Jette Waldinger-Thiering
Tusind tak, liebe Landtagspräsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Mindestens einmal pro Legislaturperiode muss man den Denkmalschutz verteidigen. (Beifall SSW und SPD) Das hat mich die Erfahrung der letzten Jahre gelehrt. CDU und FDP standen in den zurückliegenden Debatten immer auf der anderen Seite als SSW, Grüne und SPD, und mein Eindruck ist, dass sich das auch in absehbarer Zukunft nicht ändern wird. (Christopher Vogt [FDP]: Da ist die Welt noch in Ordnung!) So bin ich auch weiterhin zuversichtlich, dass CDU und FDP zuverlässig jede Gelegenheit nutzen werden, eines unserer besten Gesetze schlechtzureden. (Beifall SPD und SSW) Ich meine das. Das ist eines unserer besten Gesetze. Ich kann das so selbstbewusst sagen, weil es tatsächlich überprüft worden ist. Das ist hier schon angesprochen worden. Ich empfehle dazu einen Blick in die Drucksache 19/3047. Die damalige Jamaikakoalition hatte die Landesregierung aufgefordert, eine explizit externe Evaluation des Denkmalschutzgesetzes in Auftrag zu geben. Ich kann nur Vermutungen darüber anstellen, wie es in der damaligen Konstellation zu diesem Beschluss gekommen ist. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Schon in der sich damals anschließenden Landtagsdebatte habe ich sehr gern aus dem ersten Kapitel des Gutachtens zitiert, und ich wiederhole mich gern mit der Erlaubnis der Präsidentin: „Die Grundentscheidungen des DSchG SH 2015 haben sich bewährt. Aufs Ganze gesehen handelt es sich um ein sehr gutes Gesetz. Einige Regelungen (Öffentlichkeitsauftrag, Denkmalzonen, rechtliche Integration des Welterbes) haben bundesweit Modellcharakter.“ (Beifall SPD und SSW) Eine Änderung des Gesetzes wird demnach ausdrücklich nicht empfohlen, und das ist gerade einmal vier Jahre her. Zum Fall in Lübeck, der ja genutzt wurde, um die Debatte neu aufzumachen, einmal noch kurz der Hintergrund: Im ehemaligen Industriegebiet Herrenwyk wurden Teile der Werkssiedlung als Sachgesamtheit im Sinne eines Flächendenkmals unter Denkmalschutz gestellt. Es handelt sich um eine Arbeitersiedlung, die in den Jahren 1906 bis 1923 errichtet wurde und die aufgrund ihrer besonderen sozial‑, siedlungs‑, industrie- und baugeschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt wurde. Sie ist städtebaulich etwas ganz Besonderes, und auch Arbeitergeschichte muss geschützt werden, auch wenn das nicht dem persönlichen Geschmack des Herrn Abgeordneten Junghans entspricht. (Beifall SSW und SPD) Das Problem in dieser Sache scheint mir ein ganz anderes zu sein. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben erst aus der Presse von der Entscheidung der Stadtverwaltung erfahren. Das ist kommunikativ ungünstig, und ich denke, die deutliche Kritik ist unmissverständlich bei der Stadt Lübeck angekommen. Nach dem Gesetz ist es so, dass Eigentüme- (Jette Waldinger-Thiering) rinnen und Eigentümer vor der Eintragung unverzüglich zu benachrichtigen sind. Aber es gibt leider Ausnahmen: Können die Besitzverhältnisse nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden, gilt die Veröffentlichung der Eintragung in der Denkmalliste als öffentliche Benachrichtigung oder eben auch dann, wenn mehr als 20 Personen betroffen sind. Das scheint hier der Fall gewesen zu sein. Rein rechtlich wäre das also alles okay. Ob nicht trotzdem eine proaktivere Informationsstrategie sinnvoll gewesen wäre, wird gerade in Lübeck behandelt. Die Lübecker Nachrichten haben sogar ein Gespräch mit Anwohnerinnen und Anwohnern begleitet, das im Nachhinein stattgefunden hat. Als ich das gelesen habe, dachte ich mir: Die meisten dieser Informationen wären wohl besser schon im Vorfeld geklärt worden, zum Beispiel, dass die Unterschutzstellung der Häuser nicht bedeutet, dass irgendein Gebäude in irgendeine Form von ursprünglichem Zustand zurückversetzt werden muss und dass die Unterschutzstellung erst einmal nur bedeutet, dass äußere bauliche Maßnahmen mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden müssen. Ich möchte einmal infrage stellen, ob wir hier im Landtag wegen einer möglichen kommunikativen Fehleinschätzung einer städtischen Behörde in Lübeck ein bundesweit gelobtes Landesgesetz ändern sollten. Ich freue mich über die Ausschussüberweisung, damit wir im Ausschuss noch ein Fachgespräch machen können. Ich muss noch sagen, dass unser Denkmalrat in Schleswig-Holstein, in dem alle Fraktionen vertreten sind, richtig gute Arbeit macht. Da kann man ganz viele Fragen stellen. Er ist auch ein guter Sparringpartner. Insofern freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und auf ein Fachgespräch zu unserem wunderbaren Denkmalschutzgesetz. (Beifall SSW und SPD)
