Jan Kürschner
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Den vorliegenden Gesetzentwurf haben wir von Grund auf neu geschrieben und nicht auf den bisherigen Vorschriften aufgesetzt. Das haben wir schon gehört. Das war einiges an Arbeit, und die Arbeit hat sich gelohnt. Deswegen möchte ich vorweg allen Beteiligten ausdrücklich danken. Nennen kann ich die Innenministerin Frau Finke und meine Vorrednerin und Kollegin Frau Glißmann, der ich gleichzeitig für die nächste Zeit viel Glück wünsche. (Beifall) Ich danke auch Herrn Dr. Holleck und Herrn Engels sowie Herrn Albrecht und dem aktuellen Landrat Thorben Schütt, die am Anfang dazu beigetragen haben. Ganz besonders danke ich all jenen, die ich aus naheliegenden Gründen nicht namentlich nennen kann, die aber tatsächlich ganz maßgebliche Beiträge geleistet haben. Sie hören jetzt bestimmt zu und sollten sich direkt angesprochen fühlen. Ein Gesetz zu schreiben, ist eine große Freude und aus meiner Sicht ein Privileg. Ich habe ganz viel gelernt und in der Erarbeitung ganz viel Vertrauen gewonnen. Am Ende haben wir einen Entwurf geschaffen, der zwischen Bürgerrechten und Sicherheitsinteressen abwägt, den Verfassungsschutz an wichtigen Stellen moderner werden lässt und einen rechtlich robusten und zukunftsfähigen Rahmen für den Schutz der Demokratie bieten soll. Ich will einmal erklären, was wir da eigentlich gemacht haben. Einige der Maßnahmen des Verfassungsschutzes werden jetzt durch die G‑10-Kommission rechtlich kontrolliert. Abseits dessen gab es keine rechtliche Kontrolle einzelner Maßnahmen. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht 2022 gesagt, dass es auch für andere Maßnahmen wie zum Beispiel den Einsatz von Vertrauenspersonen einer Rechtskontrolle bedarf. Wir haben uns entschieden, nicht die Befugnisse der G‑10-Kommission zu erweitern, sondern das Amtsgericht Kiel damit zu befassen, wo durch die bestehende Ermittlungsabteilung schon Kompetenzen in sehr ähnlichen Fragen vorhanden sind.
