Dr. Bernd Buchholz
Ich möchte das nur noch mal richtig verstehen: Wenn die Gemeinde das technische Equipment angeschafft hat, in einem bestimmten Sitzungssaal hybride Sitzungen zu ermöglichen, sich aber entschließt, die Sitzung woanders, zum Beispiel draußen, stattfinden zu lassen, dann entfällt die Pflicht zur hybriden Sitzung? – Muss sie ja, weil in dem Fall die Voraussetzungen nicht da sind. Es geht ja gar nicht anders. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das macht die Thingsteine gleich wieder attraktiv! – Zuruf: Dann tagen die nur noch auf den Steinen!) Der Rechtsanspruch auf Teilnahme an hybriden Sitzungen wird entfallen. Dort, wo die Voraussetzungen für die Durchführung von hybriden Sitzungen vorliegen, müssen die Kommunen eine verbindliche hybride Sitzungsteilnahme schaffen. Das Recht auf digitale Teilnahme wird also nicht an das Datum 1. Januar 2027 geknüpft. Stattdessen sollen es die Voraussetzungen, also die Möglichkeiten sein, die die Kommunen verpflichten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wer denkt sich so was aus?) Um den Kommunen die Möglichkeit zur hybriden Sitzung zu ermöglichen, werden die Kommunen auch noch eine Landesförderung in Höhe von 5 Millionen Euro bekommen. Dafür danke ich der Landesregierung ausdrücklich. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Dafür können dann Steine angeschafft werden!) Ich freue mich, dass es zu dieser Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Verbänden gekommen ist. Die neu getroffene Regelung ist kommunalfreundlich, praktikabel und stützt das kommunale Ehrenamt. (Zuruf FDP: Oha!) Ich bitte um Unterstützung für den Änderungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Da müssen Sie selber lachen!)
