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Dr. Bernd Buchholz

FDP 24.07.2025 Sitzungen 20/94

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, angesichts Ihres Änderungsantrages kann man auf unserer Seite wirklich nicht von einer Versteherpartei sprechen, denn diesen Antrag verstehen wir nicht. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Wann liegen denn Ihrer Auffassung nach die Voraussetzungen vor, die die Gemeinde verpflichten, hybride Sitzungen zu ermöglichen? Ihr Beispiel eben sagt mir, dass es sich auf unterschiedliche Räumlichkeiten unterschiedlich beziehen soll. Das heißt, wenn ich in einem Raum eine Kamera habe, aber in einem anderen Raum tage, liegen dann die technischen Voraussetzungen nicht mehr vor? Ist das so gemeint? Wann liegen die technischen Voraussetzungen vor? Wenn eine Kamera und ein Mikrofon in der Gemeinde vorhanden sind, sind dann die technischen Voraussetzungen ausreichend, sodass eine Pflicht entsteht, oder nicht? – Genau, es ist sehr unterschiedlich – von Ort zu Ort, von Gemeinde zu Gemeinde, von Kommune zu Kommune. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Es gibt ja auch unterschiedliche Größenordnungen, zum Beispiel einen Kreistag mit 67 Abgeordneten oder eine Gemeinde mit 11 Gemeindevertretern. Entsprechend brauche ich ja mal mehr, mal weniger Kameras, um die Redner optisch und akustisch wahrnehmen zu können und alle Teilnehmer angemessen zu erkennen. Insofern sind die Voraussetzungen überall sehr unterschiedlich. Deswegen soll das in der Hauptsatzung geregelt werden. Genauso ist es. Sie haben es ja richtig analysiert: Wenn die technischen Voraussetzungen und die rechtlichen Möglichkeiten laut der Hauptsatzung nicht da sind, dann sind die Möglichkeiten, die Voraussetzungen eben nicht gegeben. Da gebe ich Ihnen recht. (Martin Habersaat [SPD]: Das habe ich immer gesagt!)

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