Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin noch mal hier vorne, weil ich glaube, zu einigen Punkten noch etwas sagen zu müssen. Kollegin Nitsch, ich unterstütze ausdrücklich, dass wir hier jetzt nicht einfach nur vier Anträge abstimmen und dann so tun, als ob sich dadurch die Realität verändern würde, sondern dass wir in einer Ausschussberatung noch mal Sorge dafür tragen, dass wir uns die Realität aus dem Ministerium und gegebenenfalls von einer Ausländerbehörde vortragen lassen. Denn die Pressekonferenz, die die Arbeitsmarktnetzwerke und die Handwerkskammer Lübeck am 3. Juli 2025 gemacht haben, hat ja darauf hingewiesen, dass die Realität, Frau Kollegin Nies, eben nicht die ist, dass drei plus zwei umgesetzt wird, sondern dass abgeschoben wird und dass man ein Riesenproblem damit hat, weil diese Überlastung der Ausländerbehörden da ist. Deshalb wäre ich dankbar, wenn wir das im Ausschuss noch einmal beraten könnten. Das Zweite: Die Rechtslage, die wir im Ausländerrecht haben, ist inzwischen so unübersichtlich, dass ehrlicherweise auch einigermaßen versierte Juristen nicht mehr so richtig sagen können, nach welchem Paragrafen inzwischen der oder die Duldung, den Titel oder sonst irgendwo alles Mögliche hat. Da ist man an bestimmten Stellen echt lost. Bei dieser unübersichtlichen Rechtslage glaube ich schon, dass es jetzt gerade darum geht, auch mal zu gucken: Wie kann man den ganzen Salat eigentlich mal vereinfachen und unbürokratischer gestalten, anders zusammenfassen und nicht mit § 16c Absatz 3 noch eine Ausnahmeregelung für sonst irgendetwas schaffen, sondern einfachere und klare Regelungen machen. Letzter Punkt von mir, Frau Kollegin Nies: Ihr Antrag ist hübsch, und ich stimme vielem daran auch zu. Aber er muss sich an der Realität messen lassen. Sie haben in den Antrag geschrieben: „Die Landesregierung wird gebeten zu prüfen, wie volljährigen Geflüchteten künftig verstärkt ermöglicht werden kann, einen Schulabschluss zu machen.“ Dazu darf ich freundlich darauf hinweisen, dass in Schleswig-Holstein eigentlich alle Geflüchteten, die mit 18 keinen Schulabschluss haben, ausgeschult werden. Die dürfen und die könnten eigentlich an den berufsbildenden Schulen weiter an einem Schulprogramm teilnehmen, um einen Ausbildungsabschluss zu machen. Das geht nur deshalb nicht, weil die Lehrkräfte fehlen. Bei diesen Lehrkräften im Bereich der berufsbildenden Schulen haben Sie gerade zu Beginn der letzten Schulperiode um 163 Lehrerstellen gekürzt, statt zu ermöglichen, (Dr. Bernd Buchholz) dass da gerade für diejenigen, die ohne Schulabschluss da sind, etwas gemacht wird. Es gibt viel Beratungsbedarf. Lassen Sie uns das gerne im Ausschuss beraten. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SSW)
