Dr. Bernd Buchholz
Herr Kollege Jepsen, sind Sie mit mir einer Meinung, dass jede dieser Individualentscheidungen einen irrsinnigen Aufwand von Bürokratie bedeutet, weil wir keine flächenscharfe Darstellung der Grünzüge haben? Das ist in Itzstedt zum Beispiel auch vorgetragen worden. Das bedeutet, dass immer eine Auseinandersetzung mit der unteren Landschaftsschutzbehörde stattfindet, eine Art Zielabweichungsverfahren, das Jahre dauert und das von allen Kommunen abgelehnt wird. Es wäre möglich gewesen, die Grünzüge zurückhaltender auszuweisen. Das wäre eindeutig möglich gewesen, und das haben Sie nicht getan. Die Frage ist: Warum? – Nein, das bedeutet keine Zielabweichungsverfahren, weil jeder Bebauungsplan, jeder Flächennutzungsplan von der Landesplanungsbehörde genehmigt werden muss, es muss ihr vorgelegt werden, es muss geprüft werden. Dabei werden die Grünzüge wie bei jedem Flächennutzungsplan und Bebauungsplan mit angeguckt. Das hat nichts mit Zielabweichungsverfahren zu tun. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unter den gegebenen Bedingungen mit den bereits ausgewiesenen Schutzgebieten ist die raumplanerische Flexibilität so weit möglich gegeben. Aber die bestehenden umfassenden Schutzgebietskulissen, insbesondere in den Ordnungsräumen, stellt eben ein Entwicklungshindernis dar, und bei zukünftigen Ausweisungen, zum Beispiel von Landesschutzgebieten, ist das immer mit zu bedenken. Wenn es um kommunale Planungssicherheit geht, können wir nun auch nicht mehr mit über 20 Jahre alten Regionalplänen arbeiten. Der älteste Regionalplan für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn ist von 1998. Damals gab es andere raumordnerische Gegebenheiten und Herausforderungen. Der grundlegende Landesentwicklungsplan wurde vor vier Jahren erneuert und da passt ein 27 Jahre alter Regionalplan eben leider überhaupt nicht mehr. Alle Regionalplanwerke sind total veraltet und bieten keine verlässliche Planungsgrundlage mehr. Der Landesentwicklungsplan gibt inzwischen andere Grundlagen vor. Das Landesplanungsgesetz sieht nicht umsonst vor, dass die Regionalpläne zeitnah dem Landesentwicklungsplan anzupassen sind. Nach Veröffentlichung der ersten Entwürfe 2023 gab es 950 Stellungnahmen und nach der zweiten Entwurfsauslegung im April dieses Jahres nur noch etwa 650. Das zeigt deutlich die örtliche Betroffenheit und Bedeutung für die kommunale Entwicklung. Gleichzeitig wird im Verfahren deutlich, dass sich die Landesplanung mit den quantitativen Stellungnahmen intensiv befassen muss. Die Planungs- und Rechtssicherheit sowie die Vertrauenswirkung muss im Blick bleiben. (Thomas Jepsen) Manche Stellungnahmen zu den ersten Entwürfen haben offenbar zu einigen Änderungen im Entwurf geführt, konnten aber eben auch nicht berücksichtigt werden; viele konnten berücksichtigt werden, aber viele Vorschläge aus den Stellungnahmen konnten offenbar trotz wohlwollender Prüfung leider nicht aufgenommen werden. Jetzt müssen die Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligungsrunde ausgewertet werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass es einige Anregungen gegeben hat, die noch Berücksichtigung finden und vielleicht noch zu einer weiteren Beteiligungsrunde führen können. Das wird sich zeigen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das haben Sie 2022 schon einmal gesagt!) Ich komme zum Schluss. Es macht jedenfalls keinen Sinn, im laufenden Verfahren eine Vollbremsung hinzulegen und grundsätzlich neu zu starten, so wie die FDP es fordert. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Vorgaben und Grundlagen liegen mit dem Landesentwicklungsplan und den Landschaftsrahmenplänen vor. Mit den Entwürfen und Stellungnahmen sind die Voraussetzungen für neue Regionalpläne geschaffen. Planungssicherheit und Flexibilität ist das Ziel, nicht ein wirres Durcheinander. Wir lehnen den FDP-Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
