihr euch auf saubere Luft verlassen“, dann müssen wir unser Gesetz genau an diese Realität anpassen. (Beifall FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, da gibt es, auch nach der Rede der beiden Kolleginnen und der Rede des Kollegen Balke, hier ja überhaupt keine unterschiedlichen Auffassungen. Aber der Kern der Novelle muss dann schon handwerklich überzeugen. Es geht um den Schutz von Freiheit, und es geht um den Schutz der Gesundheit, und zwar der Gesundheit all derjenigen zunächst einmal, die eben nicht rauchen wollen und auch keine Lust haben, Rauch abzubekommen. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birte Pauls [SPD]) Dann muss man Innenräume klar definieren und die Bezüge richtig herstellen. Genau diese Definition von klaren Regeln, die Tabak- oder beispielsweise Cannabiskonsum betreffen, haben wir in unseren Änderungsantrag eingebracht. Ich halte wenig davon, wenn man sich hier wechselseitig vorführt, will nur den Hinweis geben: zum Ersten vielleicht noch einmal redaktionell über den Gesetzentwurf von Schwarz-Grün gehen und den einen oder anderen orthografischen Fehler korrigieren und zum Zweiten insbesondere im Teil B tatsächlich bei Ihnen, Frau Kollegin, hier wirklich noch einmal über unseren Vorschlag im Ausschuss zu beraten. Es ist ja ein Gesetzentwurf. Darüber müssen wir im Ausschuss ohnehin reden. Ich würde da gern wirklich noch einmal zuarbeiten, dass es eine präzise Verweisung gibt und dass wir vor allem eine präzise Definition dessen haben, was wir eigentlich mit Innenraum meinen, damit genau die geschützt werden, die geschützt werden sollen und die geschützt werden müssen. Es gibt überhaupt kein Vertun, dass wir der Tabakindustrie nicht die künftigen Konsumentinnen und Konsumenten zuführen wollen. Ich teile das, was die Kollegin Pauls gesagt hat, insbesondere was bestimmte Geschmacksrichtungen anbelangt. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelter Beifall FDP, SPD und SSW)
