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Dr. Bernd Buchholz

FDP 24.07.2025 Sitzungen 20/94

Der Fraktionsvorsitzende der FDP hatte ein Redelimit vorgeschlagen. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So humorvoll das eben war, so ernst ist es mir jetzt mit einem Antrag zu einer Situation, in der wir als ein Land nicht nur vor einem Fachkräftemangel, sondern vor einem Arbeitskräftemangel stehen. In dieser Situation kommen immer wieder Menschen in dieses Land. Sie sind aus humanitären Gründen zu uns gekommen, sind Schutzsuchende, Geflüchtete – woher auch immer. Tatsächlich schaffen sie es mit ihren Bemühungen, sich zu integrieren und einen Ausbildungsvertrag zu bekommen. Wenn sie dann diesen Ausbildungsvertrag bekommen, dann ist das Größte, was wir ihnen gewähren, eine sogenannte Ausbildungsduldung nach § 60c des Aufenthaltsgesetzes. Diese Duldung schafft eben eine Duldung, aber keinen gesicherten Aufenthaltsstatus, meine Damen und Herren. (Serpil Midyatli [SPD]: So ist es!) Ein gesicherter Aufenthaltsstatus wäre ein Titel, eine Aufenthaltserlaubnis, die es inzwischen nach § 16g des Aufenthaltsgesetzes gibt. Das bedeutet, dass jemand, der bei uns über Jahre mit einem Ausbildungsvertrag in einem Ausbildungsverhältnis ist, weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig bleibt. Das halte ich für falsch. (Beifall FDP) Das würde ich gerne ändern – Frau Nies guckt jetzt etwas sparsam; ich glaube schon, dass es so ist, Frau Kollegin –, und zwar deshalb, weil ein Duldungsstatus – das ist mein Problem mit Ihrem Antrag, auch wenn Sie da vieles Richtige aufschreiben – nicht dafür sorgt, dass jemand in Deutschland über einen Aufenthaltstitel verfügt, (Serpil Midyatli [SPD]: So ist es!) sondern er auf der Basis einer bestehenden vollziehbaren Ausreisepflicht geduldet wird. Die Ausländerbehörde kann jederzeit zu der Auffassung kommen, dass die Duldung aus bestimmten übergeordneten Gründen gestrichen wird. Dann wird aus dem Ausbildungsverhältnis heraus ein junger Mensch aus unserem Lande abgeschoben, obwohl wir ihn in unserem Land dringend brauchen. Das passiert ja auch ab und an mal, obwohl wir die Arbeitskräfte, die Ausbildung und einen Arbeitgeber haben, der sagt: Ich stehe dazu; ich hätte ihn oder sie gerne bei mir, um ausgebildet zu werden. Nun kann man sich dem Thema auf unterschiedliche Art und Weise nähern. Man kann fragen: Wie kommt man da hin? Es gibt § 16g, eine Vorschrift des Aufenthaltsrechtes, die komischerweise nie zur Anwendung kommt, weil in Wahrheit das größte Problem auch bei diesem Thema die Überlastungssituation unserer Ausländerbehörden ist. So manches Ausbildungsverhältnis fängt nicht einmal mit einer Ausbildungsduldung an, weil die Ausländerbehörden dazu eine Arbeitsgenehmigung erteilen müssten, was sie zeitlich nicht hinbekommen. Dementsprechend kann das Ausbildungsverhältnis nicht beginnen. Hintergrund all der Themen ist deshalb die Überlastungssituation unserer Ausländerbehörden in den kreisfreien Städten und in den Kreisen. Deshalb bin ich wieder bei einem meiner Lieblingsthemen: Wie sorgen wir für die größtmögliche Entlastung der Ausländerbehörden, damit die dort die Dinge machen können, die zur Integration von Menschen in unsere Gesellschaft so dringend erforderlich sind? (Martin Habersaat [SPD]: Mach doch einmal Vorschläge!) Wenn keine Zeit dafür ist, eine Ausbildungsduldung zu erteilen, dann wissen wir doch, dass da etwas nicht stimmt. Immerhin hat dann ein Arbeitgeber gesagt: Ja, ich will diesen jungen Menschen in eine Ausbildung bringen. – Trotzdem sagen wir dann: Nee, da bedarf es eines Titels der Ausländerbehörde. Vielleicht ist der erste Ansatz dazu, dass man einfach mal Vertrauen in die Arbeitgeber setzt und sagt: Wer einen Ausbildungsvertrag hat, bedarf keiner Zustimmung der Ausländerbehörde mehr, um vom Grundsatz her geduldet zu sein. (Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mein Ansatz geht etwas weiter: Wenn der Ausbildungsvertrag erkennbar nicht missbräuchlich geschlossen worden ist und erkennbar nicht zur Schwierigkeit wird, sollte es dann nicht auch einen Aufenthaltstitel geben, um eine Verstetigung des Aufenthalts zu haben? (Beifall FDP und SPD) Denn über die Ausbildungszeit hinaus wollen wir doch, dass diese Menschen bei uns bleiben und bei uns arbeiten und nicht nach den drei Jahren feststellen: Die Ausbildung ist zu Ende, die Ausbil- (Dr. Bernd Buchholz) dungsduldung ist erloschen. Nun bin ich zwar fertig ausgebildet, aber werde trotzdem abgeschoben werden. – Ehrlich gesagt halte ich das für Quatsch. (Beifall FDP und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Warum? Weil wir nach wie vor in unserem System ganz oft diejenigen abschieben, die sich rechtstreu verhalten, die auffindbar sind, die in einem integrierten Ausbildungsverhältnis sind. Das ist schade, weil es so nicht gemeint ist. Die anderen, die sich nicht rechtstreu verhalten, finden wir nicht auf. Dann unternehmen wir auch keine Anstrengungen. Wir können sie darum nicht abschieben, und dann laufen sie bei uns herum. (Beifall FDP und SPD) Meine Damen und Herren, das umzudrehen muss die Aufgabe von allen sein, die an einer wirksamen Integration in den Arbeitsmarkt arbeiten. Wir wollen mit unserem Vorschlag ein Stückchen dazu beitragen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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