Dr. Bernd Buchholz
Frau Kollegin, ich empfehle die Lektüre unseres Antrages. Da heißt es ausdrücklich: „die Unterbringung von ausreisepflichtigen Straftätern und Gefährdern“. – Das ist dieselbe Formulierung, die Sie in der Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden für den Abschiebearrest gewählt haben, genau dieselbe Formulierung. (Beifall FDP und SPD) Offenbar reden wir von denselben Leuten. Aber Sie reden davon – und jetzt zitiere ich mal wieder aus Ihrem Antrag –: „Eine offene zentralisierte Unterbringung von ausreisepflichtigen Straftätern und Gefährdern für eine einzelne Kommune ist … nicht zuzumuten.“ Aber die Unterbringung von Straftätern und Gefährdern in einer Kommune ohne Aufsicht, die ist zuzumuten? – Ist das Ihr Ernst? Ist das Ihr Ernst, Frau Nies? Das kann doch wohl nicht wahr sein! Der CDU-Generalsekretär hat sich gerade darüber erregt, dass so etwas stattfindet. Das hat damit nichts zu tun. Jetzt zurück zu Ihrer Frage. Meine Frage ist: Wie kommen Sie denn dazu, in Ihrem Antrag zu sagen, wir wollen, wenn die Möglichkeiten durch den Bund geschaffen sind, einen Ausreisearrest schaffen? Wo wollen Sie den denn schaffen? Wo wollen Sie den denn schaffen? (Zuruf Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Weitere Zurufe) Das ist doch genau dieselbe Frage, und, meine Damen und Herren, darum geht es hier nicht. Darum geht es hier doch gar nicht. Es geht darum, dass Sie eine zentrale Einrichtung schaffen, um die Kommunen genau an der Stelle zu entlasten, weil sie die Beobachtung von Straftätern und Gefährdern überhaupt nicht leisten können. Wenn Sie für Sicherheit in diesem Land sorgen wollen, dann müssen Sie an der Stelle etwas tun und nicht da sitzen, die Arme verschränken und beim nächsten Mal betroffen sein, wenn es wieder dazu gekommen ist, dass irgendwo einer dieser ausreisepflichtigen Straftäter eine Straftat begangen hat. Dann stehen Sie nämlich alle da und sind unheimlich betroffen und sagen: Wir müssen unbedingt etwas ändern! (Beifall FDP)
