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Jan Kürschner

GRÜNE 24.07.2025 Sitzungen 20/94

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich will mich ein bisschen kürzer fassen, denn wir sind uns ja in diesem Punkt alle einig. Die medizinische Versorgung von Gefangenen in unseren Justizvollzugsanstalten steht vor ernsten Voraussetzungen. Es gibt einen Fachkräftemangel, und da gibt es einen Gap zu dem sonstigen Gesundheitswesen, den wir mit diesem Antrag schließen müssen. Ich freue mich, dass wir uns fraktionsübergreifend darauf einigen konnten. Danke an den Abgeordneten Timmer für den ursprünglichen Aufschlag, mit dem ja letztlich eine Idee der Grünen aus Hamburg aufgegriffen worden ist. Das ist völlig richtig so. Damit kann man die Attraktivität der medizinischen Tätigkeiten in den Justizvollzugsanstalten bei uns hoffentlich erhöhen. Wenn ich hier schon zur Krankenpflege im Justizvollzug spreche, gibt es aber tatsächlich einen Punkt, den ich noch erwähnen will. Es geht nicht nur um die klassische medizinische Behandlung, sondern auch um den Punkt der Zwangsbehandlung psychisch erkrankter Gefangener. Die ist nämlich nur in einem sehr engen rechtlichen Rahmen möglich, und dieser Rahmen ist aktuell zu eng und wirkt sich in der Praxis so aus, dass solche Behandlungen kaum stattfinden. Da geht es vor allen Dingen um Medikamentengabe zur Durchbrechung von Psychosen. Es ist aus meiner Sicht menschenunwürdig, die Betroffenen in diesen Zuständen zu lassen, obwohl man sie behandeln könnte. Ähnliche Probleme haben wir schon in diversen anderen Ausschüssen besprochen. Es gibt ähnliche Probleme im PsychHG und im Maßregelvollzugsgesetz. Wir müssen hier aus meiner Sicht das Landesstrafvollzugsgesetz weiterentwickeln, um den Inhaftierten die notwendige Behandlung zukommen zu lassen – selbstverständlich unter Wahrung rechtsstaatlicher Vorgaben, etwa durch eine verpflichtende richterliche Anordnung der Zwangsbehandlung, wie es das Gesetz bereits auch grundsätzlich vorsieht. Ziel muss eine Regelung sein, die die humanitäre Fürsorge, die Rechte der Gefangenen und die Sicherheit der Anstalten in Einklang bringt. Um es zu verdeutlichen: Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter spricht in ihrem aktuellen Bericht die Lage der psychisch erkrankten Gefangenen ausdrücklich an. Eine gute gesundheitliche Versorgung im Justizvollzug ist überhaupt keine Nebensache, sondern Kernbestandteil eines rechtsstaatlichen Strafvollzugs. Wir haben hier die Verantwortung, das Land in die Lage zu versetzen, dieser Verantwortung nachzukommen und qualifiziertes Personal und eine zeitgemäße Behandlung zu gewährleisten. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass unsere Justizvollzugsanstalten auch im medizinischen Bereich zukunftsfest aufgestellt sind – zum Wohle der Gefangenen, zur Entlastung des Personals und für mehr Sicherheit in den Anstalten. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Marc Timmer [SPD])

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