Lukas Kilian
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Beginnen wir aber mit einer kleinen Zeitreise. Wir fliegen zurück in das Jahr 1989, genauer gesagt, zum 30. Januar 1989. Der Abgeordnete Kilian ist auf den Tag genau zwei Jahre und einen Monat alt, und ich halte mich laut Familienberichten nicht an das zu Hause geltende Bobbycar-Tempolimit. Der Abgeordnete Klaus Kribben interessiert sich nicht fürdas Bobbycar im Hause Kilian, sondern stellt eine Kleine Anfrage an die Landesregierung: „Plant die Landesregierung, ein generelles Tempolimit einzuführen?“ Minister Franz Froschmaier antwortet: „Wir würden 120 km/h als generelles Tempolimit begrüßen, stellen aber fest, dass diese Regelung über eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung nur der Bund treffen kann.“ (Sybilla Nitsch [SSW]: Deswegen eine Bundesratsinitiative!) Am 7. Juli 2007 – es passierte also lange Zeit nichts im Landtag in Sachen Tempolimit – beantragen Karl-Martin Hentschel und Detlef Matthiessen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) eine Bundesratsinitiative für ein Tempolimit in diesem Hause zu starten. Es wird abgelehnt. (Lukas Kilian) Am 18. April 2012 passiert genau das Gegenteil. Die Abgeordneten Arp und Kumbartzky beantragen, eine Bundesratsinitiative zur Verhinderung eines generellen Tempolimits auf den Weg zu bringen. (Heiterkeit) Auch dieser Antrag wird abgelehnt. Am 16. Dezember 2019 tritt Lars Harms auf die Bühne und stellt den Antrag, eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines Tempolimits zu starten. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Auch dieser Antrag wird abgelehnt. Am 8. September 2020 dachte sich Kollege Kai Vogel von der SPD-Fraktion: Wir wollen ein Tempolimit, aber nur auf der A 7! (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er beantragt ein Tempolimit von 120 km/h auf der A 7. Auch dieser Antrag wird abgelehnt. Am 7. Dezember 2021 passiert nichts in diesem Hohen Hause, denn es wird der Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin unterzeichnet. Grüne, SPD und FDP haben sich nach harten Koalitionsverhandlungen geeinigt und waren sich in einem Satz einig: Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben. (Zuruf CDU: Ei, ei, ei! – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Am 20. April 2022 reicht es dem Abgeordneten Vogel von der SPD nun abermals. Er ist unzufrieden mit dem Landtag und mit dem Koalitionsvertrag der Ampel. Er überschreibt seinen Antrag mit dem Titel: „Es ist Zeit für ein Tempolimit“. Der Landtag sieht das anders und lehnt den Antrag ab. Am 19. Oktober 2022 passiert nichts in diesem Hause, sondern die Linksfraktion im Bundestag – der wäre sogar fachlich zuständig, weil wir uns über § 45 der Straßenverkehrsordnung unterhalten – (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bundesrat?) beantragt in dem zuständigen Gremium, also in dem Ausschuss, ein generelles Tempolimit einzuführen. Die Ampel und die CDU/CSU-Fraktion lehnen diesen Antrag ab. Am 16. Juni 2023 reichen die Abgeordneten Sybilla Nitsch und Christian Dirschauer einen Antrag zur Einführung eines Tempolimits ein. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW] und Christian Dirschauer [SSW]) Der Titel lautete: „Vorfahrt für die CO -Einsparung 2 – Klimaschutz im Straßenverkehr“. Sie beantragen nunmehr zu zweit, eine Bundesratsinitiative zu starten. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Der Antrag wird am 12. Juli 2024 abgelehnt. Am 5. Mai 2025 passiert wieder nichts in diesem Hohen Hause, aber in Berlin. Dort wird der Koalitionsvertrag der Großen Koalition unterzeichnet. Der Koalitionsvertrag enthält keine Regelung zum Tempolimit. Gut informierte Kreise berichten, dass man sich nicht auf ein generelles Tempolimit einigen konnte. Am 7. Juli 2025 veröffentlicht das UmweltMagazin, ein sehr interessantes und lesenswertes Schüler-Umwelt-Projekt, (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) ein Interview mit Daniel Günther. (Beifall SSW) Die Schülerinnen und Schüler entlocken Daniel Günther folgendes Statement, unter anderem zum Tempolimit: „Ich bin da offen, wenn es irgendwann mal kommt in Deutschland, geht die Welt nicht unter.“ Nach der Lektüre des Interviews, schon am 8. Juli 2025, rast die Kollegin Sybilla Nitsch – vermutlich mit Höchstgeschwindigkeit – in den Landtag, um den heutigen Antrag einzureichen. Gerüchteweise überholt sie dabei den etwas nicht aus den Startlöchern kommenden Kollegen Dürbrook von der SPD. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Meine Damen und Herren, wir befinden uns, wenn wir auf diese Historie schauen, in einer Debattendauerschleife, und ich kann Ihnen sagen: Mit Vollgas kommt man auch im Kreisverkehr nicht von der Stelle. (Beifall und Heiterkeit CDU – Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Dabei lässt sich das Thema ganz einfach beantworten, nämlich so, wie das damals im Jahr 1989, also vor 36 Jahren, Franz Froschmaier gemacht hat. Er sagte: „Wir würden 120 km/h als … Tempolimit begrüßen,“ (Lukas Kilian) – gut, darüber kann man streiten – „stellen aber fest, dass diese Regelung über eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung nur der Bund treffen kann.“ Auch die Spielart, den Antrag als Bundesratsinitiative einzureichen, ist sinnlos, da ohne eine Mehrheit im Bundesrat eine derartige Initiative zum Scheitern verurteilt ist. Ganz im Ernst: Ich finde es ehrlicherweise schade, wie die Debatten hier laufen. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW: Oh!) Der NDR berichtet immer in großer Aufmachung über solche Debatten. Dabei haben wir spannende Themen im Landtag, bei denen wir Dinge gestalten und voranbringen können, weil wir eine eigene Entscheidungskompetenz haben. Hier spielen wir kleinen Bundestag im Kreisverkehr. Da es ein politischer Dauerbrenner ist, habe ich mir erlaubt, meine Rede vom 12. Juli 2023 im Wesentlichen zu wiederholen. Ich werde das zukünftig weiter tun und nur die neuen Anträge aktualisieren, denn nach meinen Berechnungen müsste spätestens im Juni 2026 wieder ein Antrag zum Tempolimit kommen. (Zurufe Sybilla Nitsch [SSW] und Dr. Heiner Garg [FDP])
