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Dr. Bernd Buchholz

FDP 19.11.2025 Sitzungen 20/102

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich, Frau Ministerin, möchte meine Rede mit dem herzlichen Glückwunsch an Sie beginnen, auch zu Ihrer Jungfernrede. Das Angebot an die Opposition, gerade in diesen grundlegenden Fragen der inneren Sicherheit zusammenzuarbeiten, finde ich positiv und richtig und sage die konstruktive Zusammenarbeit an diesem Gesetzentwurf ausdrücklich zu. (Beifall FDP, Andreas Hein [CDU], Tobias Koch [CDU] und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Wir wollen gerade in diesen Zeiten alle, dass der Verfassungsschutz kein zahnloser Tiger ist, sondern seiner Aufgabe gerecht werden kann. Ich möchte mich an dieser Stelle dem anschließen, was der Kollege Dürbrook gesagt hat, nämlich Ihrer Vorgängerin herzlich zu danken. Sabine SütterlinWaack war eine feste Bank für uns, auch im Innenund Rechtsbereich, und das nicht nur konservativ, sondern durchaus mit liberalen Anklängen; das hat uns sehr gefallen. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielen Dank für diese Form der Zusammenarbeit, die ich mir auch in der Zukunft wünsche. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Verfassungsschutzgesetz ist 30 Jahre alt. In den Zeiten, in denen es entstanden ist, ging es mehr um Kalten Krieg und um die Auseinandersetzung zwischen Ost und West. Seitdem hat sich viel verändert. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nicht nur, dass die warmherzigen Umarmungen zwischen Ost und West heute nicht mehr so zu finden sind, auch die Bedrohungslagen sind vielfältiger geworden. Politischer Extremismus, Terrorismus, Sabotage, Spionage, Cyberangriffe, Einfluss- (Dr. Bernd Buchholz) operationen mit Desinformationskampagnen – das sind völlig neue Herausforderungen, denen sich ein Verfassungsschutz stellen muss, und dafür braucht er andere Rechtsgrundlagen. Gleichzeitig ist gerade in der Abwägung zwischen dem, was an Eingriffsbefugnissen gegeben wird, und dem, was Freiheitsrechte in einer Zeit ausmachen, in der eine Partei, die in einigen Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und in Deutschland von so vielen Menschen wie nie zuvor gewählt wird, eine besondere Sensibilität des Gesetzgebers erforderlich, mit dem Verfassungsschutzgesetz und mit dem Instrument Verfassungsschutz umzugehen. Gerade in solchen Zeiten, meine Damen und Herren, in denen sich ein nicht ganz kleiner Teil der Gesellschaft zu einer Partei hinwendet, die in Teilen als gesichert rechtsextremistisch gilt, muss man aufpassen, dass man nicht Dinge unter Generalverdacht stellt, sondern die Eingriffsbefugnisse sorgsam abwägt. Deshalb sage ich am Anfang meiner Rede: Diese grundsätzliche Abwägung zwischen Freiheitsrechten und richtigen Eingriffsbefugnissen ist mit dem Gesetzentwurf im Großen und Ganzen gelungen. Ich sage das deshalb ausdrücklich so, weil mir viele Bereiche dieses Gesetzentwurfs ausgesprochen gut gefallen. Das beginnt damit, dass das Gesetz insgesamt deutlich systematischer ist und jetzt viele Paragrafen hat – auch viel mehr als das in Nordrhein-Westfalen oder so –, aber dadurch ungeheuer an Normklarheit gewinnt. (Beifall FDP, CDU und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist sehr vielversprechend, denn im Einzelnen wird klar, was da gemacht werden soll. Man versteckt sich nicht hinter irgendwelchen Wortblumen, sondern sagt sehr klar, welches die Eingriffsbefugnisse sind. Das gefällt mir gut. Zu begrüßen ist aus meiner Sicht ganz besonders – da bin ich weniger kritisch als der Kollege Dürbrook gerade –, dass mit dem § 36 bei den Eingriffen, die besonders intensiv sind, fast überall Richtervorbehalte vorgesehen sind. Das ist etwas, was dieses Gesetz deutlich von dem in Nordrhein-Westfalen unterscheidet. (Beifall FDP) Dass hier Richtervorbehalte vorgesehen sind, empfinde ich als positiv und als einen wichtigen Teil dieses Gesetzes, denn die Abwägung zwischen zusätzlicher Befugnis und Kontrolle der Befugnis ist ungeheuer wichtig; das gilt nicht nur zu Beginn einer Maßnahme, sondern auch im Verlauf. Das haben Sie aus meiner Sicht in einen guten Einklang miteinander gebracht. (Beifall Werner Kalinka [CDU]) Trotzdem werden wir – jetzt komme ich zu den Dingen, die kritisch sind – im Ausschuss über das eine oder andere reden müssen. Dass wir von der kämpferisch-aggressiven Grundhaltung weg wollen, dass die Aggressionsklausel wegfällt – darin sind wir uns alle einig. Dass sie wegfallen kann, hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Aber nach unserer Verfassung gilt genauso, dass gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sein nicht verboten ist. Deshalb ist die Frage, ob die Formulierung, wie sie jetzt im § 6 für den Wegfall dieser Regelung gefunden wurde, den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Daran habe jedenfalls ich meine Zweifel, wenn es an dieser Stelle heißt: tives Vorgehen, welches auf die Realisierung eines gegen die Schutzgüter gerichteten Ziels ausgerichtet ist und sowohl legale als auch kämpferisch-aggressive Methoden einschließt.“ Legale Methoden heißt, etwas nicht Ungesetzliches zu tun. Ich weiß, dass es notwendig ist, das zu erfassen. Ich weiß, dass es notwendig ist, da legalistische islamistische Gruppierungen ganz bewusst darauf setzen, wie der Wolf im Schafspelz zunächst ganz legal unterwegs zu sein. Trotzdem muss das Gesetz das Ziel einer solchen Organisation zum Ausdruck bringen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in ihren Elementen aktiv beeinträchtigen zu wollen. Das fehlt aus meiner Sicht im Gesetzentwurf. (Beifall FDP und SSW) Deshalb möchte ich auf den einen oder anderen Gutachter verweisen, der in Nordrhein-Westfalen zum Aggressionsvorbehalt etwas gesagt hat, und auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das ausdrücklich festgestellt hat, dass die bloße Kritik – Kritik ist aktives Verhalten – an Verfassungsgrundsätzen für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung nicht ausreicht, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Grundsätze verbunden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in derselben Entscheidung gesagt: Ihr müsst nicht kämpferisch-aggressiv formulieren, aber ihr müsst trotzdem präziser zum Aus- (Dr. Bernd Buchholz) druck bringen, was es bedeutet, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sein. Das Zweite, das man sich genauer anschauen muss, ist die KI-gestützte Auswertung aller Erkenntnisse, die hier gesammelt werden. Das ist Neuland, und es ist aus meiner Sicht ganz logisch, dass es notwendig ist. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, für eine staatliche Institution darauf zu verzichten, KI-gestützt Dinge auswerten zu können. Was allerdings wie ausgewertet werden kann, ob insbesondere Dinge, die mit verschärften Beobachtungsfunktionen verbunden sind, noch KI-gestützt ausgewertet werden dürfen – insbesondere Dinge der Wohnraumüberwachung –, daran habe ich meine Zweifel. Diesbezüglich sind die Hürden des Bundesverfassungsgerichts deutlich höher als das, was ich hier im Gesetzentwurf vorfinde. Wenn überhaupt, dann ist die Verarbeitung dieser Erkenntnisse aus einer Wohnraumüberwachung nur zulässig, wenn es um schwerste Straftaten geht. Deshalb glaube ich nicht, dass man für eine KI-gestützte Auswertungssituation so pauschal Regelungen auf diese Art und Weise treffen kann. (Beifall FDP) Ich habe zu vielen anderen Dingen schon etwas gesagt: Die Vorabkontrolle finde ich gut, die Abfrage von Kontostamm- und Kontoverbindungsdaten sind aus meiner Sicht richtig und notwendig. Allerdings fordert der neue § 55, den Sie hier formuliert haben, dass sämtliche Nutzungsdatenauskünfte zur Aufklärung von Tätigkeiten besonders beobachtungsbedürftiger Bestrebungen erforderlich sind. Ob das ausreichend ist? Ich meine, es muss schon darum gehen, dass Sie die besondere Notwendigkeit haben, über die Finanzströme solcher Gruppierungen im Zweifel mehr wissen zu müssen, um sicherzustellen, was dahintersteckt. Also: Nicht alleine das Beobachten der Finanzströme – weil es auch noch schön ist, das zu wissen –, ist ausreichend, sondern wir werden schauen müssen, ob die Eingriffsbefugnisse hoch genug sind. Über die Wohnraumüberwachung habe ich gesprochen. Es gibt noch eine Sache, die meiner Meinung nach interessant ist und worüber wir in den Anhörungen reden müssen, und zwar, wann Kontaktpersonen und wann völlig unbeteiligte Dritte so erfasst werden dürfen, dass auch die Speicherung und die Auswertung ihrer Daten hinterher erfolgen kann. Das ist ein hochsensibler Bereich. Das werden wir uns im Einzelnen angucken müssen. Dazu habe ich keine abgeschlossene Meinung, und finde nicht, dass die Formulierungen schwierig sind. Das muss man sich genauer angucken. Zum Abschluss ein Wort zur parlamentarischen Kontrolle. Ich finde es immer gut, wenn ein Ausschuss des Landtags einen Volljuristen als Geschäftsstelle bekommen soll. Was allerdings ein jährlicher Bericht eines geheim tagenden Gremiums an das Parlament beinhalten soll, bleibt mir völlig unklar. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Soll über die Anzahl der Sitzungen berichtet werden? Beim besten Willen! Berichtspflichten können einen Sinn haben. Diese Berichtspflicht finde ich sinnlos, um es ehrlich zu sagen. Es gibt auch andere Dinge, bei denen ich mich frage, ob das der Transparenz tatsächlich hilft. Hier wird ein bisschen Transparenz vorgegaukelt, die es aus meiner Sicht nicht gibt. Abschließend: Eine wehrhafte Demokratie braucht einen funktionsfähigen Verfassungsschutz, der die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beobachten und wirklich aufklären kann. Mit dem Gesetz wollen wir dafür die Befugnisse gerne mit schaffen, aber rechtsstaatlich, bei größtmöglicher Sicherung der bürgerlichen Freiheiten, die unsere Verfassung ausmacht. Da sind wir gerne dabei. – Herzlichen Dank.

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