Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Transparenzregister der Landesregierung zur Grundsteuerreform war ein wichtiges Instrument für die Bürgerinnen und Bürger, aber insbesondere für die Kommunalpolitik, um das er- (Oliver Brandt) klärte Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform zu erreichen. Der Großteil der Kommunen hat sich bei der Neufestsetzung der Hebesätze am Transparenzregister orientiert. Das Register hatte damit einen klar umrissenen Zweck. Es sollte den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sowie den Verantwortlichen in den Kommunen Orientierung geben, welche Hebesätze mit dem neuen Grundsteuermodell 2025 voraussichtlich zur politisch gemeinsam angestrebten Aufkommensneutralität führen. Genau diesen Zweck hat es nunmehr erfüllt, denn die Grundsteuerreform ist abgeschlossen. Die Landesregierung hat daher die Abschaffung angekündigt, die kommunalen Landesverbände haben dagegen keine Bedenken geäußert. Die Datengrundlage bleibt dabei weiterhin öffentlich dokumentiert. Die Übersicht der aufkommensneutralen Hebesätze ist als Umdruck 20/3812 abrufbar. Die Methodik ist im Umdruck 20/3424 erläutert. Die Aufgabe des Transparenzregisters war es, Klarheit darüber zu schaffen, mit welchem Hebesatz im neuen Grundsteuermodell voraussichtlich das gleiche Steueraufkommen erzielt wird wie im alten: ein Soll-Ist-Abgleich. Es war nicht die Aufgabe, die Hebesätze verschiedener Kommunen untereinander zu vergleichen. Das macht auch gar keinen Sinn, da die Hebesätze einer Kommune von unterschiedlichen Faktoren abhängen können, wie Gebäudestruktur, neue oder alte Gebäude, Anzahl der Neubaugebiete, Anzahl der Gewerbeflächen, Anzahl forst- und landwirtschaftlicher Flächen. Dazu haben die unterschiedliche Steuerkraft, der konkrete Finanzbedarf und nicht zuletzt mögliche Auflagen der Kommunalaufsicht Einfluss auf die Höhe der Hebesätze einer Kommune. Mit einer Gegenüberstellung der reinen Zahlen, ohne die konkreten Hintergründe vor Ort zu kennen, schafft man nur scheinbar mehr Transparenz, denn die Hebesätze sind nur bedingt miteinander vergleichbar. Außerdem gibt es überhaupt kein Informationsdefizit, das ein Landesportal schließen müsste. Das ist bereits vom Kollegen Plambeck erwähnt worden. Das Statistikamt Nord veröffentlicht jährlich die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer der Kommunen Schleswig-Holsteins und stellt Entwicklungen dar, zuletzt für die Grundsteuer am 16. September 2025, also in der letzten Woche. Hier sind alle Hebesätze aller Kommunen zu finden und können nach Belieben verglichen werden. Verschiedene Kammern und Medien legen darüber hinaus Übersichten und den Realsteueratlas vor. In Zeiten von Suchmaschinen und KI sind diese Informationen leicht auffindbar. Die von der FDP geforderte Ausweitung auf Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Bettensteuer und andere Abgaben überzeugt ebenfalls nicht. All diese Abgaben sind lokal sehr unterschiedlich strukturiert. Teils sind sie zweckgebunden eingebettet, wie die Tourismusabgabe oder die Kurabgabe, teils von kommunalpolitischen Gegebenheiten vor Ort abhängig und werden zum Beispiel nur in bestimmten Ortsteilen erhoben. Informationen zu diesen Steuern und Abgaben stellen Kommunen vor Ort ohnehin bereit. Das ist hier vom Kollegen Dolgner auch schon angesprochen worden. Denn dort finden die Diskussionen über die Notwendigkeit und Ausgestaltung statt, die wichtig sind für die Transparenz den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gegenüber. Zusätzliche landesweite Übersichten würden dagegen kein Erkenntnisgewinn schaffen. (Annabell Krämer [FDP]: Natürlich!) Das im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung umfasst auch die Hebesatzautonomie. Wir sind hier gut beraten, den Kommunen weiterhin volle Autonomie zu gewähren (Annabell Krämer [FDP]: Ja! Hä?) und keinen Steuerwettbewerb von außen anzufangen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
