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Birte Glißmann

CDU 19.11.2025 Sitzungen 20/102

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stimme der neuen Ministerin zu: Mit der ersten Lesung des Landesverfassungsschutzgesetzes bringen wir heute ein sicherheitspolitisches Großprojekt auf die Zielgerade. Man mag es sich nämlich kaum vorstellen: Das aktuelle Gesetz ist so alt, dass nicht einmal der Kollege Lehnert es damals in diesem Hohen Hause schon mitbeschlossen hat. (Heiterkeit – Peter Lehnert [CDU] klopft Werner Kalinka [CDU] auf die Schulter – Anhaltende Heiterkeit) Dass das damalige Gesetz dennoch zukunftsweisend war, zeigt allerdings, dass es in den fast 35 Jahren nur neunmal geändert worden ist. Davon waren drei Änderungen ersetzende Ressortbezeichnungen. Das bisherige Gesetz stammt aus einer Zeit, in der Faxgeräte modern waren und digitale Kommunikation höchstens in den Kinderschuhen steckte. Die erste SMS wurde ein Jahr später verschickt. Die Bedrohungslage war natürlich auch eine vollkommen andere. Heute, 35 Jahre später, ist klar: Digitale Kommunikation ist die Regel, analoge die Ausnahme. Die Bedrohungen unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung sind deutlich heterogener geworden. Die Fälle politisch motivierter Kriminalität sind auf einem Allzeithoch. Mit dem neuen Gesetzentwurf verpasst die Landesregierung dem Verfassungsschutz deshalb ein ganz notwendiges Systemupdate. Er modernisiert, aktualisiert und stärkt den Verfassungsschutz, ohne das bewährte Fundament infrage zu stellen. Der Verfassungsschutz – auch das hat die Ministerin gesagt – bildet das Frühwarnsystem unseres demokratischen Rechtsstaates. Seine Aufgabe ist es, extremistische Bestrebungen frühzeitig zu erkennen, Gefahren zu analysieren und den Staat im Zweifel vor Angriffen zu schützen. Damit dieses Frühwarnsystem funktionieren kann, muss es mit den geeigneten rechtlichen Befugnissen ausgestattet sein. Es darf nicht mit Werkzeugen von gestern versuchen, Bedrohungen von morgen zu erkennen. Mit der Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes wird auf diese veränderte Bedrohungslage, auf neue Formen der Radikalisierung und auf die technologische Entwicklung reagiert. Der Entwurf setzt gleichzeitig die Anforderungen der Rechtsprechung um. Wir geben unseren Sicherheitsbehörden damit die Instrumente, die sie für eine effektive und rechtssichere Arbeit benötigen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Modernisierungsbedarf fängt schon bei den Grundlagen an. Mit dem Gesetzentwurf wird der Begriff der „beobachtungsbedürftigen Bestrebung“ weiter gefasst als bisher. Mit der Abkehr von der sogenannten Aggressionsklausel ist jetzt als Schwelle für die Beobachtung eben nicht mehr die aggressiv-kämpferische Haltung erforderlich. Wir wissen, dass Radikalisierungen bei vielen Menschen schon in legitimen Verhaltensweisen anfangen, ohne auf die Anwendung von Gewalt gerichtet zu sein, beispielsweise bei der Radikalisierung im Internet. Gleichzeitig soll der Verfassungsschutz künftig auch stärker Einzelpersonen in den Fokus nehmen (Birte Glißmann) und beobachten können. Gerade im Bereich des Islamismus und der Delegitimierung des Staates gibt es Personen, die sich eben unabhängig von Gruppen, nicht in Gruppen, radikalisieren, was sie wiederum gefährlich macht. Dieser Gefahr wird mit diesem Gesetzentwurf begegnet. Ich stimme der Ministerin auch in Bezug auf die zunehmende Anwerbung von Kindern und Jugendlichen durch extremistische Gruppen zu, gerade im rechtsextremen und islamistischen Phänomenbereich. Kinder und Jugendliche werden gezielt online, aber leider auch im familiären und im Freundeskreis angeworben, manipuliert und ideologisch beeinflusst. Dadurch können auch Kinder und Jugendliche zu einer Gefahr für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung werden. Natürlich sind Minderjährige besonders schutzbedürftig. Allerdings dürfen wir auch die durch sie möglichen Gefahren nicht außer Acht lassen. Deswegen ist es richtig, dass die regelhafte Altersgrenze bei Minderjährigen von 16 auf 14 Jahre abgesenkt und in eng begrenzten Ausnahmefällen auch die Speicherung von Daten von Kindern ermöglicht wird. Dieser Schritt war bereits Bestandteil des Sicherheitspaketes im vergangenen Jahr, und jetzt wird er konsequent umgesetzt. Das ist richtig so. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die Datenerhebung wird den aktuellen Erfordernissen angepasst. Die Radikalisierung erfolgt eben nicht mehr ausschließlich in physischen Räumen. Sie erfolgt im Internet, in geschlossenen Chatgruppen, auf verschlüsselten Kommunikationskanälen. Extremisten organisieren, vernetzen und radikalisieren sich da, wo klassische Überwachungsinstrumente keine Wirkung mehr entfalten können. Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass die sogenannte Quellen-TKÜ im Gesetz verankert wird. Sie ermöglicht es – natürlich unter engen rechtlichen Voraussetzungen –, verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. (Beifall Tobias Koch [CDU]) – Danke, ich mache den Punkt noch zu Ende: Es wäre fahrlässig, unseren Sicherheitsbehörden den Zugang zu relevanten Informationen zu verwehren, während Extremisten längst moderne Technologien nutzen. Mit dieser Regelung werden Realität und Gesetz endlich angeglichen, meine Damen und Herren. Das ist für uns ein wichtiger politischer Punkt. (Tobias Koch [CDU]: Jetzt! – Beifall CDU) Wenn jetzt aber der Verfassungsschutz Bestrebungen beobachtet und Daten erhoben hat, dann muss er sie auch verarbeiten können und hierzu aktuelle technische Möglichkeiten nutzen können. Deswegen ist es nur folgerichtig, dass der Gesetzentwurf dem Verfassungsschutz die Möglichkeit gibt, die erhobenen Daten automatisiert auswerten zu können, um schneller und einfacher Zusammenhänge zwischen Personen, Orten oder Objekten herstellen zu können. Es wird in diesem Gesetzentwurf eben nicht an den aktuellen Entwicklungen Halt gemacht, sondern vielmehr ein wichtiger Baustein schon für die Zukunft gelegt. So enthält der Entwurf eine Rechtsgrundlage für den eng begrenzten Einsatz künstlicher Intelligenz und selbstlernender Systeme, soweit sie durch den Verfassungsschutz kontrollierbar sind. Das nenne ich vorausschauende Arbeit, auch das ist wichtig für unseren Verfassungsschutz. Die erlangten Erkenntnisse muss der Verfassungsschutz am Ende auch weiterleiten dürfen, denn nur so können informierte Behörden die notwendigen Folgemaßnahmen auf den Weg bringen. Datenschutz darf kein Täter- und erst recht kein Extremistenschutz sein! Zu oft haben wir uns in der Vergangenheit nach sicherheitsrelevanten Vorfällen darüber austauschen müssen, wer welche Information hatte oder eben nicht, und warum das jeweils der Fall gewesen ist. Der Gesetzentwurf findet hierzu klare Regelungen und nimmt dabei insbesondere die Datenweitergabe zur Gefahrenabwehr in den Fokus. Ich denke, wir sind uns alle einig: Keine Waffen in Extremistenhand. Das ist ein Beispiel dafür, dass die Informationen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Waffenbehörden oder aber – ein ganz anderes Thema – in ausländerrechtlichen Verfahren auch an die Ausländerbehörden weitergeleitet werden dürfen. Auch das ist ein wichtiger Punkt in diesem Gesetzentwurf. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das aktuelle Gesetz ist wesentlich umfangreicher als das bisherige. Allerdings gibt es auf die komplexen Bedrohungslagen unserer Zeit keine einfache Antwort. Ich bin überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf eine solide und rechtssichere Grundlage für einen zukunftsfähigen Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein ist. Bei der aktuellen Entwicklungsgeschwindigkeit rechne ich zwar nicht mit einer Geltungsdauer von über 30 Jahren, aber darauf soll es nicht ankommen. (Birte Glißmann) Mein großer Dank gilt allen, die diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben und es – ich kann es mir nur vorstellen – dabei offensichtlich hervorragend geschafft haben, politische Vereinbarungen, tatsächliche Gegebenheiten und rechtliche Vorgaben tatsächlich in Einklang zu bringen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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