Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns alle an den November des letzten Jahres. Die Fachgerichtsstrukturreform war krachend gescheitert. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Dieses Fachgerichtsstrukturreförmchen, das jetzt zur Gesichtswahrung auf dem Tisch liegt, ist ehrlich gesagt nun wirklich kein großer Schritt. In Wahrheit werden alle ursprünglich eingedampften Gerichtsstandorte nun zu Zweigstellen umdeklariert. Sie werden in die Strukturen anderer Gerichte eingruppiert. Die Ortsnähe bleibt erhalten. Das ist richtig und gut so. Das war ja auch die massive Kritik an der ursprünglichen Fachgerichtsstrukturreform, (Hauke Hansen [CDU]: Genau!) und im Ergebnis gibt es einen Standort weniger. Das war es dann vom Ganzen. Wenn Sie sich die Einsparungsvolumina insgesamt ansehen, kommen Sie auf 4 Millionen Euro im Jahr, laufend. 4 Millionen Euro sind bei einem Haushalt – der Einzelplan 09 hat ungefähr eine Größenordnung von 800 Millionen Euro – ungefähr 0,5 Prozent. (Lukas Kilian [CDU]: Das ist auch Geld!) – Ist auch Geld, kann man sagen. Das ist auch Geld, das kann man einsparen. (Peter Lehnert [CDU]: Für uns sind 4 Millionen Euro viel Geld!) Das zeigt aber, wo wir hier tatsächlich stehen. Das ist nicht der große Wurf. Das ist von dem ursprünglichen Ansatz ganz weit entfernt, und es verdient in Wahrheit den Titel Fachgerichtsstrukturreform nicht mehr. Es sind Optimierungsmaßnahmen, die man machen kann, aber ehrlicherweise werden wir diesbezüglich – das hat der Kollege Timmer gerade herausgearbeitet – vieles in den Ausschüssen noch kritisch zu hinterfragen haben. Das werden wir tun müssen, denn in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf heißt es: „Da der Justizhaushalt ein reiner Verwaltungshaushalt ist, soll die Einsparung zugunsten eines effektiven Rechtsschutzes im Wesentlichen nicht durch Personaleinsparungen, sondern durch Einsparungen bei Gebäuden und eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes erfolgen.“ Vier Seiten weiter stehen die Kosten bei den Liegenschaften, die eingespart werden, in Höhe von 1,4 Millionen Euro und die Personalkosten, die eingespart werden, in Höhe von 2,35 Millionen Euro. (Sybilla Nitsch [SSW]: Komisch!) – Komisch. (Sybilla Nitsch [SSW]: Ja!) Der größte Einsparungsbeitrag sind wieder die Personalkosten. Na ja, was denn auch sonst? Kollege Timmer, ich gehe davon aus, dass uns dann genauer erläutert wird, welche Direktorenposten dadurch wegfallen und dass man jetzt nur noch Zweigstellen hat. Dann braucht man an der Stelle keine R-2-Besoldung mehr, sondern nur noch eine R-1- Besoldung, weil dann irgendwo in der Zweigstelle jemand sitzt, der nur noch ein weiterer aufsichtsführender Richter ist. Schön und gut, aber in Wahrheit bleibt es dabei: Der größte Block bleiben die Personalkosten, die eingespart werden. Die Gebäudekosten betragen 1,4 Millionen Euro im Jahr. Dafür liegt uns dann allerdings auch ein Kostenblättchen vor. Ich darf das nicht hochhalten, weil ich dann Ärger mit der Präsidentin bekomme. Das ist aus meiner Sicht in die Vorlage nicht umsonst so klein kopiert, dass man es nicht mehr lesen kann. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das, was da drinsteht, ist wirklich interessant. Dass diese gesamte Strukturreform mit allen Umzügen und Umbaumaßnahmen alleine 400.000 Euro kosten soll, das glaubt doch kein Mensch. Für 400.000 Euro ziehen Sie all diese Gerichte hin und her und bauen das Verwaltungsgericht um? (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Wenn Sie das im Ausschuss in irgendeiner Form plausibilisieren können, dann gebe ich einen aus. (Beifall FDP – Heiterkeit SPD) Das ist nicht möglich. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) In der öffentlichen Verwaltung schaffen Sie es nicht einmal, für 400.000 Euro einen Radunterstand beim Wirtschaftsministerium zu bauen. Also, lassen wir das an der Stelle; das wird so nicht funktionieren. Das heißt, viele Fragen bleiben offen. (Dr. Bernd Buchholz) Ich sage dennoch: Jede Effizienzsteigerung und jeder kleine Einsparungsbetrag ist es wert, dass man es macht. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, wenn sich die Beteiligten darauf einigen, bestimmte Gerichte und Gerichtsstandorte zusammenzulegen. Ich habe Zweifel, dass das, was hier vorgelegt wird, mit dem, was die Verwaltungsgerichtsbarkeit für gut hält, in irgendeiner Form kompatibel umzusetzen ist. Wir werden mit Frau Thomsen als Chefin des Oberverwaltungsgerichts im Ausschuss darüber reden, wie sie die Pläne zum Umzug des Sozialgerichts in die Verwaltungsgerichte rein räumlich beurteilt. Ich habe Zweifel, dass es ein Einvernehmen mit dem Verwaltungsgericht gibt, und ich habe auch Zweifel, dass es so einfach funktioniert. Wie gesagt: Mit Umbaukosten in Höhe von 400.000 Euro werden Sie es nicht hinbekommen. Dann sind Ihre einmaligen Einsparungen aber schon perdu. Die laufenden Kosten werden wir uns auch dahin gehend anschauen, ob Sie diese einsparen. Man kann vom Grundsatz her sagen: Jede Effizienzsteigerung ist gut. Eine Fachgerichtsstrukturreform ist das nicht mehr. Es ist ein Kleinstreförmchen, das ehrlich gesagt den Titel Fachgerichtsstrukturreform nicht verdient. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
