Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt hier eine Beschlussvorlage der Landesregierung zur Verwendung des Jahresüberschusses der Investitionsbank Schleswig-Holstein aus dem Geschäftsjahr 2024 vor. Es geht um über 32,6 Millionen Euro, die schon an das Land ausgeschüttet wurden. Um es gleich vorwegzunehmen: Wir werden den Antrag auf jeden Fall in den Finanzausschuss überweisen, um ihn da auch noch weiter zu beraten. Worum geht es? Das Land hat mit der IB.SH zu Aufgaben gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstaben a) und j) IBG Aufgabenübervertragungsverträge zur Krankenhausfinanzierung und zur sozialen Wohnraumförderung geschlossen. Aus diesen Verträgen entstehen dem Land verbindliche Verpflichtungen gegenüber der IB.SH. Die Landesregierung beabsichtigte ursprünglich, diese Verbindlichkeiten aus dem Jahresüberschuss der IB.SH zu bedienen und hat dazu im Januar 2025 den Vertrag zur Errichtung des Förderfonds mit der IB.SH geschlossen. Nach der damals geltenden Rechtslage konnte die Landesregierung allein über die Mittelverwendung entscheiden. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Änderung des § 10 IBG durch den Landtag im Juli hat sich die Rechtslage geändert. Seit dem 8. August dieses Jahres gilt: Nicht mehr die Landesregierung, sondern der Landtag entscheidet auf Vorschlag der Landesregierung über die Verwendung der Jahresüberschüsse der Bilanzgewinne der IB.SH. Wir haben hier jetzt den Beschlussvorschlag. Damit ist das Haushaltsrecht des Parlaments gestärkt. Das ist auf jeden Fall der richtige Weg. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund wurde der Förderfonds bislang nicht dotiert, sondern der Überschuss wurde zunächst im Landeshaushalt im Einzelplan 11 vereinnahmt. Nun geht es darum, diese Mittel für vertragliche Verpflichtungen einzusetzen. Das hatte die Ministerin eben dargelegt. Sie nannte die 3 Millionen Euro für die Tilgung der Darlehen zur Krankenhausfinanzierung, die 4,2 Millionen Euro zum Ausgleich von Zinslasten aus der sozialen Wohnraumförderung und die 10 Millionen Euro zur Stärkung der Kapitalrücklage Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung. Es ist wichtig zu sagen, dass mit den Überschüssen aus der IB keine zusätzlichen großen Wünsche zu erfüllen, sondern vor allem klare vertragliche Verpflichtungen zu bedienen sind. Würden wir die IB.SH nicht so bedienen, müsste der Betrag aus dem Landeshaushalt (Ole-Christopher Plambeck) (Zuruf: Genau!) finanziert werden. Das heißt, wir müssten Geld aus anderen Bereichen herausnehmen und würden das dort natürlich entsprechend spüren.
