Dr. Bernd Buchholz
Okay. – Natürlich ist das so. Aber ehrlich gesagt, wir sind uns doch einig, dass dem Schulwegerlass und der Planung von Schulwegen wichtige Erkenntnisse zugrunde liegen. Eine Lichtzeichenanlage kann keine Kommune für sich anordnen. Das stimmt. Dazu braucht der Kreis aber keine niederschwellige Information, sondern er braucht Klarheit über die Situation vor Ort. Dass die beste Querungshilfe für Kinder, die noch wenig Erfahrung im Verkehr haben, eine Mittelinsel ist, damit die Fahrbahnbreite nicht gänzlich überquert werden muss, gehört sicherlich auch in einen Schulwegeerlass. Ich habe den Schulwegeerlass zu verantworten. Man macht auch mal Fehler. Da steht zum Beispiel: „Durch Sperrpfosten, Poller, Blumenkübel und Pflanzbeete kann ein sichtbehinderndes Parken (u. a. auf Gehwegen) verhindert werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die baulichen Gestaltungselemente nicht selbst zur Quelle von Sichtbehinderungen (z. B. durch eine zu hohe Bepflanzung) werden dürfen.“ Was für eine Erkenntnis! (Lukas Kilian [CDU]: Ja!) Das muss in einem Erlass in Schleswig-Holstein aufgeschrieben werden. (Lukas Kilian [CDU]: Das haben Sie doch selbst gemacht!) Ich bitte den Kollegen Verkehrsminister, in der Überarbeitung des Schulwegeerlasses eine Konzentration und eine Entbürokratisierung in der Form vorzunehmen, dass wir uns auf die Dinge konzentrieren, die den Kommunen, den unteren Verkehrsbehörden gesagt werden müssen. Die neue Straßenverkehrsordnung bietet ganz viele Mittel. Ich glaube, dass die Kommunen und die Verkehrsaufsichtsbehörden diese Mittel kennen und darüber wissen. Außerdem denke ich, dass der LBV ganz genau Bescheid weiß, wie er an bestimmten Stellen etwas farblich markieren kann, wenn es in einer Kommune gewünscht ist.
