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Jette Waldinger-Thiering

SSW 25.09.2025 Sitzungen 20/97

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem bereits vor fünf Jahren damit begonnen werden sollte, die Besoldungsstrukturen der Schulleitungen an Förderzentren neu zu gestalten und eine neue Berechnungsgrundlage unabhängig von der Anzahl der sonderpädagogischen Förderbedarfe zu entwickeln, ist davon bis heute kaum etwas umgesetzt worden. Wie wir alle wissen, wie man dem letzten Bericht zur Inklusion an Schulen entnehmen konnte, ist die Inklusionsquote an Schleswig-Holsteins Schulen gestiegen. Auch die Arbeit und Zuständigkeiten an den Förderzentren haben sich verändert und weiterentwickelt. Die Netzwerkarbeit, der Beratungsauftrag und Kooperationen mit den Regelschulen führen zu einer hohen organisatorischen Komplexität in der Arbeit der Leitung an Förderzentren. Neben der sonderpädagogischen Fachlichkeit muss eine Leitung auch Koordinierungskompetenzen mitbringen, um die Erstellung individueller Förderpläne und die damit verbundene Zusammenarbeit mit den verschiedensten Partnern wie zum Beispiel Therapeuten und multiprofessionellen Teams zu gewährleisten. Bundesweit fehlt es an sonderpädagogischen Lehrkräften, die bereit sind, eine Leitungsstelle zu übernehmen. Dabei spielen gerade die Förderzentren eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit in unserem Bildungssystem zu gewährleisten. Die Arbeitsbelastung und Verantwortung an Förderzentren ist nicht geringer, sondern eher höher als an den Regelschulen. Deshalb muss die Besoldungsstruktur für Funktionsstelleninhaberinnen und ‑inhaber neu geregelt werden, (Beifall Christian Dirschauer [SSW], Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Martin Habersaat [SPD]) sodass der komplexe Arbeitseinsatz an Förderschulen ausreichend und angemessen entlohnt wird. Im Bericht der Landesregierung vom 20. Dezember 2023 zur Inklusion an Schulen wird das eigentliche Besoldungsdilemma direkt benannt. Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich folgende Sätze auf Seite 47 zitieren: „Diese Berechnung der Besoldung nach Schülerinnen und Schülern im Förderzentrum und die hälftige Zählung der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler spiegelt nicht mehr die tatsächliche Sachlage wider. Die präventive Arbeit ist statistisch nicht belegbar, da Schülerinnen und Schüler ohne festgestellten Förderbedarf nicht erfasst werden. Eine Neuberechnung auf Grundlage der Gesamtschülerzahlen im Einzugs- bzw. Zuständigkeitsbereich kann Transparenz und Vergleichbarkeit herstellen und zur Anerkennung der Beratungstätigkeit im Präventivbereich beitragen, ohne eine Erfassung der Zahl (Jette Waldinger-Thiering) von Schülerinnen und Schülern mit Präventivbedarf und damit zusätzlichen statistischen Aufwand notwendig zu machen.“ Das ist doch genau der Punkt. Die Präventionsarbeit fließt nicht in die Berechnungen, die der Besoldung zugrunde liegen, ein. Da dieser Fakt im Bericht so glasklar beschrieben ist, verwundert es mich umso mehr, dass man es zum Schuljahresbeginn 2025/26 immer noch nicht verändert hat. Deshalb ist es gut, dass wir heute darüber sprechen. Wir unterstützen den Antrag der SPD vollumfänglich, damit jetzt endlich Bewegung in den Prozess kommt. Letztendlich werden seit Jahren kompetente Leitungen von Förderzentren in Form ihrer Besoldung dafür bestraft, dass sie gute präventive Arbeit leisten. Denn alle Schülerinnen und Schüler, bei denen der festgestellte Förderbedarf aufgehoben oder gar vermieden werden konnte, zählen nicht mit in die Berechnungsgrundlage der Besoldung hinein. Deshalb ist es wichtig, dass die Präventionsarbeit an den Schulen einen höheren Stellenwert bekommt und diese Arbeitsleistung in der Besoldungsberechnung anerkannt wird. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Nur so kann es zukünftig gelingen, qualifizierte sonderpädagogische Lehrkräfte dazu zu motivieren, sich auf eine Leitungsstelle am Förderzentrum zu bewerben, und bereits eingestelltes Leitungspersonal zu halten. Dass eine solche Stellschraube im System nicht schon lange justiert wurde, ist für mich einfach unerklärlich. Deshalb bin ich gespannt, was die Ministerin gleich noch darauf antwortet. Wenn es jetzt nicht geglückt ist, zum Anfang des Schuljahres eine Besoldungsstrukturerhöhung hinzukriegen – im Antrag der Koalition steht drin, dass man erwartet, dass es zum Ende des Schuljahrs 2025/2026 passiert –, könnte man ja darüber nachdenken, dass es vielleicht rückwirkend erstattet wird. Denn sie leisten diese Arbeit, und sie warten schon seit dem Klemm-Gutachten auf eine Anpassung. Ich finde, das wäre echt einmal an der Zeit. Wir haben nicht so viele Schulleitungen, die sich wirklich diese Arbeit machen. Das wäre mal ein Zeichen der Anerkennung und eine Würdigung ihrer Arbeit. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])

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