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Dr. Bernd Buchholz

FDP 26.09.2025 Sitzungen 20/98

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will das hier nicht unnötig in die Länge ziehen, weil die Bedeutung der Städtebauförderung, glaube ich, uns allen gleichwichtig ist. Hier sind die Projekte in Kiel genannt worden, es gibt viele andere Projekte, die man nennen könnte. Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument. Dass der Bund die Mittel erhöht, ist eine gute Sache. (Zuruf: Ja!) Nun müssen die Mittel auch noch in den Kommunen in Schleswig-Holstein so ankommen, wie das wünschenswert wäre. Denn, Frau Kollegin Waldeck, das, was Sie mit dem Kleinen Kiel in Kiel gesagt haben, ist, dass wir uns aufgrund der Deckelung durch Obergrenzen heute vergegenwärtigen müssten, dass das in Kiel nicht mehr möglich wäre, (Zuruf: So ist es!) und zwar durch die Obergrenzen, die in der Richtlinie stehen. Das hat die Stadt Kiel ja auch in der Anhörung vorgetragen. Wenn es zum Beispiel um die Kiellinie geht, führt die Obergrenze dazu, dass eine solche Maßnahme nicht mehr umgesetzt werden kann. Das sollte uns allen ehrlicherweise doch zu denken geben, denn in Wahrheit leidet das ganze Thema unter zwei Dingen im Land. Vorneweg will ich sagen: Frau Innenministerin, viele Dinge, die darin enthalten sind, finde ich gut, weil sie zur Entbürokratisierung beitragen, weil es der Verzicht auf viele Prüfungen, Anträge, Konzepte und sonstiges ist. Das ist durchaus sinnvoll. Da ist viel Richtiges drin. Das, glaube ich, hat jeder anerkannt, auch die Kommunen haben das anerkannt. Aber zwei Sachen werden von der Opposition moniert, wobei ich ehrlich meine, dass die dann noch einmal in sich gehen sollten. Das eine ist, wenn Sie den Kommunen erst das Geld wegnehmen und es dann aus dem kommunalen Finanzausgleich finanzieren. Dann sind die Kommunen zunächst geschädigt. Das ist das, was nachhaltig bleibt. Deshalb fordern wir, dass das Geld wieder zurückkommt. Frau Kollegin Waldeck, wenn Sie uns auffordern, einen Gegenfinanzierungsvorschlag zu unterbreiten, kann ich nur sagen: Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das sich in dieser Art und Weise als Land aus der Städtebauförderung zurückzieht. Das geht nicht, (Beifall FDP und SPD) und das muss man auch mal sagen. Das ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung. Zweitens reden wir über viele Sachen, wo die Richtlinie jetzt angepasst werden soll. Dazu haben uns die Kommunen viel gesagt, und Sie haben viel aufgegriffen. Auch die kleinen und kleinsten Gemeinden haben erklärt, die Deckelung der Höchstbeträge sei für sie schlecht. Sie wollen diese Deckelung nicht. Die Idee, wir deckeln das und streuen die Mittel lieber über mehr Projekte, führt auch bei den kleinen Kommunen zur Ablehnung. Sie halten es dann auch für nicht mehr machbar, denn auch sie haben Projekte, die größer als 6 bis 8 Millionen Euro sind. Mein herzlicher Appell bei der Überarbeitung der Richtlinie ist, dass Sie diese zwei Dinge aufnehmen. Ich weiß, dass Sie jetzt sagen werden: Das mit dem Vorwegabzug kriegen wir nicht hin. Der Kollege Kilian hat vorhin zu Recht gesagt, man solle aus den strukturellen Mitteln, die aus dem Sondervermögen kommen, nicht alles mehrfach ausgeben. Aber ich glaube, dass es notwendig ist, dass die Kommunen insgesamt über mehr Mittel verfügen, wenn die Erhöhung der Städtebaufördermittel tatsächlich kommt. Dazu gehört auch, dass man über den Landesanteil nachdenkt. Das Nächste ist: Gehen Sie bitte noch einmal an die Obergrenzen ran. Ich habe Ihrer ersten Stellungnahme, Frau Innenministerin, und die ist vom 2. Juni dieses Jahres, entnommen, dass das eigentlich nicht ausgeschlossen ist. Denn Sie haben zu Papier und (Dr. Bernd Buchholz) auch zum Protokoll des Innenausschusses gegeben, ich zitiere aus Ihrem Schreiben vom 2. Juni: „Gleichwohl, und das habe ich eingangs erwähnt, werden wir natürlich gerade den letzten Punkt der Pauschalierungen und Obergrenzen in der Richtlinie anpassen, wenn sich die öffentlich geäußerte Kritik auch in den Stellungnahmen der kommunalen Ebenen widerspiegelt. Wir machen diese Novellierung ja gerade für die Kommunen und dementsprechend wollen wir auch deren Wünschen nachkommen.“ Frau Innenministerin, dann handeln Sie auch danach und passen Sie das Thema erneut an. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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