Dr. Bernd Buchholz
Der Kollege Dürbrook hat darauf hingewiesen, dass die Art, wie Sie das vornehmen, in unserem Antrag nicht zu finden ist. Das können Sie unterschiedlich machen, auch mit einer Zentraleinrichtung. Nur lassen Sie uns dann doch jetzt hier mal vonseiten der Landesregierung wissen – das kann dann ja beantwortet werden –: Wo soll dann die Arrestanstalt, die Abschiebearrestanstalt in Schleswig-Holstein ihren Standort haben? Wo soll dann diese geschlossene Einrichtung ihren Standort haben? Welcher Kommune wollen Sie das denn zumuten? Wissen Sie das schon? Ich hätte das hier heute gerne gewusst. Denn es steht ja in Ihrem Antrag, dass Sie das schaffen wollen. – Herzlichen Dank.
