Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die Freien Demokraten stehen zur Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und natürlich selbstverständlich zur Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und wir wollen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aber der Anlass für diesen Reformstaatsvertrag war, dass wir uns in Deutschland das weltweit teuerste System öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten leisten: 9 Milliarden Euro jährlich, beitragsfinanziert und mit zusätzlichen Werbeeinnahmen ausgestattet. So teuer ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk nirgendwo auf der Welt. Deshalb war der Ausgangspunkt des Reformstaatsvertrags, dass über den Auftrag, über die Präzisierung des Auftrags, klargestellt werden sollte, wie die Kosten in diesem riesen Apparat gesenkt werden können. Meine Damen und Herren, lieber Herr Minister Schrödter, genau das gelingt mit diesem Reformstaatsvertrag leider nicht. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Zum wiederholten Mal, schon mit dem Dritten Medienrechtsstaatsvertrag, haben wir eine Reformdebatte über den Auftrag geführt. Das ist ganze zwei Jahre her. 2023 haben Sie schon gesagt: Diese Schärfung des Auftrags wird jetzt sicher bewirken, dass ganz viel herausfällt. Was ist passiert? – Nichts ist passiert. Das ist jetzt der Siebte Medienrechtsstaatsvertrag, und ja, es wird der Versuch unternommen, den Auftrag noch schärfer zu präzisieren. Die Versuche sind alle in Ordnung. Das kann man verstehen, aber in Wahrheit kommt dabei leider nichts heraus, was das so präzise macht wie etwa im Bereich der Sportberichterstattung. Da traut man sich mal wirklich etwas, und das ist gut. Man sagt nämlich: Passt auf, mehr als fünf Prozent eures Gesamtaufkommens dürft ihr für Sportrechte nicht ausgeben. Meine Damen und Herren, warum trauen wir uns nicht, zu sagen: Wir wollen einen bestimmten Informationsanteil am Gesamtsendeaufkommen haben, wir wollen zum Beispiel einen Informationsanteil von 40 Prozent oder 50 Prozent? Das muss bitte schön sein. Warum trauen wir uns das nicht? Das ist das, was in diesem Reformstaatsvertrag fehlt, nämlich klare Vorgaben, die den ÖffentlichRechtlichen etwas Klares an die Hand geben, zu sa- (Dr. Bernd Buchholz) gen: Jetzt müsst ihr euch wirklich auf den Auftrag fokussieren, auf Information, auf Regionalisierung und auf bestimmte digitale Themen, und dadurch müsst ihr den Auftrag viel enger fassen: Bildungsthemen, Kulturthemen, Informationsthemen und die Regionalisierung. Das sollten die Schwerpunkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Überall mit den privatrechtlichen Rundfunkanstalten konkurrieren und Quizformate kopieren, Doodelfunk im Radio und sonst etwas machen? – Meine Damen und Herren, ehrlich gesagt, dafür ist das Beitragsaufkommen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eben gerade nicht da. Meine Damen und Herren, die Tatsache, dass die Reformfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, selbst aus sich heraus aktiv, dauerhaft und konstruktiv an der Überprüfung der eigenen Strukturen mitzuwirken, gerade nicht vorhanden ist, das können Sie schon an den Auswirkungen auf diese Änderung des Rundfunkstaatsvertrags sehen. Am letzten Mittwoch hat der Vertreter der privaten Medien bildhaft dargestellt, was es bedeutet, wenn zum Beispiel die Rundfunkanstalten aufgefordert werden, ihre Rundfunkprogramme einzuschränken und nur noch vier auszustrahlen, sich also einzuschränken und das ganze Netz auszudünnen und zu sagen: Wir reduzieren unser Programm. Das passiert anders, nämlich: Indem man die Programme als Kooperationsprogramme mit einer anderen Sendeanstalt einführt, zählen sie nur noch halb. Also, was machen die Sender? Der NDR macht das genauso wie der Saarländische Rundfunk. Man macht die Formate, die man bisher gemacht hat, nunmehr in Kooperation mit den anderen. Dann zählt das nur noch halb, und die Anzahl der Sendungen, der Leistungen und der Programme bleibt absolut gleich. Das ist eine wunderbare Umgehung dessen, was gewollt ist, weil nichts passiert. Genau das ist das Problem. Es passiert nichts, was tatsächlich zu Kosteneinsparungen führt, die man damit bewirken soll. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch etwas zu dem Thema mehr Aufsicht und mehr Gremienarbeit sagen. Ja, da wird etwas geschärft. Da wird jetzt ein Medienrat eingesetzt, übrigens nicht so, wie sich das der Zukunftsrat, den die Länder eingesetzt haben, vorgestellt hat. Der hatte sich vorgestellt: Dieser Medienrat ersetzt die anderen Gremien. Nun wird der Medienrat zusätzlich geschaffen. Der Medienrat wird übrigens auf Vorschlag von sechs Mitgliedern zusätzlich geschaffen. Vier davon werden von den Sendern selbst vorgeschlagen, und nur zwei werden von anderen Unabhängigen vorgeschlagen. Was soll denn dabei herauskommen, wenn die Sender selbst die Experten vorschlagen, die sie überwachen sollen? Ich glaube nicht daran, dass das die richtige Herangehensweise ist, um mehr Aufsicht zu erzeugen. Dann sehe ich, dass auch bei den restlichen Gremien zwar die gesellschaftliche Parität wunderbar dargestellt wird, die Gewerkschaften sind dabei, die Kirchen sind dabei, alle sind in den Medienräten dabei, aber Fachleute, die einen Wirtschaftsprüfungsbericht tatsächlich lesen können, sind nicht dabei. Und das soll Aufsicht bedeuten über das, was solche Riesenapparate gerade in finanzieller Hinsicht bewirken? – Meine Damen und Herren, ich habe da meine Zweifel. Deshalb werden wir diesem Reformstaatsvertrag nicht zustimmen, denn er ist keine Reform, sondern ein Reförmchen. Es bedürfte mehr, um tatsächlich zu einer echten Reform zu kommen. Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zu der Diskussion sagen, die in den letzten Wochen auch zum Thema Medienvielfalt am Norddeutschen Rundfunk stattgefunden hat. Ich bin ganz dabei, zu sagen: Der Staat und die Politik sollen die Finger aus der Programmgestaltung lassen. Das ist keine Frage. Deshalb muss man sich nicht dazu äußern, wie eine Moderatorin ein bestimmtes Format macht und wie man das dann einsetzt. Aber es ist so, dass sich ein Sender im Hinblick auf seine Akzeptanz in der Bevölkerung selbst keinen Gefallen tut, wenn er dann, wenn ein Format sehr positiv läuft, dieses aber von einem Teil des Senders politisch nicht gewollt ist, dessen Moderatorin absetzt. Der Akzeptanz dieses Senders tut man keinen Gefallen, meine Damen und Herren. Das muss klar sein. (Beifall FDP und CDU) Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass der Norddeutsche Rundfunk seine interne Pluralität zum Ausdruck gebracht hätte, indem er sagt: Ja, auch diese Formate lassen wir zu. – Ich hoffe jedenfalls, dass das im öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich ist. Diesem Staatsvertrag stimmen wir nicht zu. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir durch Reformen stärken. Eine richtige Reform ist das leider nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
