Christian Dirschauer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich an der Stelle einmal mit einem persönlichen Kommentar beginnen. Ich finde es super, dass wir uns hier wieder einmal als Haus auf eine gemeinsame Erklärung, auf einen gemeinsamen Antrag verständigt haben. Das ist wichtig, das ist ein gutes Signal. (Beifall ganzes Haus) Gleichzeitig fühlt es sich für mich ein bisschen skurril an, dass wir jetzt hier den Bund und Europa adressieren und am Freitag darüber diskutieren, dass wir hier kommunale Minderheitenberichte abschaffen. Ich will das aber ausblenden, weil ich finde, hier haben wir andere Adressaten. Insoweit komme ich zu meiner Rede. In der Europäischen Union gehören mehr als 50 Millionen Menschen einer autochthonen Minderheit an. Schätzungsweise 40 Millionen dieser Menschen sprechen auch heute noch eine Regionaloder Minderheitensprache. Nicht einmal die Hälfte der in Europa gesprochenen Sprachen sind Nationalsprachen. Nationale Minderheiten sind folglich keine Randerscheinung. Die Angehörigen der Minderheiten sind zahlreich, und sie leben überall in Europa. In einigen Staaten ist der Umgang mit den nationalen Minderheiten vorbildlich, andere Staaten leugnen gar schlicht, dass es sie gibt. Es ist also nicht überall in Europa ein Zuckerschlecken, einer nationalen Minderheit anzugehören. Darum hat die EUKommission aus unserer Sicht leider eine wichtige Chance vertan, als sie beschlossen hat, die Minority SafePack Initiative nicht zu unterstützen, denn auch wenn die Charta der Grundrechte die Diskriminierung von Minderheiten verbietet, ist in wirklich sehr, sehr vielen Ländern in der Praxis noch ganz, ganz viel Luft nach oben. (Beifall ganzes Haus) Die Einsetzung eines Kommissars für autochthone Minderheiten wäre ein in die gesamte Europäische Union wirkendes Signal gewesen, dass die EU den Rechten der Minderheiten nicht gleichgültig gegenübersteht. Wenn man in Brüssel betont, dass die Mitgliedstaaten allein die Verantwortung für die kulturelle und sprachliche Vielfalt tragen, missachtet das die Lebenswirklichkeit vieler nationaler Minderheiten in Europa, die keinen ausreichenden Schutz von staatlicher Seite genießen. Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung zur Aufnahme der Minderheiten in das Grundgesetz. Das ist ein wichtiger und abermals längst überfälliger Schritt. (Beifall ganzes Haus) Es ist gut, dass unsere Landesverfassung die Minderheiten schon heute schützt. Und doch ist Minderheitenschutz nicht lediglich eine regionale, sondern auch eine gesamtstaatliche Verantwortung. Die Aufnahme der nationalen Minderheiten in das Grundgesetz würde sicherstellen, dass deren Rechte nicht durch einfache Mehrheiten beziehungsweise durch einfachgesetzliche Regelungen ausgehebelt werden können. Damit würde Deutschland zugleich ein starkes Signal nach Europa senden. Minderheitenrechte sind kein Zugeständnis, sie sind Ausdruck von Gleichberechtigung und Zusammenhalt in einer vielfältigen Gesellschaft. Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, sich in Brüssel weiterhin für die Einrichtung eines Minderheitenkommissars einzusetzen. Minderheitenschutz muss gesamteuropäisch gedacht werden. Minderheiten wie die der Sinti und Roma, die in vielen europäischen Staaten beheimatet sind, zeigen, dass nationale Schutzmaßnahmen eben nicht ausreichen, um der Lebenswirklichkeit aller Minderheiten in Europa gerecht zu werden. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist es!) Zudem ist die Einsetzung eines Minderheitenkommissars ein Signal an die Staaten, die die Rechte ihrer nationalen Minderheiten bis heute missachten. Ein Signal, das deutlich macht: Europa sieht die Minderheiten, Europa schaut nicht weg. (Beifall ganzes Haus) Wir fordern darüber hinaus mit Nachdruck die Schaffung eines europäischen Zentrums für Sprachenvielfalt. Nicht alle Minderheitensprachen haben ein Heimatland. Die Bewahrung dieser Sprachen, unter anderem die Herstellung von Lehrmaterialien, ist für kleine Minderheiten mit großem Aufwand verbunden. Hier muss die EU für professionelle Unterstützung sorgen. Ohne Unterstützung verschwinden immer mehr Minderheitensprachen – das wissen wir, und das sehen wir –, und mit (Christian Dirschauer) ihnen stirbt immer auch ein Stück kulturelles Erbe in Europa. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Schleswig-Holstein als Heimatland der dänischen und der friesischen Minderheit sowie der deutschen Sinti und Roma bietet sich dafür als Standort an wie wohl kaum eine andere Region hier in Europa. In Deutschland funktioniert der Schutz der nationalen Minderheiten mittlerweile ganz gut. Luft nach oben ist immer, und der Schutz muss auch immer mal wieder verteidigt werden. Das sieht anderswo in Europa allerdings ganz anders aus und vor allen Dingen deutlich kritischer. Für die Minderheiten, die keinen ausreichenden Schutz durch ihren Nationalstaat genießen, müssen wir uns einsetzen. Europa ist vielfältig, auch weil hier so viele autochthone Minderheiten leben. Für deren Schutz und Bewahrung muss auch die EU mehr tun. Lippenbekenntnisse allein reichen da nicht aus. – Herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)
