Dr. Bernd Buchholz
Gerne und unbedingt. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich fasse zusammen, dass Sie noch nicht wirklich auf meine Frage geantwortet haben. (Zurufe: Mikrofon! – Unruhe) – Ja. – Sie sagen immer noch nicht, über welche Personengruppe Sie konkret sprechen. Wenn jemand eine Straftat vollzogen hat und dafür verurteilt wird, dann kommt die Person zum Beispiel in die JVA oder in den Maßregelvollzug. Wenn eine Person eine Strafe für eine Straftat verbüßt hat, dann kommt die Person natürlich erst einmal auf freien Fuß. Also, die Frage ist – das haben Sie in Ihrem Antrag noch nicht beantwortet –, ob Sie über eine offene oder eine geschlossene Einrichtung sprechen. Deswegen haben wir natürlich entsprechend dann in einzelnen Sätzen geantwortet und darauf reagiert.
