Jasper Balke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über eine Anpassung, eine Änderung des Nichtraucher_innenschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein. Das Thema Rauchprävention generell ist auch noch einmal ein Thema, aber losgelöst von dem, worüber wir heute sprechen. Wir reden über unsere landesgesetzlichen Kompetenzen. Die Themen Rauchverbote oder Rauchprävention kann man auch an anderen Stellen gut diskutieren. Aber hier geht es tatsächlich hauptsächlich um den Schutz von Menschen, die sich entschieden haben, nicht zu rauchen, oder die keine Raucherinnen und Raucher sind und vor den Folgen von anderen geschützt werden müssen. Das besteht seit 2007 in Schleswig-Holstein. Seitdem ist eine Menge passiert. Die Kollegin Hildebrand hat darauf hingewiesen. Heute gehören elektronische Zigaretten, Vapes, Pods, Liquids, erhitzte Tabakprodukte und seit der bundesweiten (Jasper Balke) Teillegalisierung auch Cannabisprodukte zum Alltag. Mit dieser Gesetzesänderung ziehen wir unser Regelwerk an die wissenschaftliche Realität von 2025 heran, und zwar klar, präzise und gesundheitsbasiert. Denn die medizinische Evidenz ist eindeutig: Passivrauch gilt seit Jahrzehnten als eine der gefährlichsten vermeidbaren Umweltbelastungen. Er enthält über 7.000 chemische Substanzen, darunter etwa 70, die nachweislich krebserregend sind. Internationale Gesundheitsbehörden wie die WHO betonen übereinstimmend: Es gibt keinen sicheren Grenzwert für Passivrauch. Bereits kurze Expositionen können zu akuten Herz-Kreislauf-Ereignissen, Asthmaanfällen, Atemwegsinfektionen bei Kindern und auf lange Sicht zu Lungenkrebs führen. Diese Erkenntnisse sind robust, gut untersucht und unstrittig. Diese Risiken beschränken sich nicht nur auf die ganz klassische Zigarette, wie gerade schon erwähnt. Auch die Aerosole von E‑Zigaretten, von Vapes sind nicht harmlos. Studien der letzten Jahre zeigen klar, dass beim Dampfen Feinstaub entsteht und Schwermetalle wie Nickel und Blei sowie reizende und potenziell krebserregende Stoffe wie Formaldehyd, Acetaldehyd, Acrolein und anderes freigesetzt werden. Das Deutsche Krebsforschungszentrum weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass Passivaerosol kein Wasserdampf oder Ähnliches ist, sondern die Atemwege reizen und entzündliche Reaktionen auslösen kann, insbesondere bei Kindern, Schwangeren und Menschen mit Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Es gibt also wissenschaftlich keinen Grund, E‑Zigaretten in Innenräumen irgendwie anders zu behandeln als klassische Tabakprodukte. Gleiches gilt für erhitzte Tabakprodukte oder Cannabisprodukte. Sie werden häufig als vermeintlich weniger schädliche Alternative dargestellt, doch auch hier zeigt die unabhängige Literatur: Die Aerosole enthalten zahlreiche der gleichen giftigen und krebserregenden Substanzen wie Zigarettenrauch, nur in anderer Zusammensetzung und in teils geringen, aber weiterhin gesundheitsschädigenden Konzentrationen. Für Menschen in geschlossenen Räumen spielt die Frage, ob die Konzentration 30 oder 50 Prozent niedriger ist, praktisch keine Rolle. Denn entscheidend ist: Auch diese Produkte setzen Schadstoffe frei, die unbeteiligte Personen einatmen müssen. Genau das wollen wir aber nicht. Ein weiterer Bereich, für den es dringend Klarheit braucht, ist Cannabis. Auch wenn Cannabis in der Forschung nicht so umfassend untersucht ist wie Tabak, sind die Risiken für Innenräume klar genug, um verantwortungsvoll zu handeln. Der Leitgedanke hinter diesem Gesetzentwurf ist so einfach wie fundamental. Egal, ob Mitarbeitende in der Gastronomie, Kinder in Freizeiteinrichtungen oder Patientinnen und Patienten in Gesundheitsräumen – sie alle verdienen Schutz vor Passivrauch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Christian Dirschauer [SSW]) Dieser Schutz muss unabhängig davon gelten, ob Schadstoffe durch das Verbrennen von Tabak oder durch ein Gerät zur Verdampfung von Liquids oder Cannabis freigesetzt werden. Mit dieser Novellierung stärken wir Prävention im Alltag. Prävention ist in der Gesundheitspolitik – das haben wir hier schon häufiger diskutiert – immer die wirksamste Maßnahme. Allein die direkten Gesundheits- und Pflegekosten des Rauchens, Passivrauch eingeschlossen, liegen in Deutschland bei etwa 30 Milliarden Euro jährlich. Die gesamten volkswirtschaftlichen Schäden belaufen sich nach aktuellen Schätzungen auf fast 100 Milliarden Euro pro Jahr. Jede vermiedene Exposition, besonders bei Kindern und chronisch Kranken, entlastet also nicht nur das individuelle Leben, sondern auch unser Gesundheitssystem und unsere Volkswirtschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schleswig-Holstein muss sich als Gesundheitsland verstehen. Als Gesundheitsland tragen wir Verantwortung dafür, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu handeln, bevor Schaden entsteht. Ich sage auch ganz deutlich: Wir fokussieren uns im Gesetzentwurf richtigerweise auf Innenräume. Aber auch an frischer Luft und bei wenig Wind gibt es in Außenbereichen Risiken durch Passivrauch. Spielplätze sind ausdrücklich im Gesetz aufgeführt, aber auch an öffentlichen Bushaltestellen beispielsweise, wo Menschen nichts anderes übrig bleibt, als an genau dieser Stelle stehen zu bleiben, müssen wir diese Bereiche in den Blick nehmen. Denn für Kinder, Menschen mit MCS, ME/CFS oder Long Covid ist Passivrauch auch im Außenbereich eine Belastung. Auch diesen Punkt sollten wir im Gesetzgebungsverfahren weiter diskutieren. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, für die gute Zuarbeit der Landessuchtstellen Schleswig-Holstein in dieser Frage und freue mich auf die weiteren Beratungen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Jasper Balke) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
