Jan Kürschner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Das Erstaunen, dass die Dinge sind, wie sie sind, ist nach den alten Griechen nicht nur der Beginn alter Wissenschaft, sondern stellt sich bisweilen auch ein, wenn man sich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt. Wir mögen ihn trotzdem. Jetzt reden wir über den Reformstaatsvertrag. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst schon immer die Gewährleistung eines Angebots für ein möglichst breites Spektrum in der Meinung und in den Themen. Dabei ist er an die verfassungsmäßige Ordnung und an die Überparteilichkeit gebunden. Der Reformstaatsvertrag erhält jetzt einen neuen § 26a, in dem vorgesehen ist, dass der Rundfunk unter anderem seine Ausgewogenheit im Rahmen von vergleichbaren Leistungsanalysen prüfen und nach wissenschaftlichen Standards messen muss. Die Landesrundfunkanstalten sollen dazu Kennzahlen und Verfahren entwickeln. Auf das Ergebnis bin ich gespannt. Beispielsweise frage ich mich, wie es sich mit der Ausgewogenheit der Berichterstattung des NDR in Schleswig-Holstein verhält. Wir erinnern uns alle noch sehr gut an die Diskussion über das Kieler Funkhaus von vor drei Jahren. Ich hoffe, dass nicht zu viel Bürokratie dafür geschaffen wird, denn die wollen wir bekanntlich zurückdrängen. Hier bauen wir sie eher auf. Noch einmal zur Ausgewogenheit: Ob es ausreicht, wie es hier im NDR-Tagesgeschäft oft praktiziert wird, in vielen Beiträgen eine Stimme aus der Landesregierung und eine Stimme aus der Opposition ohne die Darstellung der übrigen zu zitieren, das möchte ich mal hinterfragen. Im Fernsehen ist Knappheit eine Kunst. Aber wird dadurch die Bandbreite der Meinungen dargestellt? Bei der Ausgewogenheit ist auch das Kommentieren einzelner redaktioneller Entscheidungen des NDR eine sehr schwierige Sache. Mir als Landtagsabgeordneter ist das verwehrt. Eine Zensur findet in Deutschland nicht statt. Das steht in Artikel 5 Grundgesetz. Für Bewertung und Dokumentierung sind der Rundfunkrat und die übrigen Aufsichtsgremien da. Die Rundfunkfreiheit steht ebenfalls im Grundgesetz – in Artikel 5. Ein CDU-Generalsekretär sollte eigentlich wissen, was das bedeutet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) An der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darf nicht gesägt werden. Kritik ist das eine, aber eine Drohung, die Rundfunkgebühren einzufrieren, weil Programminhalte nicht zur eigenen politischen Richtung passen, ist eindeutig verfassungswidrig. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Und wohin soll das führen, liebe Kolleginnen und Kollegen? Zum Reformstaatsvertrag. Der lässt viel Raum. Wir haben eben schon gehört: Es soll ein neuer Medienrat eingerichtet werden, und der soll in Abständen von zwei Jahren einen Bericht über die Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erstellen. Das finde ich gut. Offen ist noch: Wie soll das Gremium arbeiten? – Unabhängig. Und: Wer soll in dieses Gremium? Wie wird sich die Reduktion der Programme auswirken? Welche Sender werden gestrichen? – Das ist noch unklar. Die Neuregelung bei der presseähnlichen Berichterstattung wird den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sicher empfindlich treffen. Können diese Neuregelungen überhaupt eine Stärkung der privaten Qualitätsmedien bewirken, oder verlieren wir dadurch am Ende nur weitere junge Leute an toxische soziale Medien? Die Auswirkungen dieser Reform werden wir erst in einiger Zeit in Gänze beurteilen können. Es gibt aber auch ausgesprochen positive Aspekte im Reformstaatsvertrag. Die Intensivierung der Zusammenarbeit und den Abbau von Doppelstrukturen begrüße ich ganz ausdrücklich. Wir werden diesem Staatsvertrag zustimmen, aber genau schauen, wie sich die Reform dann auswirkt. Ein letzter Punkt. Wir sollten die Menschen, die in den Sendern arbeiten, nicht aus dem Blick verlieren, vor allen Dingen nicht die freien Mitarbeitenden. Sie müssen nämlich diese Reform tragen. Es gibt weiter ungelöste Probleme im NDR. Die interne Reform der Personalstruktur ist nicht die einzige große Aufgabe, die der NDR selbst lösen muss. Die Politik kann das nicht vorgeben. Wir können nur den Rundfunkauftrag ergänzen, so wie (Jan Kürschner) wir das jetzt tun. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und vereinzelt CDU)
