landtag.ltsh.de ↗

Jan Kürschner

GRÜNE 26.09.2025 Sitzungen 20/98

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Wir sind ja gleich am Ende der Sitzung angelangt. Ich will einmal etwas voranstellen: Bürokratie, was bedeutet das eigentlich? Büro, Verwaltung, da würde ich „aristos“ sagen, das altgriechische Wort für „der Stärkste“, jedenfalls hat man den Eindruck, dass die Verwaltung das stärkste Element der Gesellschaft ist. Wie entsteht das eigentlich? Nach meinem Eindruck hier nach drei Jahren in der Politik muss ich ein bisschen selbstkritisch sagen: Ich glaube, dass Bürokratie auch durch Politik entsteht, weil Politiker und Politikerinnen häufig auf die Idee kommen und sagen: „Da ist etwas, da könnte man etwas machen, da haben wir eine Lücke entdeckt, das kann ich mir anheften“, und dann etwas machen. (Zurufe) – Ja, ich bin da durchaus selbstkritisch. Sicherlich entsteht Bürokratie auch durch die Verwaltung selbst, denn wir wissen ja, dass viele Anstöße für die Erweiterung von gesetzlichen Vorschriften aus der Verwaltung selbst kommen. Ein weiterer großer Faktor ist: Es passiert irgendetwas, oder es gibt einen Missstand, und dann fordert die Öffentlichkeit oder die Presse die Politik auf zu reagieren. – Dann macht man etwas, und das ist dann meistens mit mehr Bürokratie verbunden. So kommt immer mehr obendrauf, und irgendwann hat man das Gefühl, jetzt haben wir so viel, dass man sich festfranzt. Wir müssen immer bedenken, dass Verwaltung kein Selbstzweck ist, sie ist dazu da, unser Zusammenleben zu ordnen, nachvollziehbare Regeln für alle zu schaffen, dabei die Rechte jedes Einzelnen zu unterstützen und dabei nicht zu übertreiben. Mit zu viel Bürokratie verliert die Verwaltung an Effizienz, und Bürgerinnen und Bürger verlieren Zeit und Vertrauen, Unternehmen verlieren Wettbewerbschancen. Wir sind uns alle einig über das abstrakte Ziel Bürokratieabbau, doch wenn es konkret wird, ist es mühsame Arbeit, Verfahren zu vereinfachen und Vorschriften verständlich und nachvollziehbar zu gestalten. Dieser Gesetzentwurf ist ein erster Schritt auf diesem Weg, denn Bürokratieabbau ist keine einmalige Aktion, sondern ein fortlaufender Prozess, ein ständiges Zurückdrehen der Schräubchen. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wann passiert es schon einmal, dass bei einem Gesetz in der Rubrik „Kosten und Verwaltungsaufwand“ eine Reduzierung steht? Das habe ich noch nicht gesehen, daran kann ich mich nicht erinnern. Das Bürokratieentlastungsgesetz geht zurück auf die vor einem Jahr von der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden geschlossene Vereinbarung über die Entbürokratisierung – vielen Dank noch einmal. Bei diesem Paket wurden über 60 Maßnahmen vereinbart, einige konnten untergesetzlich geregelt werden, zum Beispiel die Abschaffung der ZBau-Prüfung bei reiner Landesförderung und erhöhte Schwellenwerte bei gemischter Landes- und Bundesförderung – eine langjährige Forderung der Kommunen. Andere Maßnahmen erfordern allerdings Gesetzesänderungen. Dabei geht es insbesondere um Entbürokratisierung bei übermäßig detaillierten Prüf‑, Dokumentations- und Mitteilungspflichten. So wird beim Vergütungsoffenlegungsgesetz der Meldeaufwand angepasst, ohne dass die Transparenz eingeschränkt wird. Außerdem sind Erleichterungen beim kommunalen Haushaltsrecht vorgesehen, die Kommunen mehr Flexibilität bei der Aufstellung ihrer Haushalte bringen sollen. Daneben wurde die Neuordnung der Finanzströme zwischen Land und Kommunen als eine gemeinsame, wesentliche Aufgabe identifiziert. Ziel ist es, Möglichkeiten für die (Jan Kürschner) Vereinfachung zu prüfen und Vorschläge für die konkrete Ausgestaltung zu entwickeln. In zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Kommunalverwaltungen wurden immer wieder Klagen über die ausufernde Bürokratie gehört, aber dabei auch konkrete Anregungen für Verbesserungen gemacht. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vereinfacht gesagt, muss eine Fördermaßnahme doppelt geprüft werden. Einmal bei der Beantragung von Fördermitteln und dann noch einmal beim Verwendungsnachweis. Das soll entfallen. Bei reiner Landesförderung entfällt die Prüfung nunmehr komplett. Bei Bundes- oder EU-Förderung wurden Betragsgrenzen angehoben und Verfahren vereinfacht. Das ist alles sehr sinnvoll. Das bringt deutliche Erleichterungen für geforderte Baumaßnahmen und macht Projekte in der Umsetzung einfach schneller. Ich sagte es bereits vorhin: Verwaltung und Bürokratie sind kein Selbstzweck. Bürokratieabbau aber auch nicht. Es muss darum gehen, Prozesse zu vereinfachen und zu digitalisieren. Ziel ist es, unnötige Belastungen konsequent abzubauen, ohne nötige Kontrollmöglichkeiten zu vernachlässigen und Rechte einzuschränken. Dazu gehören für uns natürlich auch die Minderheitenrechte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW]) Den vorliegenden SSW-Antrag werden wir daher im Rahmen des parlamentarischen Anhörungsverfahrens wohlwollend prüfen, um eine pragmatische Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)

Alle Reden von Jan Kürschner Protokoll ↗