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Dr. Bernd Buchholz

FDP 24.07.2025 Sitzungen 20/94

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Das ist nicht das letzte Mal heute, Herr Kollege; damit wir da gleich einmal sicher sind. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir haben heute hier ein bisschen Festspiele zu erleben. Im Februar dieses Jahres haben wir in diesem Hause ein Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften beschlossen. Schon in den Beratungen zu diesem Entwurf zur Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung habe ich hier gestanden und gesagt: Digitalisierung ist wichtig. Sie ist auch in unseren Kommunalparlamenten wichtig. Deshalb ist die Teilnahme an Sitzungen in hybrider Form, also auch die Teilnahme über digitale Kanäle, gut und richtig. Allerdings sollten wir es den Kommunen überlassen, ob und wie sie das einführen, also durch Hauptsatzung regeln, wie das stattfinden würde. Das ist im Plenarprotokoll vom Januar 2025 nachzulesen. Andere Redner haben darauf gleichermaßen hingewiesen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Koalitionsfraktionen haben es für richtig gehalten, eine Pflicht für die hybriden Sitzungen ab dem 1. Januar 2027 ins Gesetz zu schreiben. Jetzt, etwa ein halbes Jahr später, dürfen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden inzwischen darauf verständigt hat, an dieser Regel nicht festhalten zu wollen. (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP und SSW – Dr. Heiner Garg [FDP]: Sehr gut! Bravo!) Das finden wir zunächst einmal richtig. Die Erkenntnis kommt zwar ein halbes Jahr zu spät, denn das alles hätte man im Januar haben können, aber man kann es wenigstens jetzt haben, wenn man es richtig macht. Richtig macht man es dann, wenn man in diesem Land dafür sorgt, dass wir für die vielen sehr, sehr kleinen Gemeinden, in denen die Gemeinderatssitzungen im Wohnzimmer des Bürgermeisters, im Feuerwehrgerätehaus oder wo auch immer stattfinden, keine Pflicht vorsehen, diese Sitzungen in hybrider Teilhabe mit Kameras und Mikrofontechnik ausgestattet irgendwohin übertragen zu müssen. Es gilt, die Freiwilligkeit der Kommunen und das Festlegen in der Hauptsatzung schlicht und ergreifend weiterhin als Gegenstand zu belassen. Ihre Einigung mit den kommunalen Landesverbänden sieht anders aus, und Sie haben es dankenswerterweise heute geschafft, zu unserem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag einzubringen. Es begeistert mich, dass die Opposition einen Gesetzentwurf und die Regierung einen Änderungsantrag mit ihren Vorstellungen einbringt, weil sie es leider nicht geschafft hat, ihn bis Drucksachenschluss auf die Tagesordnung zu setzen. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir geben Ihnen aber gerne die Chance, mit uns jetzt huckepack in die Beratungen zu gehen, damit wir in den Sommermonaten nicht nur zu unserem Gesetzentwurf eine Anhörung durchführen und Sie nach der Sommerpause hinterherkommen. Nein, es ist gut, dass Sie einen Änderungsantrag gestellt haben. In diesem Änderungsantrag steht allerdings interessanterweise, dass in § 34a Absatz 1 folgender Satz aufgenommen werden soll: „Liegen in einer Gemeinde die Voraussetzungen für die Durchführung von Sitzungen mittels Ton-Bild-Übertragung vor, ist die Gemeinde verpflichtet, eine Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung in der Hauptsatzung zu ermöglichen.“ Was will uns der Verfasser mit diesen Worten sagen? (Zuruf SPD: Zieht den Stecker!) Eine Begründung zu dem Gesetzentwurf finden wir in dem Änderungsantrag leider nicht, und wir hören aus den Vereinbarungen mit den kommunalen Landesverbänden, dass irgendeine Pflicht doch noch irgendwie erhalten bleiben sollte. Wozu wird dieser Satz führen, Kolleginnen und Kollegen? Noch einmal: „Liegen in einer Gemeinde die Voraussetzungen für die Durchführung von Sitzungen mittels Ton-Bild-Übertragung vor, ist die Gemeinde verpflichtet, eine Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung in der Hauptsatzung zu ermöglichen.“ Das hat doch eine klare Konsequenz. Die Kommunen werden die Voraussetzungen dafür nicht schaffen, (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) damit sie dann auch nicht verpflichtet sind. Der Effekt ist also umgekehrt. Sie würden diejenigen dazu bringen, einfach zu sagen: Lasst das einfach nach. Kolleginnen und Kollegen, warum können wir nicht einfach bei der ansonsten so sinnvollen Regelung bleiben, dass die Kommunen selbst per Hauptsatzung bestimmen, ob sie das einführen wollen? (Beifall FDP und SPD) Wenn sie das einführen wollen, dann können sie das. Wenn sie das nicht einführen wollen, dann lassen sie es. Nur weil sie ein Mikrofon und eine Kamera gekauft haben, müssen sie nicht unbedingt zwingend verpflichtet werden, (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wer kontrolliert das eigentlich?) die Gemeindevertretungssitzungen hybrid zuzulassen. Sorry, das ist doch albern. (Beifall FDP – Zurufe) Ich bin gespannt, wie mir in den Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses zu diesem Gesetz die kommunalen Landesverbände erklären, dass es wahrscheinlich ihr besonderer Wunsch gewesen sei, diese Formulierung aufzunehmen, denn ich glaube das nicht. (Zuruf: Nee!) Im Gegenteil: Ich glaube, dass die kommunalen Landesverbände mit uns einig sind, das zu tun, was wir schon im Januar vorgeschlagen haben. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das glaube ich auch!) (Dr. Bernd Buchholz) Das entspricht auch unserem Gesetzentwurf, nämlich dafür zu sorgen, dass die Freiwilligkeit auf der kommunalen Ebene erhalten bleibt.

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