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Dr. Bernd Buchholz

FDP 25.09.2025 Sitzungen 20/97

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollege Dürbrook, genau darum geht es doch. Seit wann ist der Schleswig-Holsteinische Landtag dafür da, die Regierung aufzufordern, das zu machen, was ihre Aufgabe ist? Mit Verlaub: Ihr Antrag ist voller Selbstverständlichkeiten und voller Dinge, die sich alle selbst ergeben. Lassen Sie uns eins vorausschicken. Schulwegsicherung ist ein wichtiges Thema. Es gibt in der Tat in ganz vielen Kommunen durchaus – so sage ich einmal – Unsicherheit darüber, was können wir eigentlich, und was dürfen wir eigentlich, insbesondere deshalb, weil wir innerhalb der letzten Jahre zweimal die Straßenverkehrsordnung, insbesondere mit Hinblick auf Tempo-30-Zonen und die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, verändert haben. Deshalb ist diese Veränderung der Rechtslage vielleicht etwas, was man dem einen oder anderen etwas näherbringen kann. Da bin ich dabei, das kann man machen, und dabei sollten die Kommunen vielleicht auch unterstützt werden. Aber – und jetzt kommen wir einmal zu Ihrem Antrag, Herr Kilian – das Tool der KielRegion zu übernehmen und das RAD.SH zur Verfügung zu stellen, um die Schulwegplanung voranzubringen? – Waren Sie einmal auf der Website von RAD.SH? Unter „Service“ können Sie da ein Tool finden, das heißt „Angebot Schulwegpläne“. Das gibt es. Ehrlich gesagt finden Sie dasselbe auch bei dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, der haufenweise Infomaterial zur Planung von Schulwegen liefert. Das ist nicht nur die KielRegion. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum ich jetzt die KielRegion dazu auffordern soll, die übrigens selbst Mitglied bei RAD.SH ist, das, was sie gebaut hat, RAD.SH zu überlassen. Also mit Verlaub, da stellen sich mir die Nackenhaare auf. Das Zweite ist – das hat der Kollege auch gerade gesagt – die Formulierung in Ihrem Antrag, „die unteren Verkehrsbehörden über die neuen Möglichkeiten der StVO … niedrigschwellig zu informieren“. Dass man Schülerinnen und Schüler niedrigschwellig informiert, leuchtet mir ein. Aber dass die Kreisverwaltungen in Schleswig-Holstein niedrigschwellig informiert werden müssen, damit sie es verstehen, das ist wirklich hanebüchen. Dafür gibt es einen Schulwegerlass, der ist in der Tat ein bisschen alt, den muss man überarbeiten, das hat das Verkehrsministerium schon eingeräumt. Aber jetzt sage ich einmal zu deren Gunsten: Die Veränderung der Novelle der Straßenverkehrsordnung war im Herbst des letzten Jahres, und die Ausführungsbestimmungen dazu sind im April des Jahres 2025 das erste Mal herausgekommen. Zwischen April und heute ist vielleicht ein bisschen zu viel Zeit vergangen. Ich erwarte, dass die punktuellen Veränderungen im Schulwegerlass vorgenommen werden können. Lieber Kollege Kilian, wir müssen auch einmal darüber reden, wie wir in der Gesellschaft mit dem Thema Eigenverantwortung umgehen. Ich fra- (Dr. Bernd Buchholz) ge mich bei all dem immer: Wie bin ich eigentlich sicher zur Schule gekommen? (Beate Raudies [SPD]: Das waren andere Zeiten! – Weitere Zurufe) – Das waren ganz andere Zeiten. Das habe ich schon in meiner Fraktion gehört, auch mein Fraktionsvorsitzender hat gesagt: „Früher gab es viel weniger Verkehr.“ Das stimmt, bei ihm in Nusse gab es damals wenig Verkehr. Ich bin in Westberlin groß geworden, da gab es nicht wenig Verkehr, da war kräftig etwas los. Meine Eltern haben mich an die Hand genommen und mir gezeigt, wie mein sicherer Schulweg aussieht. Wir müssen auch einmal sagen, dass diese Verantwortung von Eltern für ihre Kinder weiter besteht und nicht alles auf staatliche Institutionen zu verlagern ist. (Beifall CDU und Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir sind nicht der fürsorgende Staat, der an allen Stellen alles machen muss, sondern wir sind eine Gesellschaft, in der man auch erwarten darf, dass Menschen intuitiv das aufgreifen und sagen: „Pass mal auf, du solltest nicht über eine viel befahrene Straße gehen, und als Radfahrer solltest du die Radwege benutzen!“ Darauf hinzuweisen, ist nicht unbedingt eine staatliche Aufgabe, die auf 16 Seiten im Schulwegerlass ausformuliert werden muss. Mich ärgert ein bisschen, dass Sie so einen Schaufensterantrag zu Schuljahresbeginn stellen, Kollege Kilian. In Wahrheit müssen wir doch auch einmal sagen: Mit der Sicherung der Schulwege muss ein Appell an die Eltern in diesem Land einhergehen, ihren Erziehungsauftrag ernst zu nehmen. Dazu gehört nicht nur die staatliche Verantwortung für die Schulwege, sondern dazu gehört ein ganz normaler, gesunder Menschenverstand, mit meinen Kindern das zu tun, was notwendig ist. Herr Kilian, das müsste in Ihrem Antrag drinstehen und nicht nur das, was wir alles an staatlichen Aufgaben haben. Ich will Ihnen einmal aus dem Schulwegerlass vorlesen, damit die Notwendigkeit von Bürokratieabbau deutlich wird. Im Schulwegerlass heißt es: „Im Rahmen der Schulwegsicherung sind insbesondere zu nennen: Richtlinien für integrierte Netzgestaltung … Richtlinien für die Anlage von Landstraßen … Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen … Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs … Empfehlungen für Radverkehrsanlagen … Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen … Richtlinien für Lichtsignalanlagen … Richtlinien für die Markierung von Straßen … Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“. (Zurufe) Jetzt fragen Sie: Warum hat Deutschland so viel Bürokratie? – Genau deshalb, meine Damen und Herren! (Beifall FDP) Kollege Kilian, Sie haben es richtig verstanden. Wir reduzieren das Ganze auf das, was wirklich etwas bringt. Ich erwarte vom Verkehrsministerium, dass der Schulwegerlass aktuell überarbeitet wird, weil sich die Situation durch das Wegfallen der drohenden Gefahrenlage verändert hat, die die Kommunen früher nachweisen mussten, um Fußgängerüberwege oder Tempo-30-Zonen einzurichten. Ansonsten gilt auch für dieses Haus, der Eigenverantwortung eine Chance zu geben. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD])

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