Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Verwendung des an das Land ausgeschütteten Jahresüberschusses der IB.SH aus dem Geschäftsjahr 2024. Nach Jahren, in denen die Bank aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben und Eigenkapitalanforderun- (Oliver Brandt) gen die Gewinne jeweils dem Eigenkapital zugeführt hat, sind wir nunmehr wieder in der Lage, über die Verwendung von Ausschüttungen für zentrale Landesaufgaben zu entscheiden. Konkret sprechen wir über einen Betrag von 32,6 Millionen Euro. Mit Krankenhausinvestitionen und der Förderung von sozialem Wohnungsbau wollen wir daraus die beiden größten Bedarfe im Rahmen der im Investitionsbankgesetz definierten Aufgaben der IB.SH bedienen. Die Dotierung für diese Zwecke war breiter Konsens im Finanzausschuss. Das Land hat die Budgets für soziale Wohnraumförderung in den vergangenen Jahren bereits stark angehoben. 2025 stehen erneut 400 Millionen Euro bereit. In der Förderperiode 2023 bis 2026 sind es insgesamt über 1,6 Milliarden Euro, davon 1,2 Milliarden Euro aus Landesmitteln. Die Nachfrage ist so hoch, dass die Fördermittel 2025 bereits vollständig in konkreten Vorhaben verplant sind – ein deutliches Signal, dass das Geld genau an der richtigen Stelle ankommt. Schleswig-Holstein ist hier bundesweit Vorreiter. (Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Angesichts der Lage in der Bauwirtschaft und der Wohnraumknappheit ist es richtig, einen deutlichen Schwerpunkt auf die soziale Wohnraumförderung zu legen. Damit stützen wir die schwächelnde Baukonjunktur und sorgen gleichzeitig für mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Gewinne der IB.SH sollen für die Zinsbelastungen verwendet werden, die sich unter anderem aus der Aufstockung der vergünstigten Kredite für sozialen Wohnraum in den Jahren 2025 und 2026 ergeben. Hier stellt das Land jeweils 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Eine heute gewährte Förderung wirkt langfristig. Die Zinslasten für günstige Kredite an die Bauwirtschaft belasten den Landeshaushalt über die gesamte Laufzeit der geschlossenen Kreditverträge, also über 20 Jahre oder mehr. Durch die jährliche Neuauflage dieser Förderprogramme in den vergangenen Jahren kommen jeweils neue langfristige Zinsbelastungen hinzu. Diese Verpflichtungen überlagern sich, sie addieren sich, und sie binden finanzielle Spielräume. Daher sind die Gewinne der IB.SH eine spürbare Entlastung und gut verwendet. Die Belastungen müssen aber auch künftig getragen werden; den Grund habe ich gerade genannt. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass die IB.SH mit ihrem soliden Geschäftsmodell auch in den nächsten Jahren dazu beitragen kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Mit dem Antrag hat die Landesregierung nun einen Vorschlag vorgelegt, der unseren bisherigen Debatten und Beschlüssen gerecht wird und der eine verbindliche Zweckbestimmung der Mittel im Sinne des neuen § 10 Absatz 2 Investitionsbankgesetz erhält. Den grundsätzlichen Weg über den Förderfonds und die jährliche Entscheidung des Landtags über die Gewinnverwendung halte ich für richtig. Im Haushalt werden die Einnahmen und Ausgaben im Einzelplan 11 abgebildet. Damit ist parlamentarische Kontrolle und Transparenz gewährleistet. Seit unserer jüngsten Änderung von § 10 Absatz 2 Investitionsbankgesetz entscheidet der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung, den wir jetzt hier vorliegen haben, über die Verwendung der IB.SHAusschüttung für Aufgaben nach § 6 IBG. In unserer Beratung dieses Vorschlags können wir als Parlament die konkrete Zuordnung der 32,6 Millionen Euro auf die von uns gewünschten Aufgaben verbindlich bestimmen. Aus meiner Sicht wird das der Wahrung unserer parlamentarischen Budgethoheit gerecht. Der neu gefasste Errichtungsvertrag stellt sicher: Die Mittel werden als zweckgebundenes Treuhandvermögen dotiert, von der IB.SH getrennt verwaltet und nur nach vorheriger Einwilligung der Landesregierung entnommen. Zudem wird eine jährliche Berichtspflicht im Vertrag verankert. Nach alledem halte ich diesen Weg für den besten gegenüber den von der Landesregierung geprüften Alternativen, wie beispielsweise eine summenscharfe Abbildung in den Einzelplänen; die Einzelheiten hat die Ministerin vorhin erläutert. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Die folgenden Beratungen im Finanzausschuss werden wir dazu nutzen, den Mitteleinsatz näher zu prüfen und zu beraten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
