Jette Waldinger-Thiering
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aktuell klagen Eltern von Schülerinnen und Schülern an einer Niebüller Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe über einen enormen Unterrichtsausfall. In einer 10. Klasse fielen nach den Berechnungen der Eltern im Zeitraum vom September 2024 bis Mai 2025 insgesamt 129 Stunden aus. Diese 129 Stunden sind komplette Unterrichtsausfälle, ohne Vertretung oder eigenverantwortliche Lerneinheiten wie EVA gerechnet. Das Bildungsministerium verkündete über den stellvertretenden Pressesprecher im sh:z, dass die Personalsituation in Nordfriesland gut sei und es keine Hinweise auf unbesetzte Stellen gebe. Okay, das heißt also, trotz vollbesetzter Stellen herrscht ein hoher Stundenausfall. Deshalb – und das sage ich heute nicht zum ersten Mal – muss an der Definition von „besetzten Stellen“ etwas geändert werden. Sitzung (neu) – Freitag, 17. Oktober 2025 7605 (Beifall SSW und FDP) Das heißt in erster Linie, dass die Unterrichtsbeurteilung anhand der tatsächlich besetzten Stellen erfolgen muss, und vor allem muss die Unterrichtsversorgung erhöht werden. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Letztendlich kann man es drehen und wenden, wie man möchte: Wir brauchen mehr Lehrkräfte statt weniger. Wie so oft sage ich auch jetzt noch einmal: Wir müssen an Schulen die Rahmenbedingungen schaffen, in denen es Lehrkräften gelingt, gesund zu bleiben und motiviert zu arbeiten. Das bedeutet eine Unterrichtsversorgung von mindestens 105 Prozent und ausreichend Lehrkräfte im System. Denn nur dann kann es gelingen, eine verbindliche Unterrichtsversorgung in Schleswig-Holstein zu gewährleisten. Aber zurück zu der Situation an der Niebüller Gemeinschaftsschule. Hier machen sich Eltern Sorgen, dass ihre Kinder nur unter enormem Druck die ausgefallene Unterrichtszeit und den damit verpassten Lernstoff im weiteren Bildungsverlauf kompensieren können. Da wundert man sich dann auch nicht mehr, wenn Betriebe über die mangelnde Ausbildungsreife der Auszubildenden klagen. Ob Kooperationen von Gemeinschaftsschulen ohne und mit Oberstufe der große Gamechanger in dieser Ausgangssituation sind, wage ich zu bezweifeln. Dennoch finde ich es gut und richtig – und so haben wir das auch 2014 gemacht –, genau diese Möglichkeit der Kooperationsverträge ins Schulgesetz zu schreiben, damit die Verantwortlichen – und das sind die Kommunen, das sind die Schulträger, das ist nicht das Land – damit die Möglichkeit haben, Kooperationen mit Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen, mit BBZen, RBZen zu bilden. Damit haben dann bei passenden Zensuren die Kinder, die in die fünfte Klasse eingeschult werden, ein Anrecht auf einen Platz in einer Oberstufe. Ich glaube, das ist ganz wichtig für ganz, ganz viele Standorte, und das ist ganz wichtig für ganz viele Gemeinschaftsschulen, dass man genau dieses hier erfüllt. Die Kommunen und Schulträger können das selber machen, wenn sie Wert darauf legen, dass sie für ihren Schulstandort etwas Gutes bewirken wollen. Ich finde, wir haben das großartig gemacht. In Bezug auf das Recht auf Bildung möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es in Schleswig-Holstein junge Menschen gibt, die überhaupt (Jette Waldinger-Thiering) keinen Unterricht erhalten. Bei ihnen fällt 100 Prozent des Unterrichts aus. Das ist der Fall, wenn ein Jugendlicher aus einem anderen Bundesland aus erzieherischen oder sozialen Gründen in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht ist. Ich hatte bereits vor Jahren auf die zahlreichen Fälle hingewiesen. 2019 kannte das zuständige Ministerium nicht einmal die genaue Zahl der Betroffenen, weil die Meldungen seitens der Einrichtung freiwillig waren. Ein Erlass zwei Jahre später sollte dann die Unterrichtspflicht auch für diese Gruppe festlegen, die ja im Schulgesetz nur als Kannvorschrift gestaltet ist. Ich befürchte, dass immer noch viele Jugendliche monatelang keinen Unterricht erhalten. Die Kinder in den stationären Einrichtungen haben keine Lobby, weil sie oft aus schwierigen Verhältnissen kommen und das für sie zuständige Jugendamt weit weg in einem anderen Bundesland sitzt. Auch diese Kinder haben ein Recht darauf, mit Gleichaltrigen Bildungsangebote nutzen zu können. (Beifall SSW, SPD, FDP und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Unterrichtspflicht muss auch für sie gelten. Denn Schule ist nicht nur eine Wissensanstalt, sondern in diesem Fall ein Ort des gemeinsamen und sozialen Lernens. Darum muss eine verlässliche und qualitativ gute Beschulung für alle Kinder in Schleswig-Holstein das Ziel sein. Dabei sind die Herabsetzung der Unterrichtsversorgung und die Streichung von Lehrkräften definitiv kontraproduktiv. (Beifall SSW, SPD und FDP)
