Birte Glißmann
Genau. Vielen Dank. – Ich möchte insoweit mit einer persönlichen Anmerkung anschließen. Von den fast 336.500 Verfahren sind immerhin fast 150.000 gegen Unbekannt gewesen. Und mir schwebt es schwierig vor, wie Verfahren gegen Unbekannt anders erledigt werden sollten als durch Einstellungen. – Da haben Sie völlig recht, Frau Kollegin. Das ist völlig unbestritten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur, mit Verlaub, das macht dann ungefähr 50 Prozent der Verfahren aus. 88 Prozent sind mehr. 88,5 Prozent der Einstellungen sind mehr als 50 Prozent, das müssen Sie schon zugestehen. Das heißt auf Deutsch – wenn wir uns das einmal auf der Zunge zergehen lassen –, dass nur etwa zwölf Prozent der Verfahren bei den Staatsanwaltschaften überhaupt das Gericht erreichen. Die Aufklärungsarbeit der Polizei, die Arbeit im Apparat der Staatsanwaltschaften erreicht nur zu zwölf Prozent die schleswig-holsteinischen Gerichte. Ob das wirklich der Sinn der rechtsstaatlichen Ermittlungstätigkeit sein kann, bezweifle ich, Frau Kollegin. Das bezweifle ich. (Beifall FDP) Ich bin da nicht allein. Wer dabei war, als die Amtseinführung des neuen Generalstaatsanwalts vor einigen Tagen im Oberlandesgericht in Schleswig stattgefunden hat, konnte dort die Rede des ehemaligen Generalstaatsanwalts Wolfgang Zepter hören. Der sagte Worte wie: Die Staatsanwaltschaft im Lande steht am Abgrund. – So weit würde ich nicht gehen. Aber dass wir hier eine katastrophale Situation haben, der wir Herr werden müssen, weil wir ansonsten dabei sind, Straftaten nur noch zu verwalten, aber nicht mehr aufzuklären und einer Strafgerichtsbarkeit zuzuführen, das, meine Damen und Herren, steht fest.
