Marc Timmer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst vielen Dank für die Große Anfrage, Herr Dr. Buchholz, und vor allem vielen Dank an das Justizministerium für die umfangreiche Beantwortung. Ich habe in Erinnerung, dass es 144 Seiten waren. Es mögen aber auch 140 Seiten sein. Das ist ein umfangreicher Datensatz, der viel Aufschluss bietet. Ich sehe das im Zusammenhang mit der Forderung nach einer Flaschenhalsanalyse, die ich im vorletzten Plenum gestellt habe, oder nach einem Aktionsplan, insbesondere im Bereich der Strafjustiz, weil hier tatsächlich – Herr Dr. Buchholz hat es gesagt – die drängendsten Probleme auf dem Tisch liegen. Wir haben es gehört: Die Staatsanwaltschaft hat eine Besetzungsquote von 80 Prozent im Vergleich zum tätigkeitsbezogenen PEBB§Y-Wert, also dem Soll von 100 Prozent, und das seit Jahren – trotz der in 2024 erfolgten Zuwächse im Bereich der Staatsanwaltschaften. Das sind insgesamt natürlich ernüchternde Zahlen. 340.000 Fälle sind bei den Staatsanwaltschaften eingegangen. Die Zahl der unerledigten Fälle – wir haben es gehört – liegt in etwa bei 34.000, und das ist natürlich kein Wunder, wenn 20 Prozent der Belegschaft fehlen. Hinzu kommen noch unerledigte Altfälle. Die Staatsanwaltschaften und die staatsanwaltschaftlichen Dienste verharren seit 2016 mehr oder weniger auf gleichbleibend schlechtem Niveau. Cyberkriminalität und Wirtschaftsstraftaten binden erhebliche Ressourcen. Deshalb habe ich in meiner Rede im vorletzten Plenum auch einen Ausbildungsschwerpunkt in diesen Bereichen, insbesondere im betriebswirtschaftlichen Bereich, gefordert. Ich glaube, das ist wichtig, um die entsprechenden Referendare auf das vorzubereiten, was sie im Berufsleben erwarten können. Die Verfahrensdauern von Strafprozessen nehmen deutlich zu, insbesondere bei den großen Wirtschaftsstrafkammern: Der Spitzenwert im Jahr 2024 betrug 21,6 Monate. Die Dauer der Verfahren vor der großen Jugendkammer hat sich von 2023 bis 2024 verdoppelt. Darüber hinaus, und das fand ich bedenklich, nimmt der Verwaltungsaufwand zu. Ich denke, hier kann man relativ schnell Abhilfe leisten. Die Landesregierung muss aufpassen, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte entsprechend entlastet werden und der Verwaltungsaufwand nicht weiter zunimmt. Die demografische Entwicklung wird auch dargelegt und verstärkt den personellen Engpass; auch darauf habe ich im vorletzten Plenum hingewiesen. Bis 2030 werden voraussichtlich 95 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand treten. Unklar erscheint, ob die digitale Akte nun zu einer Arbeitsentlastung oder -belastung führt. Allein das finde ich schon schlimm. Heute habe ich gelesen, dass diese tatsächlich zu einer Mehrbelastung von 20 Prozent führe. Das ist natürlich überhaupt nicht im Sinne des Erfinders. Insgesamt handelt es sich um eine große Baustelle, die zügig in den Griff zu bekommen ist. Das ist nicht leicht, das ist eine komplexe Sache. Und man muss natürlich in dem Zusammenhang nicht nur auf die Performance schauen, sondern auch auf die dahinterliegenden Prozesse. Ich habe neulich den Satz gehört: Wenn Sie einen Scheißprozess digitalisieren, dann haben Sie einen scheiß digitalen Prozess. – Deshalb muss man die Bereiche mit in den Blick nehmen.
