Christopher Vogt
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein funktionierender Denkmalschutz ist sehr wichtig, um unser kulturelles Erbe erhalten zu können. Über den Denkmalschutz wird wahrscheinlich leidenschaftlich diskutiert, seitdem es ihn gibt. Das ist wenig überraschend, denn hier stoßen das öffentliche Interesse und die berechtigten Interessen der oft privaten Eigentümerinnen und Eigentümer direkt aufeinander. Es geht um staatliche Einschränkungen am eigenen Haus und oft um Kosten, die dabei zu schultern sind. Wir sind der Meinung, dass es mehr Transparenz und Fairness gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern braucht, damit die notwendige Akzeptanz entstehen kann. Daran mangelt es derzeit leider, denn nicht nur mit Blick auf die aktuellen Diskussionen in Lübeck oder Flensburg muss man leider feststellen, dass die Akzeptanz des geltenden Denkmalschutzgesetzes und seiner Anwendung nicht so groß ist, wie gleich andere Kolleginnen und Kollegen behaupten werden. Gleich wird wieder gesagt werden, es sei ein modernes Gesetz, das sich bewährt habe und das alle super fänden. Das Problem ist nur: In Schleswig-Holstein vergeht keine Woche, in der nicht öffentliche Diskussionen über Denkmalschutzmaßnahmen geführt werden. Ich finde, dass man die berechtigten Anliegen aufnehmen und darüber sprechen muss, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Viele Entscheidungen werden von den Eigentümerinnen und Eigentümern als willkürliche Bevormundung wahrgenommen. Das hilft am Ende nicht dem Denkmalschutz. Auch vor dem Hintergrund der notwendigen energetischen Sanierung vieler Gebäude ist es nicht förderlich, wenn der Denkmalschutz von interessierten Käufern als großer Makel angesehen wird. So ist es ja in Wahrheit. Aus unserer Sicht ist der Reformbedarf beim Denkmalschutzgesetz offenkundig. Es braucht eine faire und verhältnismäßige Balance zwischen dem öffentlichen Interesse, also dem, was artikuliert wird, (Christopher Vogt) und dem berechtigten Interesse der Eigentümer, vor allem der privaten Eigentümer. Es braucht transparente und gut begründete Entscheidungen der zuständigen Behörden. Die Mitwirkungsrechte der Eigentümer müssen spürbar gestärkt werden. Es braucht geeignete Einspruchs- und Klagemöglichkeiten, die es in anderen Bundesländern ja gibt, zum Beispiel in NordrheinWestfalen. Während Schleswig-Holstein seit 2014 auf das deklaratorische Verfahren setzt, setzen andere Bundesländer auf das konstitutive Verfahren, bei dem es ein Verwaltungsakt gibt, gegen den man dann einen Rechtsbehelf einlegen kann. (Martin Habersaat [SPD]: Ein anderes Bundesland, Herr Kollege!) – Das konstitutive Verfahren haben mehrere Bundesländer, Herr Kollege, Bremen zum Beispiel auch. Das, sagen wir mal, marktradikale Bremen hat auch ein konstitutives Verfahren. Aber wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne. (Zuruf) Meine Damen und Herren, dass man eine Klageoder eine Widerspruchsmöglichkeit hat, sollte ausdrücklich nicht nur für den Beurteilungsspielraum bei der Unterschutzstellung, sondern auch für den Ermessensspielraum bei Auflagen und Genehmigungen gelten. Das wäre ein rechtsstaatlich faires und sauberes Verfahren. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass man auch in Sachen Bedeutung des Denkmals wieder stärker differenziert. Insofern gibt es da, so glaube ich, viele Ansätze, über die wir sprechen müssen. Nicht alles am aktuellen Gesetz ist schlecht, das will ich gerne sagen. Wir hatten die Evaluation im Jahr 2021. Da ist ja immer die Frage: Wen fragt man? Dann kriegt man unterschiedliche Antworten. Zum Beispiel gibt es dort ganz klare Schwachstellen, die ich ansprechen möchte und die vom Gesetzgeber anders gewollt waren. Ich bedauere es zum Beispiel, dass die darin festgeschriebene Möglichkeit von öffentlich-rechtlichen Verträgen zwischen den Denkmalschutzbehörden und den Eigentümern offenbar keinerlei oder fast keine Anwendung findet. Das war vom Gesetzgeber, also von der Mehrheit damals, anders gewollt. Das sollte sich aus meiner Sicht dringend ändern. Der Kollege Junghans hatte mit Blick auf die Aufregung in Lübeck Ende August eine, wie ich finde, sehr kluge Pressemitteilung herausgegeben, in der die CDU-Fraktion ebenfalls eine Reform des Denkmalschutzes eingefordert hat. (Zuruf CDU) – Herr Kollege, jetzt will ich mal sagen, das finde ich gut und mutig. Sie wurden ja wieder ein bisschen eingefangen und haben gesagt: Ja, in der nächsten Wahlperiode vielleicht. – Aber ich will noch einmal darauf hinweisen: Wir sind an der Stelle so nah beieinander, dass es für eine zügige Reform eine politische Mehrheit in diesem Hause gibt. Ich finde: Nur Mut, liebe CDU, lassen Sie sich nicht vom Koalitionspartner ausbremsen. – Es gibt auch andere Möglichkeiten, also insofern ein bisschen mehr Mut und Tempo. (Beifall FDP) Abschließend will ich noch einmal darauf eingehen, dass die gesetzliche Grundlage immer die eine Seite ist, dass die Anwendung im Alltag die andere Seite ist. Haus & Grund hat aus meiner Sicht zu Recht auf einen Punkt hingewiesen: Die Denkmalschutzbehörden müssen für ihre Aufgaben angemessen ausgestattet sein. (Beifall Anne Riecke [FDP], Beate Raudies [SPD] und Jette Waldinger-Thiering [SSW] –
